Tag der genitalen Selbstbestimmung – Beschneidung ist Körperverletzung

Am 09.05.2021 jährt sich zum inzwischen neunten Mal das wegweisende “Beschneidungs-Urteil” des Kölner Landgerichtes. Seit 2013 wird jedes Jahr an diesem Tag der “Welttag der genitalen Selbstbestimmung” in mehreren Großstädten weltweit begangen.

Artikel 24, Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention besagt ganz klar, dass das Recht eines jeden Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit gewährleistet werden muss.

Wir als Partei fordern daher als Konsequenz: Finger weg von den Genitalien von Kindern.

Finger und Messer weg von Kindergenitalien

Die “Verstümmelung weiblicher Genitalien” ist – vollkommen zurecht – laut § 226a StGB unter Androhung einer Freiheitsstrafe verboten. Bei Säuglingen mit männlichen Genitalien dürfen diese dagegen weiterhin als sogenannte “elterlicher Personensorge” irreparabel verändert werden – mit der Begründung des „religiösen Brauchtums“.

Wir meinen: Die Religionsfreiheit ist ein hohes und schützenswertes Gut, aber sie rechtfertigt keine Körperschädigungen an Kleinkindern. Aller angemessenen Achtung religiöser Brauchtümer zum Trotz, steht das Kindeswohl klar über einer religiösen Ansicht der Eltern. Der § 1631d BGB gehört gestrichen, der § 226a StGB muss auf beide Geschlechter ausgeweitet werden.

Denn auch das Abschneiden der Vorhäute bei Säuglingen bedeutet unnötige Risiken und Schmerzen für diese und ist durchh nichts zu rechtfertigen. Die aktuelle Gesetzeslage in unserem Land sollte dementsprechend angepasst werden.

Die Partei der Humanisten unterstützt das hinter dieser Forderung stehende Bündnis um intaktiv e.V. und MOGiS e.V. seit 2016. Wir wollen auch dieses Jahr wieder an einen der deutlichsten Fälle von religiös motivierter, ausdrücklich sexistischer Diskriminierung im deutschen Rechtssystem erinnern.