Selbstbestimmung – auch am Lebensende!

Eine Gruppe von Abgeordneten der Parteien FDP, SPD und Die Linke haben kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Neuregelung der Sterbehilfe vorsieht. Katrin Helling-Plahr (FDP) begründete den Vorstoß unter anderem damit, dass es „[keinen] gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz [geben dürfe]“. [1] Dieser Vorstoß ist wichtig und richtig!

Als Humanisten treten wir für Selbstbestimmung auch am Lebensende ein und befürworten deshalb eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Niemand sollte zum Leben oder gar zum Leiden gezwungen werden.

Das Leben eines Bürgers gehört nicht dem Staat!

Obwohl im Februar 2020 der Paragraf 217 StGB, der die Sterbehilfe regelt, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, weigert sich Gesundheitsminister Jens Spahn, Bedingungen zu schaffen, sodass das Recht auf Sterbehilfe umgesetzt werden kann. 

Die Würde des Menschen, die in der Werteordnung des Grundgesetzes an oberster Stelle steht, schließt auch einen selbstbestimmten Tod mit ein.

Unsere ganze Position zum Thema Sterbehilfe findet ihr hier.