Compliance-Ombudsperson der PARTEI der HUMANISTEN

Die PARTEI der HUMANISTEN bekennt sich zu effektiver Compliance. Der Compliance-Ombudsmann und das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem www.safewhistle.info sind Bestandteil des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur der PARTEI der HUMANISTEN.

Warum hat die PARTEI der HUMANISTEN eine Compliance-Ombudsperson bestellt?

Deine Hinweise helfen, Rechtsverstößen und unlauteren Verhaltensweisen innerhalb der PARTEI der HUMANISTEN entgegenzuwirken und Schäden von unseren Mitgliedern und von der PARTEI der HUMANISTEN abzuwenden. Deshalb hat die PARTEI der HUMANISTEN eine Compliance-Ombudsperson bestellt, an den sich Mitglieder sowie Dritte als externen und unabhängigen Ansprechpartner wenden können, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte dafür haben, dass seitens der PARTEI der HUMANISTEN gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Welche hinweisgebenden Personen werden geschützt?

Jede hinweisgebende Person, die gutgläubig ist, ist dazu berechtigt, Hinweise zu erteilen. Gutgläubige hinweisgebende Personen fallen unter den Schutzbereich dieser Verfahrensordnung. Gutgläubigkeit liegt vor, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung davon ausgeht, dass die von ihr übermittelten Informationen der Wahrheit entsprechen.

Wie erteile ich einen Hinweis?

Bitte teile der Compliance-Ombudsperson mit,

  • was
  • wann
  • wo
  • mit welchen Beteiligten

passiert ist.

Relevant sind für die Compliance-Ombudsperson Hinweise zu möglichen Rechtsverstößen und unlauteren Verhaltensweisen innerhalb der PARTEI der HUMANISTEN. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen Strafnormen wie z. B. Korruption, Untreue oder sexuelle Belästigung.
Ebenfalls interessieren die Compliance-Ombudsperson, welche weiteren – ggf. an den konkreten Vorgängen unbeteiligten – Personen hiervon Kenntnis haben und ob es Unterlagen (z. B. E-Mails, Fotos) hierzu gibt.
Bitte prüfe vor Erteilung des Hinweises sorgfältig, ob die Angaben, die Du machst, auch inhaltlich zutreffen. Insbesondere bitten wir Dich, keine Angaben zu machen, von denen Du weißt, dass sie falsch sind.
Solltest Du Dir nicht sicher sein, verwende bitte Formulierungen wie „Ich glaube…“, „Ich halte es für möglich…“ Bei Unsicherheiten in der Darstellung, der Bewertung und/oder der Vorgehensweise kannst Du vorher – auch anonym und – kostenfrei mit der Compliance-Ombudsperson über den Fall sprechen.
Bitte teile der Compliance-Ombudsperson auch mit, wie diese Dich im Falle von Rückfragen erreichen kann.

Wie verhalte ich mich, wenn ich mir nicht ganz sicher bin, ob der von mir beobachtete oder vermutete Verstoß der Wahrheit entspricht?/strong>

Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob die von Dir beobachteten oder vermuteten Verstöße der Wahrheit entsprechen, dann verwende bitte Formulierungen wie „Ich glaube…“, „Ich halte es für möglich…“, Es könnte sein, dass…“ Bei Unsicherheiten in der Darstellung, der Bewertung und/oder der Vorgehensweise kannst Du vorher – auch anonym – und kostenfrei mit der Compliance-Ombudsperson über den Fall sprechen.

Sind mit der Erteilung eines Hinweises Kosten verbunden?/strong>

Mit der Erteilung eines Hinweises sind für Dich keine Kosten verbunden.

Wie wird die Identität geschützt?

Als Rechtsanwalt ist Dr. Johannes Dilling Berufsgeheimnisträger und darf eine ihm bekannte Identität einer hinweisgebenden Person nicht an Dritte weitergeben, ohne sich strafbar zu machen. Herr Dr. Dilling hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die bei ihm eingehenden Hinweise so zu schützen, dass Dritte hierauf nicht zugreifen können. Die Informationen, die Herr Dr. Dilling an die PARTEI der HUMANISTEN weitergibt, werden dort ebenfalls vertraulich behandelt und geschützt. Du kannst von Herrn Dr. Dilling verlangen, dass er ihre Identität nicht an die PARTEI der HUMANISTEN weitergibt.

Ist der Schutz der Identität absolut?

Nein, das ist er nicht.
Zum einen sieht das Hinweisgeberschutzgesetz in § 9 Abs. 2 Ausnahmen von der Vertraulichkeit vor, die es beispielsweise erlauben, die Identität einer hinweisgebenden Person an eine Strafverfolgungsbehörde weiterzugeben, wenn diese dies verlangt. Auf § 9 HinSchG wird ausdrücklich verwiesen.
Zum anderen genießen nur solche Personen Vertraulichkeitsschutz, die gutgläubig sind, also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen übermitteln. Von einer Gutgläubigkeit ist dann auszugehen, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung davon ausgeht, dass die von ihr übermittelten Informationen der Wahrheit entsprechen. Eine hinweisgebende Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen übermittelt, muss damit rechnen, dass ihre Identität über ein Auskunftsbegehren der betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO bekannt wird und die betroffene Person Schadensersatzansprüche geltend macht.
Schließlich besteht weder bei Herrn Dr. Dilling noch bei der PARTEI der HUMANISTEN Beschlagnahmeschutz, d.h. im Falle einer behördlichen Untersuchung dürfen Behörden Unterlagen beschlagnahmen, aus denen die Identität der hinweisgebenden Person hervorgeht.
Hinweisgebenden Personen, die befürchten, dass ihre Identität bekannt wird, wird deshalb dazu geraten, eine Meldung anonym abzugeben. Auch bei einer anonymen Meldung dürfen keine falschen Informationen übermittelt werden.
Solltest Du Dir nicht sicher sein, gilt auch an dieser Stelle: Bitte verwende Formulierungen wie „Ich glaube…“, „Ich halte es für möglich…“, „Es könnte sein, dass…“

Muss ich meine Identität preisgeben, wenn ich einen Hinweis erteile?

Auf Wunsch bleibst Du als Hinweisgeber anonym. Du kannst zudem von der Compliance-Ombudsperson verlangen, dass sie Deine Identität schützt und Informationen, welche Rückschlüsse auf Deine Identität geben, nicht an die PARTEI der HUMANISTEN weitergibt.

Welche Position hat die Compliance-Ombudsperson?

Die Compliance-Ombudsperson ist keine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten. Das Mandatsverhältnis besteht nur zwischen der PARTEI der HUMANISTEN und der Compliance-Ombudsperson. Gleichwohl handelt die Compliance-Ombudsperson unparteiisch und ist nicht an Weisungen der PARTEI der HUMANISTEN gebunden. Rechtsanwalt Dr. Dilling ist als Rechtsanwalt schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was passiert mit Deinem Hinweis?

Die Compliance-Ombudsperson gibt Dir innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung dazu, dass der Hinweis eingegangen ist. Die Compliance-Ombudsperson bereitet den Hinweis auf und gibt diesen vertraulich an die PARTEI der HUMANISTEN weiter. Die PARTEI der HUMANISTEN entscheidet dann, wie mit diesem Hinweis umzugehen ist. Sofern hinreichend konkrete Verdachtsmomente für Rechtsverstöße vorliegen, werden diese intern untersucht, um ein mögliches Fehlverhalten aufklären und abstellen zu können. Auch dies geschieht in der Regel vertraulich und diskret, um die Rechte der von den Hinweisen betroffenen Personen zu wahren. Spätestens drei Monate nach Erteilung des Hinweises erhältst Du eine Rückmeldung von der Compliance-Ombudsperson, ob der gemeldete Verstoß festgestellt werden konnte.

Wie erreiche ich den Compliance-Ombudsperson?

Du kannst die Compliance-Ombudsperson auf jede denkbare Weise (Telefon, Mail, Fax, Post oder über das Hinweisgeberportal www.safewhistle.info) kontaktieren. Die Compliance-Ombudsperson steht auch für persönliche Treffen mit Dir zur Verfügung, auf Wunsch auch im Wege einer Bild-Ton-Übertragung. Wenn Du eine verschlüsselte Kommunikation wünschst, kannst Du auch die Messenger-Dienste Signal und Threema nutzen und darüber die Compliance-Ombudsperson erreichen. Ebenso ist es möglich, über Protonmail der Compliance-Ombudsperson verschlüsselte E-Mails an folgende Adresse zu schicken: RADilling@protonmail.com
Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Landgrafenstraße 49
50931 Köln
 
Telefon: +49 (0) 221 933 107 40
Handy: +40 (0) 163 347 6111
Fax: +49 (0) 221 933 107 42
www.ra-dilling.de
www.safewhistle.info
Threema-ID: 3PX6278J

E-Mail: info@ra-dilling.de; RADilling@protonmail.com

Externe Meldestelle

Hinweisgebende Personen können Informationen über Verstöße wahlweise auch an die externe Meldestelle melden. Die externe Meldestelle ist das

1. Bundesamt für Justiz

Die externe Meldestelle ist grundsätzlich das

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn.

Informationen über das Meldeverfahren beim Bundesamt für Justiz, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html

Das Online-Meldeverfahren finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Zuständige externe Meldestelle für Meldungen gemäß § 21 Nr. 1 und Nr.2 HinSchG ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Informationen über das Meldeverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, finden Sie hier:

https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/2_Anonyme_Hinweisabgabe/AnonymeHinweiserteilung_node.html

Das Online-Meldeverfahren finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2BaF6&c=-1&language=ger

3. Bundeskartellamt

Zuständige externe Meldestelle für Meldungen gemäß § 22 Abs. 1 HinSchG ist das

Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Verstöße können jederzeit gemeldet werden und zwar unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens über eine interne Meldung.

Informationen über das Meldeverfahren des Bundeskartellamtes, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, finden Sie hier:

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/channels?id=bkarta&language=ger

Das Online-Meldeverfahren finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Hinweise_auf_Verstoesse/Hinweise_node.html;jsessionid=6C027096AE96D7C61C42A5EC4BFE49FC.2_cid508

4. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

Des Weiteren können hinweisgebende Personen – auf Wunsch auch anonym – mögliche Betrugsfälle sonstige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen zu Lasten von EU-Mitteln bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) melden:

Europäische Kommission
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
1049 Brüssel

Informationen über das Meldeverfahren beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, sowie das Online-Meldeverfahren finden Sie hier:

https://anti-fraud.ec.europa.eu/index_de

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