Jens Spahn, die Sterbehilfe und das Verfassungsgericht

Herr Spahn,

Sie verweigern schwerkranken Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente. Damit missachten Sie bereits seit Jahren ein Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichts. Dieses hatte im März 2017 entschieden: Der Staat darf einem unheilbar Kranken im Extremfall den Zugang zu einem tödlichen Medikament nicht verweigern. Sie wollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über §217, der seit 2015 die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ kriminalisiert, abwarten.

Nun, das Urteil ist gesprochen, §217 ist gefallen. Karlsruhe hat klargestellt: 

§217 ist ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht. Seitdem ist die assistierte Sterbehilfe wieder erlaubt. Dennoch verweigern Sie nach wie vor die Herausgabe tödlicher Medikamente. Aus der offiziellen Antwort auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr geht hervor: „Die Auslegung des Betäubungsmittelrechts und insbesondere die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens.“ Richtig, das war nicht Kern des Verfahren, aber die Richter haben deutlich ausgeführt, dass der Staat es dem Einzelnen nicht unmöglich machen darf, aus dem Leben zu scheiden. Sich jetzt auf das noch laufende Verfahren zu berufen – das Verfassungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob das Betäubungsmittelgesetz im Hinblick auf den Ausschluss von Selbsttötungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist – werten wir daher als inakzeptable Hinhaltetaktik Ihrerseits.

Als besonders verwerflich sehen wir an, dass Sie seit Jahren Sterbewillige diverse Anträge und teils psychiatrische Gutachten erbringen lassen, ohne Chance auf Erfolg. Durch ihre Anweisung, keinen Antrag zu genehmigen, nehmen Sie in Kauf, dass leidende Menschen einen Teil ihrer letzten Lebenszeit damit verbringen, sinnlosen Papierkram zu erstellen.

Wir fordern Sie auf, Ihre jetzt klar gesetzeswidrige Praxis, die Ausgabe tödlicher Medikamente an Sterbewillige zu verweigern, aufzugeben. Beenden Sie dieses unnötige Leiden und halten Sie sich an Recht und Ordnung, so wie Sie es selbst von Ihren Kollegen und allen öffentlichen Institutionen erwarten!

Mit humanistischen Grüßen,

Partei der Humanisten