Paragraf 219a: Verfassungsbeschwerde zurecht

Es ist notwendig, dass Ärzte darüber informieren können, welche medizinischen Eingriffe sie durchführen und auch, welche Methoden sie dabei anwenden. Nur beim Thema #Schwangerschaftsabbruch steht ihnen dabei der Paragraf #219a im Weg, der dies verbietet. Die Information über die Art und Weise des Abbruchs wird vom Gesetzgeber als unzulässige „Werbung“ verurteilt. Dagegen legt nun die Ärztin Kristina Hänel #Verfassungsbeschwerde ein und hat unsere vollste Unterstützung.
Es kann nicht sein, dass Frauen durch ein Informationsverbot davon abgehalten werden sollen, über ihren eigenen Körper bestimmen zu können. Der § 219a gehört abgeschafft. Für uns gilt #YourBodyYourChoice. Niemand sollte über deinen Körper bestimmen als du selbst. #DieHumanisten