74 Jahre UN-Menschenrechte!

Heute feiern wir den 74. Jahrestag der Menschenrechte. Anlass ist die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN am 10. Dezember 1948 [1].
Die Selbstbestimmung des Menschen und die Menschenrechte sind besonders für den Humanismus von zentraler Bedeutung und essenzielle Bestandteile von Menschenrechtskonventionen und demokratischen Verfassungen weltweit.
 
Staaten auf der ganzen Welt beschnitten in den letzten zwei Jahren zunehmend Menschenrechte und schränkten deren bedingungslose Gewährleistung ein [2].
Auf internationaler Ebene werden Gelder von NGOs und zwischenstaatlichen Organen wie dem UN-Menschenrechtsrat gekürzt [3], bei gleichzeitiger Einflussnahme auf diese. Staaten, welche meist keinen hohen Menschenrechtsstandard besitzen, bewerben sich für Sitze im UN-Menschenrechtsrat und blockieren von Innen Initiativen zur Aufarbeitung oder Prävention von Menschenrechtsverletzungen [4]. Auf regionaler Ebene ist weiterhin die Umsetzung von Menschenrechtsabkommen in inländisches Recht eines der größten Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten [5]. Auch die Pandemie hatte ihren Einfluss. Sie wirkte als Katalysator steigender Menschenrechtsverletzungen und zementierte deren geringen Schutz [6]. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit wurden beispielsweise stark beschnitten. Ebenso auffällig ist, dass der Zugang zu Internet und sozialen Netzwerken in einigen Ländern eingeschränkt wurde. Auf kritische Stimmen wurde zunehmend mit Einschüchterungsklagen (sog. SLAPPs) geantwortet. Diese Klagen dienen nicht zur gerichtlichen Aufarbeitung, sondern um Kritiker sowie den öffentlichen Diskurs durch Gerichtsprozesse mundtot zu machen [7].
 
Die Partei der Humanisten betrachtet solche Entwicklungen mit Sorge.
Auch in Deutschland gibt es Versäumnisse, bspw. bei Themen wie einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Hasskriminalität, dem durch den Staatstrojaner gefährdeten Recht auf Privatsphäre, der Familienzusammenführung geflüchteter Menschen, der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, „Racial Profiling“ oder beim Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung [8].


Die Menschenrechte gelten ausnahmslos für alle Menschen, unabhängig von biologischen Eigenschaften und kulturellen Eigenheiten. Wir fordern, dass Staaten sie unabhängig von wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen international achten und fördern.
Staaten müssen die Rechte jedes Menschen innerhalb ihres Staatsgebietes schützen. Das Geschlecht, die Weltanschauung, die politische Einstellung, biologische Merkmale, die ethnische Zugehörigkeit oder die Kultur eines Menschen dürfen vor dem Gesetz und im Gesetzestext selbst keinen Unterschied machen.
Die Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche und dürfen durch niemanden, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, aufgehoben oder verletzt werden. Für uns spielen die Kinderrechte eine besondere Rolle. Kinder haben nicht nur ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung, sondern unter anderem auch auf Gesundheit, Bildung und Freizeit.
Die Anerkennung universell geltender Menschenrechte hat uns zu der globalen Gesellschaft gemacht, die wir heute sind und auch in Zukunft sollten sie eine zentrale Rolle in all unserem Handeln einnehmen. Nur dort, wo Menschenrechte konsequent und auf Augenhöhe Eingang in die internationale Entwicklungszusammenarbeit finden, kann diese langfristig und nachhaltig wirksam sein. Erst die stabile Umsetzung von Menschenrechten durch Grundversorgung, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit vor Verfolgung oder Unterdrückung, aber auch Gewährleistung der Meinungsfreiheit und ein Zugang zu Informationen und Bildung, macht es für die Menschen in sich entwickelnden Ländern möglich, sich an sozialen und politischen Prozessen selbst zu beteiligen.
Zentral für eine humanistische Weltanschauung ist das Bestreben, für alle Menschen ein lebenswürdiges, gesundes und möglichst glückliches Leben zu ermöglichen, in dem sich jeder nach seinen Möglichkeiten und Vorlieben frei entfalten kann – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, finanzieller Situation sowie politischer, philosophischer oder religiöser Ausrichtung. Daher unterstützen und fördern wir die strikte Umsetzung der Menschenrechte weltweit.
Wir möchten den Trend weiter vorantreiben, die konsequente Umsetzung von Menschenrechten als unverhandelbaren Bestandteil internationaler Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Dafür muss stets individuell zwischen positiven Anreizen, aber ggf. auch Gegenmaßnahmen, abgewogen werden. Um die Dringlichkeit humanitärer Missstände zu erkennen und Schritte konkret, zielgerichtet und effizient einleiten zu können, setzen wir ergänzend zur UN auf eine breit gefächerte Schulung diplomatischer Kräfte sowie die Einbeziehung nicht-staatlicher Organisationen und Multiplikatoren vor Ort.
Die Gewährleistung von Menschenrechten erfordert jedoch auch eine Eingliederung des Internationalen Strafgerichtshofs in die UN sowie eine Stärkung des internationalen Gerichtshofs sowie anderer Organe der UN, wie bspw. der Menschenrechtsrat, sodass sie ihre Jurisdiktion durchsetzen und den Menschenrechten weltweit Verbindlichkeit geben können.
Das höchste Ziel unserer globalen Außen- und Sicherheitspolitik ist es, allen Menschen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Toleranz, Offenheit, Solidarität, Individualität, persönliche Freiheit und Gleichberechtigung zugänglich zu machen und ihnen zu ermöglichen, nach diesen Werten zu leben.
Es ist daher als demokratischer Staat unerlässlich, dass sich Deutschland international engagiert, um Menschenrechte zu verteidigen, globale Kooperation und Frieden sowie den Aufbau und Erhalt von demokratischen Strukturen weltweit zu fördern. 
 
Die Menschenrechte müssen weltweit unnachgiebig verteidigt werden!
 
 
 
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 https://www.pdh.eu/?s=Menschenrechte
 
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 Quellen:
 [1] UN-Generalversammlung, 10.12.1948 https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

[2] ] Amnesty International Report 2021/22
  https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf

[3] Finanzierungsentwicklungen des OHCHR, letzter Zugriff 21.11.22
 https://www.ohchr.org/en/about-us/funding-and-budget/funding-trends

[4] Statement des ehemaligen UN-Generalsekretär für Menschenrechte, 12.03.2018
 https://www.ohchr.org/en/statements/2018/06/global-backlash-against-human-rights

[5] „Human Rights, Domestic Implemantation“, Gerald Staberock, Februar 2011, para. 49
 https://opil.ouplaw.com/view/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e1734?rskey=0Uprim&result=3&prd=MPIL

[6] Amnesty International Report 2021/22, Seite 9
 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf

[7] Amnesty International Report 2021/22, Seite 16
 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf

[8] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, letzter Zugriff 28.11.2022
 https://www.lpb-bw.de/menschenrechte-in-deutschland