Bundesrepublik Europa


Bundesrepublik Europa

LEXIKON

Wir sehen die transnationale Weiterentwicklung der EU zu einem föderalen Bundesstaat als notwendigen Schritt, um geopolitisch, z. B. in der Handels- und Außenpolitik, souverän agieren zu können, dem Humanismus und internationalen Menschenrechten Verbindlichkeit zu geben sowie sicherheitspolitische Stabilität zu gewährleisten. Ein Zweikammersystem nach föderalem Prinzip garantiert die konsensdemokratische Verabschiedung einer europäischen Verfassung und Sicherstellung von Rechtsstaatlichkeit.

Einführung

  • Ein Zurück zum Nationalstaat löst keine Probleme – sondern schafft sie
  • Unser Ziel – die EU zu einer föderalen Bundesrepublik Europa mit starken Regionen weiterentwickeln
  • Die EU ist nicht frei von Fehlern – doch diese Fehler lassen sich beheben
  • Die Europäische Union – die größte politische Errungenschaft unserer Zeit

Die Grundidee der Europäischen Union und ihrer Vorgänger war es, einen geeinten vollwertigen Staat Europa zu errichten. Dieses Ziel ist in der Politik aus dem Blick geraten – stattdessen herrscht Ideenlosigkeit. Wir wollen das ändern und haben deshalb unsere visionäre Bundesrepublik entworfen.

In dieser föderal aufgebauten Bundesrepublik Europa (BRE) sind die Menschen der wichtigste Bezugspunkt. Wir wollen die Probleme der EU beheben und sie demokratischer, bürgernäher und effizienter machen. An die Stelle der Nationen treten bei uns starke, sich selbst verwaltende Regionen, über deren Gebiet und Zugehörigkeit zur BRE die Bürger in Volksabstimmungen entscheiden. Dadurch bewahren wir die kulturelle Identität der Regionen und sichern gleichzeitig die Gemeinschaft als Ganzes.

Wir wollen mit unserem Angebot sowohl die Europa-Enthusiasten und Föderalisten als auch die gemäßigten Kritiker zusammenbringen, denn nur gemeinsam können wir ein besseres Europa und damit eine bessere Welt schaffen. Deshalb stellt unser Modell stets auch einen Kompromiss zwischen Idealen und Pragmatismus, zwischen regionaler Identität, nationalem Zugehörigkeitsgefühl, europäischer Identität und Überstaatlichkeit dar.

Zusammenfassung unserer wichtigsten Forderungen

  • Weiterentwicklung der EU zu einem föderalen Bundesstaat, der “Bundesrepublik Europa”, als vollständig parlamentarische Demokratie mit Parlament (Völkerkammer), Regierung, Rat der Regionen (Regionenkammer) und Europäischem Gerichtshof (Verfassungsgericht). An die Stelle der Nationen sollen sich selbstverwaltende, starke Regionen treten.
  • Umfassende Regelungen zur Sicherstellung von Transparenz im politischen Prozess durch Lobbyregister, legislativem Fußabdruck, uneinschränkbarem Auskunftsrecht und Offenlegung aller Nebeneinkünfte. Einrichtung eines europäischen öffentlichen-rechtlichen Rundfunks auf regionaler und bundesstaatlicher Ebene.
  • Kostenfreie und hochwertige Bildung nach europaweit einheitlichen Standards.
  • Das Budget für Forschung soll auf das weltweite Spitzenniveau von 4,5% des BIP angehoben werden. Alle öffentlich geförderten Forschungserkenntnisse sollen allen Bürgern frei zugänglich sein und deren Verständnis durch Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden.
  • Die Bundesrepublik Europa soll ein vollständig säkularer Staat sein, der die Religionsfreiheit stets sicherstellt.
  • Ein bedingungsloses Grundeinkommen nach regionaler Bemessungsgrundlage soll schrittweise in der ganzen Bundesrepublik Europa eingeführt werden. Ein europäischer Mindestlohn mit regionaler Bemessungsgrundlage soll als Zwischenschritt zum Grundeinkommen für faire Entlohnung sorgen.
  • Jeder Bürger Europas soll in einer europaweiten Bürgerversicherung, die eine Sozial- und Krankenversicherung umfasst, versichert sein.
  • Die Arbeitsstandards sollen europaweit vereinheitlicht werden.
  • Der klimafreundliche Schienenverkehr soll in der Bundesrepublik Europa gefördert und ausgebaut werden. Privatisierung und öffentlich-private-Partnerschaften lehnen wir ab. Wichtige Infrastruktur soll in öffentlicher Hand bleiben oder rekommunalisiert werden.
  • Die Bundesrepublik Europa setzt sich intensiv für den Klima-, Umwelt- und Tierschutz ein und soll ein weltweites Vorbild werden.
  • Um die Sicherheit der Bürger zu wahren braucht es ein europäisches Bundeskriminalamt, europaweite Angleichung der Ausbildungsstandards der Polizei und Polizeigesetze, einen europäischen In- und Auslandsnachrichtendienst, sowie eine europäische Staatsanwaltschaft, einen europäischen Katastrophenschutz und ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Die gemeinsame Außenpolitik der Bundesrepublik Europa soll auf Humanität aufbauen. Exporte in oder Importe aus Ländern dürfen nur stattfinden, wenn sie mit unseren Arbeits- und Menschenrechtsstandards vereinbar sind.
  • Wir wollen die Flucht- und Migrationspolitik komplett neu regeln. An erster Stelle muss die Bekämpfung von Fluchtursachen durch wirtschaftlichen Aufbau, diplomatischen Druck und im äußersten Fall militärische Intervention und Einrichtung von geschützten Sicherheitszonen in der Nähe der Fluchtländer stehen. In Europa angekommene Geflüchtete sollen durch ein dreistufiges Zertifikatshandelssystem verteilt werden.
  • Eine gemeinsame europäische Armee mit einer Mannstärke von 800.000 Soldaten soll Europa schützen. Durch die Zusammenlegung der einzeleuropäischen Armeen erzielen wir eine Abrüstung von etwa 50% der momentanen Mannstärke.

1. Einleitung

Europa in der Krise

Die Europäische Union befindet sich an einem Wendepunkt: 25 Jahre nach der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht hat eine Vielzahl von Krisen und großen Problemen das politische System bis aufs Äußerste angespannt. Ökonomische Instabilität, hohe Arbeitslosenzahlen in vielen Mitgliedstaaten, angehäufte Staatsschulden, eine nur mit Mühe und Not überwundene Eurozonen-Krise, eine verdrängte und nicht gelöste Flüchtlingskrise, bewaffnete Konflikte und kriegerische Situationen in der direkten Nachbarschaft, terroristische Attacken und ein immer stärker schwelender Rechtspopulismus stellen die EU vor ihre größte Herausforderung seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

Wie soll es mit Europa weitergehen?

Trotz aller Befürchtungen von Befürwortern des Projektes Europa haben diese großen Probleme bisher nicht zu einem Zerfall der EU, sondern sogar zu kleinen Fortschritten in der europäischen Integration geführt. Doch wird das so weiter gehen, und sind diese kleinen Schritte überhaupt in der Lage, die Krisensituationen zu beenden? Oder wird sich der Unmut weiter verstärken, die Gemeinschaft immer stärker voneinander wegtreiben und den Austritt weiterer Mitgliedsländer zur Folge haben?

Klar ist, wir haben heute eine EU, die nicht in der Lage ist, durch eine wirklich gemeinsame Wirtschaftspolitik alle ihre Bürger gleichermaßen vom Wohlstand profitieren zu lassen. Die nicht in der Lage ist, einen sie zersetzenden Nationalismus einzudämmen oder gar zu überwinden. Die nicht in der Lage ist, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, um die großen Probleme effektiv zu lösen. Und wir haben eine EU, die von vielen Bürgern als undemokratisch und weit weg wahrgenommen wird. Doch wie können diese Probleme angegangen werden?

Nationalisten gegen Föderalisten

Es existieren seit Langem zwei unvereinbare Perspektiven zur Zukunft Europas: als „Europa der Vaterländer“, wie Charles De Gaulle es forderte, oder als „Vereinigte Staaten von Europa“, wie Monnet, Schuman, Hallstein und Spinelli es sich erträumten. So stehen sich seit jeher die Nationalpatrioten, die Europa als notwendiges Übel zum effizienteren Verfolgen ihrer eigenen Interessen sahen, und die visionären Europa-Föderalisten gegenüber. Dieser Konflikt der beiden Fraktionen hat die EU in ihrem heutigen, zerrissenen Zustand als Mischsystem aus zwischenstaatlichen und überstaatlichen Elementen entstehen lassen. Dabei ist es diese Zerrissenheit, die all die genannten Probleme erst verursacht hat. So schimpfen die Populisten über die überregulierende EU und fordern ein „Zurück zum Nationalstaat”, da Europa ja nicht in der Lage sei, die Probleme zu lösen – meist wohlwissend, dass gerade sie es waren, die durch ihre Weigerung zur Abgabe nationaler Souveränität die Problemlösung verhindert haben.

Doch gegen all diese dystopischen Ausblicke und negativen Stimmen formiert sich Widerstand. Immer mehr Menschen mit großen Ideen und Zielen melden sich im Diskurs um die Zukunft Europas zu Wort und plädieren für eine Weiterentwicklung der EU zu einem Bundesstaat.

Unsere Vision für Europa

Als erste Partei Deutschlands melden wir uns mit einer umfangreichen und mutigen Vision zu Wort und wollen damit den Diskurs der Europa-Föderalisten weiter voranbringen. Als glühende Verfechter der europäischen Idee wollen wir nicht tatenlos zusehen, wie die größte politische Errungenschaft des 20. Jahrhunderts leichtfertig verspielt wird. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass kleinmütige und kurzsichtige Nationalisten Europa mit Botschaften von Abschottung, Egoismus und Angst zerstören.

Deshalb stellen wir in diesem Papier ein zukunftsfähiges und bürgerorientiertes Modell für Europa vor: die Bundesrepublik Europa.

Mit unserem Visionspapier wollen wir der Debatte um die Zukunft Europas einen neuen Impuls geben, sie bereichern und unterstützen. Wir verstehen unsere Forderungen und unser Modell dabei als Angebot, wie die Zukunft Europas aussehen könnte. Wir sind bereit, über diese Forderungen und unser Modell zu diskutieren, es im Austausch zu verbessern und anzupassen. Wir wollen mit unserem Angebot sowohl die Europa-Enthusiasten und Föderalisten als auch die gemäßigten Kritiker zusammenbringen, denn nur gemeinsam können wir ein besseres Europa, eine bessere Welt schaffen. Deshalb stellt unser Modell stets auch einen Kompromiss zwischen Idealen und Pragmatismus, zwischen regionaler Identität, nationalem Zugehörigkeitsgefühl und europäischer Identität und Überstaatlichkeit dar. Wir wollen alle diese Elemente zusammenbringen. Den besten Weg dazu sehen wir in einer föderalen Republik der starken Regionen.

Unser Visionspapier

Im nachfolgenden Kapitel werden wir den großen Überbau, das Leitmotiv und die Ideale unserer Vision näher darstellen. Im dritten Kapitel beschreiben wir das politische System der Bundesrepublik Europa, welches aus dieser Vision heraus entsteht. Im Anschluss folgen thematische Kapitel, die sich jeweils mit einem Politikbereich auseinandersetzen und diesen in die Bundesrepublik einordnen. Damit all das leichter verständlich ist, fassen wir am Ende jedes Kapitels die wichtigsten Forderungen noch einmal in kurzen Stichpunkten zusammen und legen in einfachen Anwendungsbeispielen dar, welcher konkrete Nutzen für jeden einzelnen Bürger aus unserer Vision heraus entsteht.

Das letzte Kapitel enthält einen Ausblick über die Wege, die zu einer Bundesrepublik Europa führen. Darin beschreiben wir anhand der beiden großen europäischen Integrationstheorien der Politikwissenschaft, in welchen Schritten wir unserem Ziel näher kommen.

2. Die Bundesrepublik: Unsere Vision für Europa

Wir wollen ein Europa, in dem die großen Probleme unserer Zeit gemeinsam angegangen werden. Wir wollen ein Europa, das als demokratisches und humanitäres Leuchtfeuer Vorbild für andere Staaten sein kann. Wir wollen ein Europa der Menschen, nicht ein Europa der Nationalstaaten. Deshalb fordern wir die Bundesrepublik Europa.

 

Wir wollen die Europäische Union zu einer föderalen europäischen Republik der Regionen ausbauen.

 

In einer Republik ist das Staatsvolk die Quelle aller Legitimität und die höchste Gewalt des Staates. Eine Republik baut auf gemeinsamen Rechtsvorstellungen und der grundlegenden Idee des gleichen Rechts für alle ihre Bürger auf. Welchem Nationalstaat oder welcher Region der Einzelne entstammt, ist unerheblich, weil jeder europäischer Staatsangehöriger ist und den Gleichheitsgrundsatz in Europa für sich beanspruchen kann. Dazu gehört auch, dass jeder Bürger Europas einen einheitlichen europäischen Pass erhalten soll. Der Leitspruch der EU „In Vielfalt geeint“ ist für uns ein großes Versprechen, das wir vollständig einlösen wollen.

Wir wollen die Nationen überwinden

An die Stelle der Nationalstaaten soll langfristig eine europäische Bundesebene treten. Europa würde so zum geeinten, föderalen Staat werden. Ein Fortbestehen souveräner Nationalstaaten wäre nicht mehr notwendig, da die allgemeinverbindlichen Regelungen auf der europäischen Ebene getroffen werden. An die Stelle der Nationen sollen die Regionen rücken, die geschlossen in einem gemeinsamen Verbund nach außen hin auftreten. Deshalb nennen wir unser Europa der Zukunft die „Bundesrepublik Europa” (BRE) oder ins Englische übersetzt “Federal Republic of Europe” (FRE).

Die Regionen ergeben sich dabei grundsätzlich aus einer kulturhistorischen Perspektive. Die Zugehörigkeit zu einer Region soll aber durch die Bürger selbst bestimmt werden. Sie sollen darüber entscheiden, über welches Gebiet sich eine Region jeweils erstreckt. Diese Regionen stellen als kleinere Einheiten eine bessere politische Repräsentation, Effizienz, Bürger- und Entscheidungsnähe sicher. Alle Regionen können in einer föderalen Bundesrepublik die sie betreffenden Angelegenheiten selbständig regeln. Probleme, die gemeinschaftlich besser gelöst werden können, werden auf die Bundesebene gereicht.

Diesen Zusammenschluss der Regionen kann man sich wie eine Gemeinschaft in einem großen Haus vorstellen, das einer Weiterentwicklung des gorbatschowschen Gedankens vom „Haus Europa“ entspricht: Jeder Mitbewohner hat in dem Haus Europa ein eigenes Zimmer. Dieses Zimmer kann jeder selbstständig einrichten, umgestalten und dort seinem eigenen Alltag nachgehen. Jeder Einzelne kann sich vollkommen frei entfalten, solange es nur ihn selbst betrifft und er keinen anderen Mitbewohner dadurch stört.

Doch wie in jeder Gemeinschaft gibt es auch in dieser Regeln, an die sich alle Bewohner halten müssen. Alles das, was die Gemeinschaft insgesamt betrifft, regelt sie gemeinschaftlich. So kommen alle Bewohner des Hauses Europa regelmäßig in einem Gemeinschaftszimmer zusammen, um neue Regeln aufzustellen, alte Regeln anzupassen, Probleme zu diskutieren und diese zu lösen. Jeder Bewohner hat überdies die Möglichkeit, sich mit anderen Bewohnern für gemeinsame Projekte zusammenzuschließen, sich auszutauschen und voneinander zu lernen. Abseits der festgelegten Regeln kann sich so eine Dynamik ergeben, die das Gemeinschaftsgefühl stärkt, alle Bewohner miteinander vernetzt und ihnen ermöglicht, gegenseitig vom Zusammenleben zu profitieren. Kein Bewohner des Hauses Europa wird deshalb gerne lange allein in seinem Zimmer bleiben, auch wenn jeder stets die Möglichkeit dazu hat.

Durch diesen vollständigen Zusammenschluss von Regionen mit gleichen Rechten wird das internationale Gewicht Europas deutlich gestärkt. In einer globalisierten Welt ist dies von entscheidender Notwendigkeit, um den eigenen Interessen Ausdruck verleihen zu können. Viele andere Länder haben das ebenfalls erkannt und schließen sich zusammen. Bündnisse wie der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) orientieren sich dabei an der EU und vertiefen ihre Kooperation nicht nur in wirtschaftlichen Fragen. Wir wollen, dass Europa weiterhin Vorreiter in der politischen Entwicklung und dem friedlichen Zusammenschluss über Grenzen hinweg bleibt und diese Rolle mit Mut für die Zukunft und Stolz auf das bereits Errungene ausfüllt.

Regionen statt Nationen

Doch nicht nur nach außen wollen wir Europa stärken und weiter voranschreiten, sondern auch nach innen. Wir wollen die kulturelle Identität der europäischen Bürger bewahren und ihnen größere Selbstbestimmung einräumen. Abspaltungsbemühungen der Regionen von den Nationalstaaten, wie die der Katalanen, Schotten oder Südtiroler zeigen eine starke regionale Verwurzelung. Dennoch strebte keine dieser Regionen einen Austritt aus der EU an. Ein geeintes Europa kann und darf diese kulturelle Identität nicht ignorieren, sondern muss ihr gerecht werden. Die föderal aufgebaute Bundesrepublik Europa ist dafür das beste System.

Starke Regionen sollen in unserer Bundesrepublik an die Stelle der Nationalstaaten treten. Die nationalstaatliche Ebene wird durch die neue Bundesebene Europas überflüssig. Durch den einenden Rahmen der Bundesrepublik Europa ist dies ein enormer politischer Fortschritt und stellt keinesfalls einen Rückfall in historische Kleinstaaterei dar. Wir Europäer haben die Chance, ein bereits erfolgreiches Kapitel in der Menschheitsgeschichte weiterzuschreiben. Wir haben die Möglichkeit, eine weltweit einzigartige und niemals zuvor erreichte, friedliche Vereinigung vieler verschiedener Völker über Ländergrenzen hinweg zu einem Bundesstaat zu vollziehen. Ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss war die richtige Antwort auf drängende Fragen des 20. Jahrhunderts. Der vollständige supranationale Zusammenschluss zu einem föderalen Bundesstaat ist die richtige Antwort auf drängende Fragen des 21. Jahrhunderts.

Dass solch eine Einigung funktionieren kann, zeigt unter anderem die Geschichte unseres eigenen Landes eindrucksvoll: Lange Zeit bestanden viele kleinere Regionen und lokale Herrschaftsbereiche auf dem Gebiet, das wir heute als Deutschland kennen. Erst in den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 entstand ein neues Zugehörigkeitsgefühl der Franken, Bayern, Schwaben, Lothringer, Friesen und anderer Völker, anfangs noch angeführt von Studenten und Dozenten und geeint durch den gemeinsamen Feind Napoleon. Nach der eigenen Befreiung von der Fremdherrschaft wurde der Deutsche Bund gegründet, ein vom Königreich Preußen und Österreich dominierter Staatenverbund bestehend aus 38 Mitgliedstaaten. Auch dieser Bund wurde durch wirtschaftliche Interessen zu einer Handels- und Zollunion 1834 ausgebaut. Doch während der Zeit des Vormärz forderte ein immer selbstbewusster werdendes Bürgertum politische Teilhabe. Unter dem Druck der immer stärker werdenden revolutionären Bewegung wurde 1871 der erste deutsche Nationalstaat begründet. Diese Einigung wurde hart und mit einem hohen Blutzoll erstritten. Ähnliche Einigungsbestrebungen gab es in vielen Ländern Europas. Es ist unser fester Glaube, dass wir Europäer in der heutigen Zeit gemeinsam in der Lage sind, eine ungleich größere Vereinigung frei von Gewalt und Leid zu erreichen.

Die vielfältigen Beispiele in der europäischen Geschichte führen uns vor Augen, wie flexibel und vielschichtig ein Zugehörigkeitsgefühl ist, wie neue Bindungen an eine Gemeinschaft entstehen können und dass das Konstrukt der Nation keinesfalls natürlich gegeben ist, sondern von uns Menschen erschaffen wurde.

Die Gruppenidentität ist vielschichtig (siehe Abbildung 1): Den Kern bildet die nahe Gruppe, das Dorf, der Stadtteil oder die Heimatstadt, die kommunale Ebene. Darüber befindet sich die eigene Region und eine Ebene darüber das eigene Bundesland oder eine vergleichbare, teilsouveräne Gebietskörperschaft. Erst in der vierten Schicht existiert momentan der Nationalstaat und die Bundesverwaltungsebene. Jenseits dieses Nationalstaates folgt bei vielen Bürgern bereits heute schon eine klare Identifikation mit Europa.

Wir möchten die verschiedenen Ebenen der Gruppenzugehörigkeit miteinander in Einklang bringen. Die kulturelle Identität soll in der Bundesrepublik Europa bestehen bleiben und durch gemeinsame politische Normen und Rechtsgrundsätze geschützt werden. Mit diesen verhindert man ein Auseinanderdriften und Gegeneinander-Ausspielen, so wie es heute oftmals geschieht. Diese gemeinsamen Regeln halten Europa zusammen, lassen es prosperieren und schützen es nach außen. Zugleich streben wir eine gelebte Identifikation als Europäer an und wollen diese durch direkt erfahrbare Vorteile unterstützen.ABBILDUNG 1: Mehrebenen-Identifikation

Die Bundesrepublik Europa soll ein weltweites Vorbild sein

Als Europäer teilen wir moderne und liberale Werte, die wir schützen und ausbauen müssen: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und Toleranz, Offenheit und Solidarität, Individualität und persönliche Freiheiten sowie die Gleichberechtigung aller sind große Errungenschaften. Wir wollen diese Grundwerte und Freiheiten deshalb in einer Europäischen Verfassung festschreiben.

Die Bundesrepublik Europa soll ein leuchtendes Vorbild der Humanität sein und andere Staaten durch gelebte Freiheit, demokratische Mitbestimmung, liberale Werte, Frieden und Völkerverständigung inspirieren. Es ist deshalb essentiell, dass wir uns nicht nur innerhalb Europas für die strikte Einhaltung der demokratischen Prinzipien und Menschenrechte einsetzen, sondern diese auch weltweit vorleben und sie mit diplomatischem Geschick und ambitionierten partnerschaftlichen Kooperationen verteidigen und ausbauen.

Doch individuelle Freiheit kann nur durch Freiheit von Not, Freiheit von Zwang und Freiheit zur eigenen Entfaltung verwirklicht werden. Dieser Grundgedanke des Sozialliberalismus soll deshalb der Leitgedanke sein, um gemeinsam ein Europa zu schaffen, in dem die Menschen der wichtigste Bezugspunkt sind. Von ihnen geht jegliche Souveränität aus und an ihrem Wohlergehen muss sich jede Politik bemessen.

Eine weltweite Demokratie ist unsere große Hoffnung

Wir Europäer haben es geschafft, das Trennende, den Hass und die vergangenen Kriege zu überwinden. Königreiche, Kaiserreiche und Diktaturen wichen demokratischen Systemen. Angetrieben von dem Versprechen auf Frieden, Freiheit und Wohlstand gaben zunächst die Grafschaften, Fürstentümer und Königreiche und später die Nationalstaaten freiwillig Teile ihrer Souveränitätsrechte an einen Verbund ab. Das politische Projekt Europa hat sich so zu einem erfolgreichen und bisher weltweit einzigartigen System entwickelt.

 

Wir wollen dieses Projekt im Bewusstsein unserer Vergangenheit und mit visionärem Blick in die Zukunft weiterentwickeln.

 

Uns Menschheit eint der Planet, auf dem wir gemeinsam leben. Uns mögen unterschiedliche Sprachen, Brauchtümer und Ländergrenzen trennen, doch wir alle streben nach Glück und Selbstverwirklichung. Nach den schrecklichen Verheerungen des Zweiten Weltkrieges setzte sich die Erkenntnis durch, dass es keine Alternative zu Austausch und Kooperation gibt. Dies führte sowohl zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Vorläuferin der EU als auch zur Gründung der Vereinten Nationen.

Seitdem haben zahlreiche, weltweite Konflikte die UN erschüttert und ihre Machtlosigkeit demonstriert. Was einst den Gründungsgeist der Vereinten Nationen befeuerte und die Völker dieser Erde zusammenbrachte, scheint in Vergessenheit zu geraten. Die großen Krisen der letzten Jahrzehnte haben auch die Probleme der EU deutlich hervortreten lassen. Konsequenzen wurden nur wenige gezogen, Verbesserungen gab es nur graduell und in sehr kleinen Schritten. Die großen Visionen sind verblasst und Ideenlosigkeit, Kleinstaaterei und Nationalismus sind zurück auf der Bühne der Weltpolitik.

Wir ziehen aus alldem eine deutliche Erkenntnis und scheuen uns nicht, diese klar zu formulieren: Ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss, wie ihn die EU in den meisten Politikbereichen darstellt, ist nicht ausreichend, um die großen Probleme der Gegenwart und Zukunft zu lösen. Es ist an der Zeit, das alte Westfälische System der nach innen und außen souveränen Nationalstaaten, die miteinander konkurrieren, zu überwinden und einen neuen, positiven und zukunftsfähigen Weg zu gehen. Wir sehen diesen Weg in einer föderalen Bundesrepublik mit starken, sich selbst verwaltenden Regionen.

Unsere große Hoffnung für die Menschheit ist die weltweite demokratische Vereinigung. Allen Staaten der Welt soll es deshalb grundsätzlich möglich sein, der Bundesrepublik Europa beizutreten. Dafür ist es unabdingbar, dass sie sich zu den unveräußerlichen Werten und der Europäischen Verfassung bekennen und die verpflichtenden europäischen Gesetze übernehmen und wahren. Ein Angleichen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse über einen längeren Zeitraum während des Beitrittsprozesses ist dabei notwendig, um starke Verwerfungen innerhalb der Bundesrepublik zu vermeiden.

Kurz zusammengefasst

  • Wir wollen die EU zu einer föderalen Bundesrepublik weiterentwickeln.
  • Wir wollen die Regionen als Ort der kulturellen Identität stärken und schützen.
  • Sich selbstverwaltende Regionen sollen die Nationalstaaten ersetzen.
  • Die Bundesrepublik Europa soll weltweites Vorbild für Humanität und Demokratie sein.
  • Wir fordern eine Europäische Verfassung.
  • Wir wollen gleiche Rechte für alle Bürger Europas sicherstellen.
  • Es soll einen einheitlichen europäischen Pass für alle Bundesbürger geben.
  • Jedes Land der Welt soll der Bundesrepublik Europa freiwillig beitreten können.
  • Die weltweite demokratische Vereinigung aller Staaten ist unser großes Ziel für die gesamte Menschheit.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Durch deine europäische Staatsbürgerschaft genießt du in jeder Region die gleichen Rechte.
  • Mit deinem europäischen Pass wirst du überall im Ausland durch die Bundesrepublik vertreten.
  • Deine politische Vertretung findet nicht fernab in einer Hauptstadt, sondern direkt in deiner Region vor Ort statt.
  • Du hast größeren Einfluss auf die Politik in deiner Region.
  • Deine kulturelle Identität wird in deiner Region erhalten und gewahrt.
  • Durch eine gemeinsame europäische Politik wirst du als Bürger eines Landes nicht mehr gegen die Bevölkerung eines anderen Landes ausgespielt.

Quellen

  • Guérot, U. (2016). Warum Europa eine Republik werden muss. Eine politische Utopie. Dietz: Bonn.

3. Das politische System der Bundesrepublik

Wir wollen ein Europa schaffen, in dem alle Bürger gleichermaßen politisch vertreten werden. Wir wollen eine Bundesrepublik Europa, die ein demokratisches Vorbild für alle anderen Länder der Welt sein kann. Wir sind fest davon überzeugt, dass ein friedliches Zusammenleben aller Regionen Europas möglich ist und dass nichts den politischen Austausch und Diskurs ersetzen kann.

 

In der Bundesrepublik Europa wollen wir eine optimale demokratische Vertretung aller Bürger sicherstellen.

 

Wir fordern eine Bundesrepublik Europa (BRE), die nah am Bürger ist und in der die Interessen jedes Einzelnen repräsentiert und berücksichtigt werden. Das politische System muss deshalb auf Ausgleich und Minderheitenrepräsentation ausgerichtet sein. Diese sind zentrale Merkmale einer Konkordanzdemokratie (Lijphart, 2012), welche sich als politisches System in mehrsprachigen, kulturell diversen und ehemals tief zerklüfteten Gesellschaften in Ländern wie der Schweiz und Belgien als sehr erfolgreich erwiesen hat (Lehmbruch, 1992). Eine Konkurrenzdemokratie, so wie in den USA verwirklicht, führt dazu, dass die Repräsentation jedes Einzelnen hinter der bloßen Mehrheitsentscheidung zurücksteht (Lijphart, 2007). Dadurch gehen viele Stimmen und Interessen verloren. Deshalb sind die Vereinigten Staaten von Amerika kein Vorbild für die Einigung Europas, weshalb wir uns auch sprachlich abgrenzen und nicht von den „Vereinigten Staaten von Europa” sprechen. Stattdessen orientieren wir uns an der Geschichte Europas und blicken auf die erfolgreiche Einigung vieler Länder mit den unterschiedlichsten Kulturen und Völkern.

Unsere Vision eines optimalen politischen Systems gewährt den Menschen in ihren Regionen größtmögliche Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrechte und stellt dort gleichzeitig für alle gemeinsam Regelungen auf, wo dies notwendig ist. Durch die kleineren Gliederungseinheiten der Regionen wird eine bessere politische Repräsentation, Effizienz, Bürger- und Entscheidungsnähe sichergestellt, als dies in großen Nationalstaaten und der noch größeren EU mit souveränen Nationalstaaten der Fall ist. In einer föderalen Bundesrepublik Europa hingegen können alle Regionen die sie betreffenden Angelegenheiten selbständig regeln. Nur Probleme, die gemeinschaftlich besser gelöst werden können, würden auf die Bundesebene gereicht werden.

Regionen schützen die kulturelle Identität ihrer Bürger

Die Regionen ergeben sich dabei grundsätzlich aus einer kulturhistorischen Perspektive. Die Zugehörigkeit der Bürger zu einer Regionen soll aber durch diese in Volksabstimmungen selbst bestimmt werden. Wir lehnen uns dabei an die Ausarbeitung der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot an, die 50-60 kulturhistorische Regionen, zuzüglich der Städte und Metropolregionen, identifiziert hat (Guérot, 2016, S.142 -171).

Es gibt unterschiedliche Definitionen europäischer Regionen, und es sollte den verschiedenen Regionen selbst überlassen sein, sich zu definieren und zusammenzufinden. Neben den genannten kulturhistorisch begründeten Regionenkonzepten lassen sich entsprechende Regionen nach Bevölkerungsgröße und/oder Wirtschaftskraft definieren. So würden sich nach der von der EU herausgegebenen NUTS-Klassifikation etwa 98 Regionen mit 3 bis 7 Millionen Einwohnern ergeben (NUTS 1 Ebene) (Eurostat, 2015). Wikipedia listet 28 europäische Metropolregionen zwischen 2,5 und 15 Mio. Einwohnern (Wikipedia, o.J.).

Das METREX oder Metropolitan Exchange Network umfasst 50 Ballungszentren und identifiziert insgesamt etwa 129 Ballungs- und Großräume, die auch das Umland der Metropolen mit einbeziehen und als „funktionale Stadtregionen” (Functional Urban Region, FUR) bezeichnet werden (METREX, 2014). Viele dieser Räume haben heute einen metropolitanen Charakter, d.h. sie funktionieren wie eine einheitliche, unabhängige Stadtregion oder ein Ballungsraum (ebd.).

In Deutschland gibt es in dieser Definition 11 wirtschaftsstarke Metropolregionen mit jeweils 2,5 bis 5,9 Mio. Einwohnern, die aber nicht ganz Deutschland abdecken (IZM, o.J.). Unabhängig von ihrer Größe und kulturellen Identität sollten die Regionen wirtschaftlich eigenständig überlebensfähig sein, um allzu große Verwerfungen innerhalb der BRE zu vermeiden. Denn so kann zwar die gemeinsame kulturelle Identität zu einer Stärkung der regionalen Gemeinschaft führen, strukturell wirtschaftliche Defizite, wie beispielsweise hohe Arbeitslosenzahlen, wirken dem aber entgegen und entzweien Gemeinschaften. Solche Defizite sollten also nach Möglichkeit bereits innerhalb einer Metropolregion ausgeglichen werden, z.B. durch Förderung der regionalen Infrastruktur auch im „Hinterland” bzw. Umland des Metropolen-Kerns, wie es heute ja bereits im Ruhrgebiet oder der Rhein-Main-Region geschieht. Ebenso können große wirtschaftliche Differenzen im Vergleich zu Nachbarregionen zu gegenseitiger Abwertung, übersteigertem Regionalismus und zu Konflikten führen, statt die Europäische Gemeinschaft zu stärken. Diese Aspekte werden z.B. innerhalb des METREX-Verbundes heute bereits diskutiert (METREX, o.J.), daher wäre vorstellbar, diesen Verbund entsprechend des BRE-Regionenkonzeptes weiterzuentwickeln.

Jede Region besitzt dabei weiterhin ihr eigenes Verwaltungssystem und kann über die Gliederung in weitere Subsysteme selbstständig entscheiden. Den Regionen steht es weiterhin frei, ihr politisches System eigenständig zu bestimmen, solange dabei den Grundsätzen und der Verfassung der BRE entsprochen wird. Das bedeutet, dass alle Regionen sich zu den unveräußerlichen, freiheitlich-demokratischen Werten bekennen, sich an übergeordnetes Recht und Gesetz halten und die Stimmengleichheit und demokratische Vertretung ihrer Bürger unbedingt zu wahren haben.

Unser Grundsatz ist, dass Meinungsfindungsprozesse stets von unten nach oben stattfinden sollten. Entscheidungen müssen immer auf der niedrigst möglichen Ebene getroffen werden. Dinge, die nur die Menschen einer Regionen betreffen, sollten auch nur von diesen entschieden werden. Diese Subsidiarität stärkt die Regionen und schützt die kulturelle und politische Identität ihrer Bürger. Aufgaben und Entscheidungen werden erst dann an die nächsthöhere Ebene delegiert, wenn sie auf der aktuellen Ebene nicht gelöst werden können oder dadurch Synergieeffekte zu erwarten sind. Was alle Menschen Europas betrifft, muss auf der Bundesebene Europas entschieden werden. Dies stellt sowohl Effizienz und Gemeinsamkeit im Entscheidungsprozess als auch bürgernahe Entscheidungen sicher.

Wir möchten das enge Korsett der Nationalstaaten überwinden und stattdessen eine europäische Bundesebene schaffen, unter deren Dach die Regionen vereint sind. Aus diesem Grund stellt unsere Bundesrepublik Europa eine supranationale Demokratie mit größtmöglicher Subsidiarität dar. Nur in dieser kann der Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung aller ihrer Bürger bei gleichzeitigem Beibehalten der kulturellen Identität und regionalen Selbstverwaltung voll erfüllt werden.

Die parlamentarische Bundesrepublik Europa sorgt für Interessenausgleich

Das Regierungssystem, das am besten in der Lage ist, diese Grundsätze zu erfüllen, ist die parlamentarische Republik mit Zweikammersystem. Dieses ist bereits jetzt das verbreitetste Regierungssystem in Europa (Europakarte, o.J.). In der Bundesrepublik Europa sollen die Interessen der europäischen Gemeinschaft als Ganzes und die Interessen der Regionen in fairen Ausgleich miteinander gebracht werden. Deshalb besteht das Parlament der Bundesrepublik Europa aus zwei Kammern, die sich aus ihrer jeweiligen Ebene heraus zusammensetzen. Die erste Kammer, das Europäische Parlament, repräsentiert alle Bürger Europas und ist diesen direkt verantwortlich. Die zweite Kammer, der Rat der Regionen, repräsentiert die Regionen und die in ihnen lebenden Bürger.

Im Europäischen Parlament werden die Bürger durch überregionale, europäische Parteien vertreten. Das Parlament besteht aus etwa 600 Abgeordneten. Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen zusammenschließen, aber auch Fraktionslosigkeit ist möglich. Ein Fraktionszwang darf im Parlament allerdings nicht existieren, da er die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten in unzulässiger Weise einschränkt und den demokratischen Prozess behindert. Abgestimmt wird mit einfacher Mehrheit. Das Europäische Parlament verfügt über die vollen parlamentarischen Kontroll- und Initiativrechte.

Das genaue Repräsentationsverhältnis zwischen Bürgern und Abgeordneten ergibt sich aus Zensusdaten, die alle 10 Jahre und damit alle zwei Wahlperioden, erneuert werden müssen. Damit das Parlament bei Beitritten anderer Regionen oder Länder oder bei einer wachsenden Bevölkerung nicht aufgebläht wird, ist die Zahl der Abgeordneten begrenzt und sollte nur bei einer großen Anzahl an neu hinzugekommenen Bürgern abgeändert werden. Das bedeutet, dass bei etwa 500 Millionen Europäern grundsätzlich ein Abgeordneter etwa eine Million Bürger repräsentiert. Gerechnet wird dabei je angefangener Million Bürger pro Region. Aus obigem Beispiel zur Definition der Region ergäben sich daraus maximal 597 Abgeordnete bei 98 Regionen. Diese proportionale Verteilung soll dem demokratischen Prinzip der Stimmengleichheit aller Bürger gerecht werden.

Die europäischen Wahlen

Jeder Bürger Europas soll ab Erreichung des Wahlalters in jeder beliebigen Mitgliedsregion in den europäischen Wahlen abstimmen und sich als Kandidat aufstellen lassen können, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Religionszugehörigkeit, ethnischen Herkunft, sexuellen Orientierung oder anderen diskriminierenden Begründungen.

Die europäischen Wahlen müssen alle fünf Jahre zeitgleich in allen Regionen stattfinden. Durch diese wählen die Bürger sowohl den Präsidenten als auch die Abgeordneten des Europaparlaments. Zur Wahl stehen dabei überregionale Parteien und überregionale Zusammenschlüsse regionaler Parteien. Die Parteien stellen für diese Wahl geordnete Wahllisten auf. Es handelt sich dabei um eine Verhältniswahl. Überregionale Parteien treten mit derselben Liste in allen Regionen an. Zusammenschlüsse regionaler Parteien haben die Möglichkeit, entweder regionenabhängige oder überregionale Listen aufzustellen.

Parteien, die nicht überregional vertreten sind und auch nicht in einem Zusammenschluss mit anderen Parteien kooperieren, aber dennoch Europapolitik betreiben wollen, können nur über den Rat der Regionen Einfluss nehmen. So besteht für sie der Anreiz, mit gleichgesinnten Parteien zu kooperieren oder zu verschmelzen, um auf europäischer Ebene mehr Gewicht zu erlangen. Dadurch müssen sie zwangsläufig eine europäische, überregionale Perspektive einnehmen, was übersteigertem Regionalismus und Nationalismus entgegenwirkt und die europäische Einheit bestärkt.ABBILDUNG 2 – Wahlsystem

So ist es momentan beispielsweise für eine deutsche Partei politisch lohnenswert, im Wahlkampf auf ein anderes Land zu schimpfen, um die eigene Wählergruppe zu mobilisieren. So werden „fleißige Deutsche” gegen „faule Griechen” und „chaotische Italiener” ausgespielt. Im Kleinen ist dies auch auf der Ebene der Bundesländer in Deutschland zu beobachten. Müsste nun aber eine bayerische Partei auch in den anderen Ländern antreten, um Mandate zusätzlich zu den Direktmandaten zu erringen, würde eine solche Mobilisierungsstrategie nicht mehr funktionieren.

Im Europäischen Parlament wählen die Abgeordneten gemeinsam die Minister der Regierung in einzelnen Abstimmungen aus ihrer Mitte heraus. An der Spitze der Regierung steht der Premierminister. Ist die Wahl der Minister abgeschlossen, wird eine letzte Abstimmung zur Gesamtregierung durchgeführt. Wird diese positiv entschieden, gehören die Minister nicht mehr als Abgeordnete dem Europäischen Parlament an, sondern sind Teil der Regierung.

Zwar könnte ein von allen Bürgern direkt gewählter Regierungschef den Zusammenhalt und die Repräsentanz Europas erhöhen, doch wäre er geschwächt, falls er keine eigene Parteienmehrheit im Parlament hätte. Das würde dem Gesetzgebungsprozess schaden und die Politik blockieren. Durch die Wahl der gesamten Regierung durch das Europäische Parlament wird sichergestellt, dass diese Regierung von der Mehrheit der Abgeordneten gestützt wird. Das sorgt für politische Stabilität und Handlungsfähigkeit.

Um aber dennoch die Repräsentation aller Europäer hervorzuheben und das gemeinsame europäische Gefühl zu stärken, soll das Staatsoberhaupt, der Europäische Präsident, direkt von der Bevölkerung gewählt werden können. Dieser Präsident hat keine oder nur sehr schwache legislative und exekutive Kompetenzen. Seine Aufgabe ist die Repräsentation der europäischen Bürger. Zugleich erfüllt er als direkt gewählter, überparteilicher Vertreter die Funktion eines „Gewissens” für die Bundesrepublik. Er ist einzig an die europäische Leitidee und die bundeseuropäische Perspektive gebunden, gestärkt durch das von der Mehrheit der Bürger verliehene, direkte Mandat. So soll er die Bundesrepublik Europa nach außen und innen vertreten, die Politik in der BRE kontinuierlich kritisch hinterfragen und ein Vermittler zwischen den Parteien, Bürgern und Politikern sein.ABBILDUNG 3 – Regierungsbildung

Der Rat der Regionen

Weiterhin muss es eine zweite Kammer geben, den Rat der Regionen, in der die Regionen vertreten werden. Um eine faire Interessenvertretung im Sinne aller zu ermöglichen, erhält jede Region die gleiche Anzahl an Repräsentanten. Bevölkerungsstarke Regionen hätten so im Rat keinen Vorteil gegenüber kleineren Regionen. Jede Region entsendet zwei oder drei Vertreter in den Rat, sodass auch Mehrparteienkoalitionen in den Regionen fair abgebildet werden können. Die genaue Anzahl der Vertreter bemisst sich nach der Anzahl der Regionen. So könnten bei etwa 50 Regionen noch jeweils drei Vertreter entsendet werden, ohne dass der Rat zu große Dimensionen annimmt. Sollte es aber deutlich mehr Regionen in der Bundesrepublik Europa geben, so können es nur zwei oder gar nur ein Vertreter sein. Diese Vertreter wären dann strikt an den Regierungswillen der Region gebunden.

Aus den Erfahrungen und Krisen der Europäischen Union haben wir die Lehre gezogen, dass Einstimmigkeit in der Entscheidungsfindung bei so vielen vertretenen Gliederungen nahezu unmöglich ist und für viele Blockaden sorgt. Diese Blockaden haben Fortschritt und politische Handlungsfähigkeit im Rat der EU und dem Europäischen Rat immer dann zunichte gemacht, wenn es auf schnelle und umfangreiche Entscheidungen ankam. Während das Europäische Parlament in seiner europäischen Perspektive oftmals progressive Vorlagen und Entscheidungen einbrachte, versuchten die Nationalstaaten im Rat stets nur zu ihrem eigenen, größten Vorteil zu agieren, was zum Nachteil aller war. Dadurch konnten sich Krisen wie die Eurozonen- oder Flüchtlingskrise erst zu voller Größe entwickeln.

Allerdings ist auch ein Quorum, das nur die einfache Mehrheit erfordert, von Nachteil. Schließlich soll der Rat die Interessen jeder einzelnen Region fair vertreten und einen gleichberechtigten Austausch und eine möglichst konsensuale Entscheidungsfindung fördern. Der sinnvollste Weg ist deshalb eine qualifizierte, „doppelte Mehrheit”, so wie es auch im Vertrag von Lissabon für den Rat der Europäischen Union vorgesehen ist (EUR-Lex, o.J.) und nun erst seit Kurzem umgesetzt wird. Angenommen wird ein Antrag dabei, wenn mindestens 55% der Vertreter der Mitgliedsregionen, die mindestens 65% der Bevölkerung der BRE ausmachen, zustimmen. Beschließt der Rat initiativ und nicht auf Antrag der Regierung oder des Parlaments, so gilt als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 72% der Vertreter der Mitgliedsregionen, die zusammen mindestens 65% der Bevölkerung der BRE ausmachen. Ein solches System gibt jedem Mitglied eine Stimme, trägt aber gleichzeitig dem demografischen Gewicht der betreffenden Region Rechnung.

Gesetzgebungsprozess

Um die bereits erwähnten Probleme zu vermeiden, die aus den nationalen Eigeninteressen und Entscheidungsregeln entstehen, muss folgender Leitsatz für den Gesetzgebungsprozess abgeleitet werden: Die Repräsentation aller Bürger Europas wiegt stärker als die Repräsentation der Regionen.

Die Regierung der Bundesrepublik Europa und das Europäische Parlament haben deshalb jederzeit das Recht, Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen. Der Rat der Regionen kann gegen Gesetzesinitiativen der Regierung und des Parlaments mit dem Quorum der dafür notwendigen doppelten Mehrheit (55%/65%) sein Veto einlegen. Eigene Gesetzesinitiativen können durch das für Initiativen höher angesetzte Quorum der doppelten Mehrheit (72%/65%) eingebracht werden, durch welches ein großes gemeinschaftliches Interesse der Regionen signalisiert wird.

Da die Regionen für die Implementierung, also die Umsetzung der verabschiedeten Gesetze und Richtlinien, zuständig sind, müssen diese auch auf eventuelle Probleme hinweisen und an Stellschrauben drehen können. Der Rat hat eine Kontroll- und Beratungsfunktion und soll die Expertise der Regionen in den Gesetzgebungsprozess mit einbringen. Deshalb hat der Rat der Regionen das Recht, Änderungsanträge für Gesetzesvorhaben mit einfacher Mehrheit einzubringen.Diese modifizierten Gesetzesvorhaben werden dann an Regierung und Parlament zurückgegeben, die erneut darüber beraten, den Vorschlag ggf. ihrerseits abändern und wieder an den Rat reichen.

ABBILDUNG 4: Bundesrat

Darüber hinaus soll der Rat als Forum der Regionen dienen, in welchem sich diese austauschen, beraten und koordinieren können. Der politische Ideenaustausch und ein freiwilliges Angleichen der verschiedenen Politiken soll ausdrücklich befördert werden. Eine Möglichkeit dazu ist die „Offene Methode der Koordinierung”, welche in einer ähnlichen Form bereits in der EU besteht.

Bei dieser Methode legen die Regionen gemeinschaftlich zu erreichende Ziele in bestimmten Politikfeldern fest. Das könnte beispielsweise die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen auf einen bestimmten Wert sein. Im Anschluss daran wird die Performanz der bisherigen Ansätze der Regionen im Erreichen dieses Ziels gemessen. Die dafür notwendigen Statistiken werden von den regionalen Statistikämtern nach Vorgaben des Bundesamtes für Statistik zur Verfügung gestellt. Das oder die erfolgreichsten Systeme können dann von den anderen Regionen schrittweise angenommen werden, sodass sich die Regionen mit der Zeit freiwillig aneinander angleichen können, weil sie davon direkte Vorteile haben. Eine Sanktionierung bei Nichterreichung der Ziele erfolgt nicht. Die Ergebnisse der Methode werden aber veröffentlicht.

Der Europäische Gerichtshof – das Verfassungsgericht Europas

Über die Einhaltung der vertraglichen Regeln wacht der Europäische Gerichtshof, der von allen Bürgern, Institutionen und Regionen angerufen werden kann. Seine Entscheidungen sind verbindlich für alle Verwaltungsebenen. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung der Europäischen Verfassung und prüft Hoheitsakte auf Rechtmäßigkeit. Der Europäische Gerichtshof ist damit Hüter über Rechtsstaat, Demokratie und die Rechte der Bürger. Er ist das oberste rechtsprechende Organ der Bundesrepublik; ihm kommt deshalb eine außerordentlich wichtige Funktion in der Bewahrung der Bundesrepublik nach innen zu. Der Europäische Gerichtshof muss strikt unabhängig von allen anderen Gewalten sein, um seiner Aufgabe als neutrales und unbeeinflussbares Organ nachkommen zu können. Essentieller Bestandteil dieser Neutralität ist auch ein System, welches die unabhängige Auswahl der Verfassungsrichter sicherstellt.

Politische Partizipation stärken – Bürgerinitiative ausbauen

Unsere Bundesrepublik gründet sich auf den Grundsätzen des Ausgleichs zwischen allen Völkern und Interessengruppen und der Berücksichtigung und Mitbestimmung auch von Minderheiten. Eine „Tyrannei der Mehrheit” kann niemals das Ziel sein. Aus diesem Grund lehnen wir Volksabstimmungen auf Bundesebene ab. Diese könnten zu einem Gegeneinander-Ausspielen der Regionen und Bürger führen, wie das bei vielen Volksabstimmungen innerhalb Europas zu beobachten war.

In den Regionen soll dieses Instrument der direktdemokratischen Partizipation möglich sein, unterliegt dabei allerdings den Schranken der Europäischen Verfassung. So kann nicht über Dinge abgestimmt werden, die Eingriffe in die Grundrechte und -freiheiten bedeuten. Als Instrument zur regionalen Mitbestimmung sind Volksabstimmungen jedoch aus mehreren Perspektiven heraus sinnvoll.

Durch die übersichtliche Organisationsgröße der Regionen (je nach Modell zwischen zwei und 15 Millionen Bürger) sind diese keine „anonymen” Einheiten, das Zentrum der politischen Entscheidungen ist nicht weit weg und der Zusammenhalt der Einwohner ist durch die gemeinsame kulturelle Identität ungleich größer, als dies bei großen Einheiten der Fall wäre. Umfangreiche Mitbestimmungsmöglichkeiten sichern dabei Bürgernähe und bestärken das politische System durch eine höhere demokratische Legitimationskraft. Entscheidungen können nah und anschaulich getroffen werden, da die Bürger direkt über ihre persönliche Zukunft in der Region abstimmen.

Um jedoch auch auf der Bundesebene die demokratische Willensbildung zu stärken und eine höhere Einbindung aller zu erzielen, soll die Möglichkeit für eine Europäische Bürgerinitiative ausgebaut und das Petitionsrecht gestärkt werden. Dafür müssen die nötigen Quoren der momentan bestehenden Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische Kommission, o.J.) gesenkt werden. Zwar sollen weiterhin eine Million Bürger nötig sein, um eine Initiative auf den Weg zu bringen, doch ist die vorgesehen Sammlungszeit von zwölf Monaten dafür zu kurz bemessen und die Vorgabe, dass die Stimmen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten stammen müssen, eine zu hohe Hürde.

Wir möchten die Bedeutung der Europäischen Bürgerinitiative und der Europäischen Petition, welche ein Anliegen der Bürger direkt an die Regierung der BRE bzw. an das Europäische Parlament heranträgt, hervorheben. Deshalb sollen Abstimmungen über die vorgebrachten Anliegen ebenso verpflichtend sein wie ausführliche Stellungnahmen der Institutionen zu diesen Anliegen.

Beitritt und Austritt

Jedem Staat der Welt soll es offen stehen, der Bundesrepublik Europa beizutreten. Dieser Grundsatz entspringt unserer langfristigen Hoffnung auf eine demokratisch geeinte Weltbevölkerung. Teil unseres Demokratieverständnisses ist es, dass die Bürger der Souverän sind und die höchste Staatsgewalt darstellen. Deshalb muss die Entscheidung zum Bei- wie auch zum Austritt von ihnen direkt getroffen werden.

Bis zur Entscheidung der Briten zum Austritt aus der EU dachte niemand daran, dass ein Austritt erstrebenswert sein könnte. Deshalb gab es keine Regeln, die eine geordnete Trennung vorsehen. Wer die Freiheit zum Eintritt hat, muss aber auch die Freiheit zum Austritt haben, unabhängig davon, für wie erstrebenswert oder sinnvoll dieses Ziel gehalten wird. Für diesen Austritt muss es festgelegte Regeln geben. Wir schlagen deshalb ein Modell der flexiblen Modular-Integration, oder einfacher “Policy-Tree”, vor, welches Beitritt und Austritt zur und aus der BRE gleichermaßen regelt.

Grundlegendes Merkmal dieses Modells ist, dass der Grad der (Des-)Integration in die BRE in eine horizontale und vertikale Dimension unterteilt wird (Leuffen et al., 2013). Die horizontale Dimension stellt die verschiedenen Politikfelder, beispielsweise Wirtschafts-, Sozial-, Steuer- und Bildungspolitik dar. Die vertikale Dimension stellt den Grad der Angleichung innerhalb der Politikfelder an die Regularien in der BRE dar.

In der vertikalen Dimension ist der Grad der Angleichung an die BRE in jedem Politikfeld in Module unterteilt. Diese Module sind Gesetzespakete, die zur Integration verabschiedet werden müssen. Sie sind hierarchisch gegliedert. So setzt die Umsetzung von Modul 3 die vorherige Umsetzung von Modul 2 und Modul 1 voraus. Der Komplexitätsgrad steigt dabei mit jedem Modul, sodass anfangs Grundregeln umgesetzt werden und später immer feinere Ausgestaltungen dieser Grundregeln. Der Spielraum, den ein sich assoziierender Staat bei der Umsetzung der Gesetze der BRE hat, wird also mit jedem zunehmenden Modul geringer, bis am Ende die Gesetze der BRE eins zu eins erfüllt sind. Bei einer Desintegration gilt die umgekehrte Reihenfolge und Richtung.

In der horizontalen Dimension ist der Grad der Angleichung an die BRE in Politikfelder unterteilt. Die Basis, von der aus gestartet wird und die unveräußerlich ist, sind die Menschen- und Bürgerrechte. Jeder Staat, der der BRE beitreten möchte, muss die Wahrung dieser Rechte gesichert haben, bevor ein Beitrittsprozess beginnt, und muss sie später fortlaufend garantieren. Die Prüfung obliegt dabei einer der BRE-Regierung untergeordneten Stelle. Im Zweifelsfall kann der Europäische Gerichtshof mit der Klärung beauftragt werden. Von dieser Basis der Menschen- und Bürgerrechte aus werden die weiteren Module angesetzt. Sie sind der Boden, in welchem der “Policy-Tree” wurzelt.

Hier gilt die Regel, dass der Unterschied zwischen den vertikalen Dimensionen der verschiedenen Politikfelder nicht zu groß werden darf. Ein Staat, der bspw. im Bereich der Wirtschaftspolitik bereits Modul 3 erreicht, dafür in Sozialpolitik aber noch kein einziges Modul umgesetzt hat, muss zunächst mindestens das erste Modul in diesem Politikfeld umsetzen, bevor er in der Wirtschaftspolitik eine Stufe weiter voranschreiten kann.

Dadurch ergibt sich eine Baumstruktur, eine Art “Policy-Tree” (siehe vereinfachte Abbildung 5). Jeder Staat kann seinen eigenen Weg gehen und die von ihm präferierten Bereiche weitestmöglich angleichen; Gemeinsamkeit wird dennoch sichergestellt. So schränkt die BRE während des Beitrittsprozesses die Staaten in ihrer Souveränität nicht übermäßig ein und verhindert dennoch effektiv zu große Verwerfungen in der Ausgestaltung der Politikinhalte, sowohl zwischen der BRE und den (dis-)integrierenden Staaten, als auch zwischen diesen Staaten untereinander. Bei einem vollständig in die BRE integrierten Staat ist der “Policy-Tree” komplett entwickelt (wie in obigem Bild zu sehen) und erst die volle Integration gewährt politische Mitbestimmungsrechte. Für Staaten, die sich im Beitritts- oder Austrittsprozess befinden, ist der Policy-Tree in mindestens einem Politikfeld nicht vollständig entwickelt. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbild der „differenzierten Integration” für diese assoziierten Staaten.ABBILDUNG 5 – Policy Tree

Kurz zusammengefasst

  • Die gemeinsame, europäische Perspektive wird durch das europäische Parlament vertreten.
  • Alle fünf Jahre findet in allen Regionen gleichzeitig die europäische Parlamentswahl statt.
  • Zu den europäischen Wahlen treten überregionale Parteien oder Zusammenschlüsse von Parteien mit regionalen oder überregionalen Wahllisten an.
  • Das europäische Parlament besteht aus 500 bis 600 Abgeordneten.
  • Die Regionen werden im Rat der Regionen durch Gesandte ihrer Regierungen vertreten.
  • Die Minister der BRE-Regierung werden in Einzelabstimmung vom europäischen Parlament gewählt.
  • Es gibt einen direkt von den Bürgern gewählten Präsidenten in der BRE, mit hauptsächlich repräsentativen Aufgaben.
  • Der Europäische Gerichtshof ist das Verfassungsgericht der BRE.
  • Jeder Bürger kann den Europäischen Gerichtshof anrufen.
  • Die Hürden für Petitionen und Bürgerinitiativen werden gesenkt.
  • Es gibt feste Regelungen für einen Beitritt zu oder Austritt aus der BRE.
  • Jeder Staat oder jede Region kann ihren eigenen Weg des Beitritts/Austritts wählen.
  • Durch die Beitritts-/Austrittsregelungen wird das größtmögliche Maß an Freiwilligkeit möglich und gleichzeitig Gemeinsamkeit sichergestellt.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Das politische System der BRE ist einfach für jeden verständlich.
  • Deine Stimme zählt genauso viel wie die jedes anderen.
  • Du kannst dich jederzeit als Kandidat aufstellen lassen.
  • Du wählst direkt den Präsidenten der Bundesrepublik Europa.
  • Du wirst sowohl durch das Parlament, als auch den Rat der Regionen vertreten.
  • Über Petitionen oder Bürgerinitiativen kannst du deine Interessen klar und deutlich in die Politik einfließen lassen.
  • Falls du der Meinung bist, dass deine Rechte eingeschränkt werden, kannst du jederzeit den Europäischen Gerichtshof mit der Klärung des Falles beauftragen.

Quellen

4. Medien, Lobby­is­mus, Sä­ku­la­ri­sie­rung

Transparenz und Medien: Europa verstehen

Die Bundesrepublik Europa muss transparent sein und ihre Bürger allumfassend informieren.

Dadurch wollen wir eine optimale demokratische Einbindung und Legitimation sicherstellen und den politischen Diskurs fördern. Auf Basis von Transparenz soll ein enger Kontakt zwischen Politik und Bürger ermöglicht werden.

Umfassendes Auskunftsrecht

Sitzungen der Ausschüsse des Europäischen Parlaments und des Rats der Regionen sollen stets öffentlich zugänglich sein. Sie müssen übertragen und aufgezeichnet werden. Abgeordnete genießen als Volksvertreter jederzeit das Anfragerecht an die BRE-Regierung.

Wir fordern den öffentlichen Zugang zu Informationen und Dokumenten bezüglich aller Beschlüsse. Als Vorbild für ein auf die Bevölkerung ausgeweitetes Informationsrecht könnte der “Freedom of Information Act” (United States Department of Justice, o.J.) aus den Vereinigten Staaten von Amerika oder das Informationsfreiheitsgesetz (Bundesregierung, o.J.) dienen.

Darunter fallen sämtliche Dokumente, die von Volksvertretern und deren Institutionen verabschiedet wurden und werden sollen. Dies soll auch für Verhandlungsmandate, -inhalte und -zwischenstände gelten. Eine Offenlegung der Verhandlungstaktik oder der Verhandlungsabläufe im Einzelnen fordern wir indes nicht. Diese können z.B. bei internationalen Verhandlungen vertrauensschädigend wirken und Verhandlungen selbst behindern. Stattdessen vertrauen wir darauf, dass die Unterhändler im Rahmen ihres Verhandlungsmandats die Interessen der BRE durchzusetzen suchen und zu gegebener, festgelegter Zeit in Form von Zwischenberichten Rechenschaft ablegen.

Lobbyismus offenlegen

Verabschiedeten amtlichen Dokumenten ist zwingend ein legislativer Fußabdruck (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2017) anzuhängen. Hierunter verstehen wir eine Auflistung sämtlicher Organisationen, die Positionen zu einen Gesetzesentwurf während seiner Entstehung und Bearbeitung eingebracht haben. Weiterhin sollen sämtliche relevante Positionspapiere, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt wurden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, so dass die Positionen der Interessenvertreter und deren vorhandensein im Gesetzestext beurteilt werden können.

Wir sehen in der Interessenvertretung einen wichtigen und notwendigen Beitrag moderner Politikgestaltung. Interessenvertreter aus Wirtschaft, von Nichtregierungsorganisationen, verschiedener Regionen und aller organisierten beruflichen und gesellschaftlichen Hintergründe bringen ihre Expertise in den politischen Gestaltungsprozess ein. Interessengruppen haben das Potenzial, das demokratische Defizit der EU auszugleichen, da sie einer breiteren Öffentlichkeit politische Partizipation erlauben. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Interessengruppen mit größeren finanziellen und organisatorischen Ressourcen eine größeres Gewicht besitzen (Eising & Lehringer, 2003, S.204).

Politik darf nicht gegen die Interessen der betroffenen Akteure entscheiden, ohne diese zu befragen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich zu beteiligen. Jedoch muss Interessenvertretung/Lobbyismus zwingend in öffentlich transparenter Art und Weise geschehen.

Lobbyregister und Nebeneinkünfte

Ein schon oft kritisierter Lobbyismus jenseits öffentlicher Kenntnis ist für uns nicht akzeptabel. Transparenz erlaubt der europäischen Öffentlichkeit im Allgemeinen sowie dem (investigativen) Journalismus im Speziellen einen Einblick in die Politikgestaltung, die für jeden europäischen Bürger Garant seiner Rechte und Pflichten ist.

Vertreter der organisierten Interessenpolitik sollen für einen regelmäßigen Zugang zu den Gebäuden der öffentlichen Entscheider einen Eintrag in ein öffentlich einsehbares Register pflegen, wie es in der EU bereits heute der Fall ist (Europäische Union, o.J.). Jedoch soll der Registereintrag verpflichtend sein und somit Voraussetzung für den Zugang zu Institutionen, Anwesenheit bei Sitzungen und Ausrichtung von Veranstaltungen werden. Daneben sollen gewählte Volksvertreter wahrgenommene Termine mit Vertretern von Interessengruppen öffentlich dokumentieren.

Parteispenden sind verpflichtend zu veröffentlichen, sofern Vertreter einer Partei öffentliche Ämter und Mandate bekleiden. Generell sprechen wir uns für die verbindliche Offenlegung von Spenden innerhalb eines Jahres und oberhalb einer festzusetzenden Bagatellgrenze (derzeit 10.000 Euro) aus. Eine Partei ohne öffentliche Verantwortungsträger soll hingegen weiterhin ausschließlich den Anforderungen des Vereinsrechts (im Sinne von § 54 BGB oder als eingetragener Verein (e.V.)) genügen müssen und ist nicht zu dieser strengen Offenlegung verpflichtet. Darüber hinaus fordern wir eine Begrenzung der Höhe von Parteispenden und Sponsoring. Auch angenommene Spenden und Geschenke an Abgeordnete und deren Mitarbeiter sind zwingend von diesen zu veröffentlichen.

Abgeordnete werden ebenfalls verpflichtet, Nebenjobs und sämtliche Einkünfte zu veröffentlichen. Darunter fallen auch die Entlohnungen für Auftritte und Reden.

Whistleblower sind zu schützen. Sie decken gesellschaftliche Missstände auf, was für eine freiheitliche Grundordnung unerlässlich ist. Wir sehen Geschäftsgeheimnisse dadurch geschützt, dass illegale und illegitime Geschäftsvorgänge im Gegensatz zu unbedenklichen Wettbewerbsvorteilen aufgedeckt und klar abgegrenzt werden können. Hierfür sind Kriterien auszuarbeiten, die Whistleblowern Rechtssicherheit geben (bspw. Amnesty International, 2013).

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in allen Regionen

Eine bewusste und aktive Teilhabe an Politik lässt sich nur durch objektive Information gewährleisten. Eine mediale Öffentlichkeit auf europäischer Ebene soll durch den Erhalt und Ausbau von Sendern, die sich an die übergeordnete europäische Öffentlichkeit wenden, verstetigt werden. Neben privaten europäischen Sendeanstalten wie euronewsNBC soll eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nach dem Vorbild der ARD als Verbund autonomer regionaler Sendeanstalten aufgebaut werden. Dieser soll sich entsprechend über Rundfunkgebühren finanzieren. Das Hauptprogramm soll in der einheitlichen Lingua franca (Englisch) ausgestrahlt werden, soweit dies aus praktischen Gründen (z.B. Live-Berichterstattung) nicht anders möglich oder finanziell nicht zu rechtfertigen ist (Kosten-Nutzen-Frage).

Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll aber verstärkt auch in mehrere Sprachen übersetzt, synchronisiert oder untertitelt über den europäischen Gesetzgebungsprozess berichten. Zusätzlich sollen fremdsprachige Programmkanäle (wie bspw. DW International) aufgelegt und in andere Länder ausgestrahlt werden, die über Themen und faktenbasierte Nachrichten der BRE wie Menschenrechte, Demokratie etc. berichten und zu einem realistischen Bild der BRE im Nicht-BRE-Ausland beitragen.

Formate der Berichterstattung aus den Regionen (wie bspw. das Europamagazin der ARD) sollen ebenfalls von öffentlichen Rundfunkanstalten angeboten werden. Daneben heißen wir bi-/multilinguale Sendeformate (wie bspw. Arte) gerade im regionalen Grenzbereich willkommen.

Kurz zusammengefasst

  • Enger Kontakt zwischen Politik und Bürger ermöglicht eine optimale demokratische Einbindung und Legitimation.
  • Sitzungen werden stets öffentlich zugänglich gemacht.
  • Die Bevölkerung erhält ein ausgeweitetes Informationsrecht.
  • Ein legislativer Fußabdruck gibt Einblick in die unterschiedlichen Positionen zu einem Gesetzesentwurf.
  • Ein verpflichtendes Lobbyregister wird Voraussetzung für den Zugang zu politischen Entscheidungsträgern.
  • Alle Parteispenden sind strikt offenzulegen.
    Whistleblower werden rechtssicher geschützt.
  • Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt wird für alle Europäer unabhängig Informationen sammeln und aufarbeiten.

Quellen

Die Bundesrepublik Europa ist eine religiös und weltanschaulich neutrale Republik.

Säkularisierung: Frei denken und glauben

Wir gründen die Bundesrepublik Europa (BRE) auf einem wissenschafts-, erkenntnis- und faktenbasierten Weltbild und in der Überzeugung, dass allgemeingültige ethische Werte, die Regeln des Zusammenlebens und daraus abgeleitete Gesetze in einer modernen Demokratie ohne den Rückgriff auf religiöse Moral ausgehandelt werden können und müssen.

In unserer Vision ist die BRE ein laizistisches Staatsgebilde, das unbeeinflusst von religiösen oder sonstigen Weltanschauungen oder Ideologien für alle europäischen Bürger gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen hat. Für uns bedeutet dies insbesondere, dass der Staat und mit öffentlichen Aufgaben betraute Institutionen gegenüber dem Bürger grundsätzlich religiös-weltanschaulich neutral auftreten und dass religiös-weltanschauliche Überzeugungen einzelner Gruppen nicht für alle Bürger verbindlich gemacht werden. Die Verfassung der BRE muss dies für alle Mitgliedsgebiete vorgeben.

Die Aufspaltung der Glaubenslehre in katholische, lutherische und reformierte Kirche legte das Zündholz an das Pulverfass der Europäischen Fürstentümer. Europa versank in der verheerenden Episode des Dreißigjährigen Krieges mit geschätzten sechs Millionen Toten (Heise, 2011; Kolb, 2015). Mit den Friedensverträgen von Passau, Augsburg und dem 1648 in Münster und Osnabrück geschlossenen Westfälischen Frieden setzten sich Glaubensfreiheit und der Schutz religiöser Minderheiten als unabdingbares zivilisatorisches Grundprinzip durch (Wikipedia, o.J. 5; Stollberg-Rilinger, 2003).

Die Idee der Trennung von Staat und Kirche floss im Zuge der Aufklärung in die Geschichte Europas ein und manifestierte sich in den Forderungen der Französischen Revolution (1789-1799). In Kraft trat der laizistische Staat dennoch erst mit dem „Gesetz zur Trennung von Kirchen und Staat 1905“ in Frankreich, nachdem zuvor das Konkordat mit dem Vatikan von 1801 aufgekündigt worden war (Wikipedia, o.J. 3). Noch immer ist diese Trennung von Staat und Kirche nicht in allen EU-Mitgliedstaaten vollständig vollzogen.

Europa verändert sich kontinuierlich weiter. Eine veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung durch Binnenmigration und Zuwanderung ist hierbei ein Faktor. Ein stark wachsender Anteil Nichtgläubiger und kirchlich nicht gebundener Menschen sowie eine veränderte Verteilung der Religionszugehörigkeit spielen hierbei eine Rolle, nicht zuletzt durch etwaige Aufnahme von Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung wie Bosnien-Herzegowina oder dem Kosovo. Insgesamt erfordern die garantierte Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der gesamten BRE einen klaren, säkularen Rahmen der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Europa.

Finanzierung und Privilegien der Kirchen

Die Finanzierung der Kirchen in Europa wird sehr unterschiedlich gehandhabt, in vielen Ländern werden die Kirchen vom Staat aber mit direkten Steuermitteln oder durch steuerliche Vergünstigungen besonders gefördert (Wikipedia, o.J. 2).

In Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien, Portugal gibt es keine Finanzierung von Kirchen aus dem Staatshaushalt; die Kirchen finanzieren sich aus Spenden und Erträgen ihres – teilweise beträchtlichen – Grundbesitzes; der Erwerb und Besitz von Grundbesitz durch die Kirchen wurde und wird in vielen Ländern steuerlich stark begünstigt (Rampp, 1992). In Italien und Spanien gibt es eine Pflichtabgabe (sog. Mandatssteuer), aber mit einer Wahlfreiheit, ob das Geld einer Religionsgemeinschaft, einem Wohlfahrtsverband oder dem staatlichen Sozialwesen zufließen soll. Dennoch finanziert der spanische Staat die Kirche jährlich mit über 11 Mrd. Euro aus Steuermitteln bzw. durch Verzicht auf Steuereinnahmen (Der Standard, 2013). In einigen Ländern wurden historische Zahlungsverpflichtungen aus Konkordaten durch abschließende Einmalzahlungen abgelöst, z.B. in den Niederlanden 1981 mit 250 Mio. Gulden (Rampp, 1992).

In Griechenland und Belgien finanziert der Staat den gesamten bzw. den überwiegenden Teil des Kirchenapparates; in den skandinavischen Ländern, Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Ungarn existieren sowohl Formen der Kirchensteuer als auch darüber hinausgehende direkte Zuwendungen des Staates an die Kirchen aus allgemeinen Steuermitteln (Rampp, 1992; Der Standard, 2005).

In Österreich wird die jährliche Zuwendungssumme auf 3,8 Mrd. Euro geschätzt (Initiative gegen Kirchenprivilegien, o.J.; Frerk, 2012), in Deutschland in Summe auf über 19 Mrd. Euro – davon z.B. 1 Mrd. direkte Zuwendungen aus allgemeinen Steuermitteln für Kirchenpersonal und Theologische Lehrstühle, 3,9 Mrd. für Bekenntnisschulen und Religionsunterricht, 3,9 Mrd. für Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, 7 Mrd. durch diverse Steuervorteile (Frerk, 2010).

Bei einem Umzug in ein EU-Land mit staatlich organisierter Kirchensteuer kann u.U. ein Nachweis des Kirchenaustrittes bzw. der Löschung aus dem Taufregister der Heimatlandes oder ein erneuter Kirchenaustritt im Zuzugsland erforderlich sein (Bores, 2015; ifw, 2016).

Religiös-moralisch begründete Gesetze

Religiös-moralische Normen spielen bei der nationalen Gesetzgebung in den heutigen EU-Staaten noch immer eine Rolle. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen, die der Gleichstellung von Frauen und Männern entgegenstehen und Regelungen, die sich gegen die Gleichberechtigung geschlechtlicher Varianten (Trans, Inter) und sexueller Orientierungen stellen: Nicht überall ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern realisiert, so wird z.B. die Vergewaltigung durch den Ehemann nicht in allen Ländern als Straftat geahndet (Gekeler, 2014; EIGE o.J.; Opielka, 2015).

Die sogenannte „Homo-Ehe“ bzw. „Ehe für alle“ ist – trotz eindeutiger Beschlusslage des Europäischen Parlaments (Europaparlament, 2013; Europaparlament, 2018) – erst in 13 von 28 EU-Ländern eingeführt, in einigen Ländern gibt es zumindest eine Form der „eingetragenen Partnerschaft“, die aber keine grundlegende Gleichstellung bedeutet (Wikipedia, o.J. 1). In Bulgarien, Kroatien, Rumänien, der Slowakei und Ungarn ist die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sogar per Gesetz oder Verfassungsartikel explizit verboten (Wikipedia, o.J. 1).

Ebenso gehören dazu Regelungen, welche die individuelle körperliche Selbstbestimmung einschränken, wie die genitale Selbstbestimmung Intersexueller, das Recht auf Geschlechtsangleichung Transsexueller, der Bann der religiös motivierten Knabenbeschneidung und der Genitalverstümmelung von Mädchen; des Weiteren gehören dazu Regelungen zu Gentechnik, Sterbehilfe, Reproduktionsmedizin, Verhütung, und Schwangerschaftsabbruch/ Abtreibung.

Beim Thema Schwangerschaftsabbruch/ Abtreibung wird der religiöse Einfluss auf weltliche Gesetze besonders deutlich: Restriktive Gesetzeslagen gibt es in Irland, Malta, Polen, San Marino, Liechtenstein und Andorra. Polen erlaubt eine Abtreibung nur im Fall einer Vergewaltigung, einer eugenischen oder einer medizinischen Indikation, es gibt jedoch aktuell Bestrebungen, Abtreibungen ausnahmslos zu verbieten, was von Teilen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS unterstützt wird. In Irland und Andorra sind Abtreibungen nur im Fall einer Lebensgefahr für die Mutter erlaubt, ansonsten eine Straftat, in Malta ist Abtreibung ohne jede Ausnahme verboten (bpd, 2018; Abortion Clinics Europa, 2018).

Selbst die Anwendung der Scharia anstelle des Zivilrechts ist unter manchen Umständen heute geltende Rechtslage, so z.B. in der griechischen Region Thrakien für Angehörige der muslimischen Minderheit (DER SPIEGEL, 2017) oder bei Ehescheidungen von im Ausland nach muslimischem Recht geschlossenen Ehen in Deutschland (Müller-Neuhof, 2017; Janisch, 2017).

Kurz zusammengefasst

  • Strikte Trennung von Staat / staatlichen Organen und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  • Kündigung / Auflösung von noch bestehenden Konkordaten und Staatskirchenverträgen, aus denen sich Zahlungspflichten oder Vergünstigungen für Kirchen ergeben
  • Sowohl Religionsfreiheit als auch Freiheit von Religion als Grundrechte festschreiben
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht an der Säuglingstaufe, sondern an einer Willenserkärung im religionsmündigen Alter festmachen
  • Beseitigung religiös-moralisch fundierter Paragrafen aus dem Zivil- und Strafrecht und Vereinheitlichung betroffener Rechtsnormen in der BRE.
  • Vorrang der körperlichen Unversehrtheit vor religiös motivierten Verstümmelungen.
  • Ächtung des religiös motivierten Schächtens im Sinne des Tierwohls
  • Erziehung zu Toleranz und Ethik als einheitliches Lernziel in der Gesamten BRE
  • Flächendeckende Versorgung mit bekenntnisfreien Schulen und Universitäten

Was Du als BRE-Bürger davon hast

  • Nach einem Umzug von Deutschland nach Polen erhält Dein Ehemann nicht plötzlich das Recht, Dich ungestraft zu vergewaltigen.
  • Deine in Deutschland oder Dänemark geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe muss auch in anderen Regionen der BRE vollumfänglich mit gleichen Rechten etwa bei Adoption, Zeugnisverweigerungsrecht, Erbrecht und Steuerrecht anerkannt werden.
  • Nach einem Umzug von Bosnien nach Österreich darfst Du weiter ein Kopftuch tragen, in eine Moschee gehen und beten. Aber Du darfst auch in Bosnien offen sagen, dass Du nicht an Gott glaubst, ohne wegen Blasphemie oder Apostasie angeklagt zu werden.
  • Nach einem Umzug von Schweden in den Kosovo kann Dich niemand zwingen, auf der Straße im Hijab zu laufen.

Quellen

5. Bildung, Wissenschaft

Bildungspolitik: Erfolgreich die Zukunft sichern

Bildung muss für alle erstklassig sein

Gute Bildung ist die persönlich und gesellschaftlich wichtigste Ressource der Zukunft. Sie fördert Innovationskraft, Arbeitsplätze, Wohlstand, aber auch eine stabile Demokratie. Um im internationalen Wettbewerb standhalten zu können, benötigen wir erstklassige Bildung.

Daher unterstützen wir die innerhalb des Arbeitsprogramms „Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2010) festgelegten Ziele und wollen darauf aufbauen.

Kostenfreie Bildung

Um jedem Bürger und der BRE als Ganzes bestmögliche Chancen zu bieten, fordern wir einheitlich hohe Bildungsstandards für alle Mitgliedsregionen. Insbesondere sollen diese unabhängig von der Herkunft der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, denn noch immer hängt der Bildungsgrad der Schülerinnen und Schüler in hohem Maße vom sozioökonomischen Hintergrund ab (Europäische Kommission, 2017). Chancengleichheit betrachten wir als eines der wichtigsten Ziele unserer Sozial- und Bildungspolitik. Daher muss eine allgemeine und hochwertige Bildung vom Kindergarten bis zum Erststudium kostenlos zur Verfügung stehen und von flankierenden, effektiven Maßnahmen zur Förderung dieses Ziels begleitet werden. Als Erststudium gilt dabei der erste Bachelor- und Masterabschluss. Ob die Regionen kostenfreie Bildung auch für Nicht-BRE-Angehörige anbieten, obliegt der Entscheidung der Regionen.

Als essentiellen Teil dieser Bildung betrachten wir die Lehre der Muttersprache, der lokalen und überregionalen Kulturgeschichte und des Englischen als “Lingua franca“, um den überregionalen Austausch zu fördern. Wir fordern einen religionsneutralen Unterricht an allen öffentlichen Schulen, in dem Religionen nur untereinander und mit anderen, nicht religiösen Weltanschauungen gleichgestellt in einem ethisch-philosophischen oder geschichtlichen Kontext behandelt werden. Dadurch wollen wir einerseits die Gemeinsamkeiten der Religionen untereinander, andererseits Toleranz und Verständnis allen Weltanschauungen gegenüber frühzeitig durch gemeinsamen Unterricht fördern. Damit Kinder zu kritischen und mündigen Erwachsenen heranreifen können, soll die Lehre der wissenschaftlichen Methodik zentraler Bestandteil einer jeden Grundbildung sein.

Um Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung an gesellschaftlichen und politischen Prozessen und zur allgemeinen Meinungsbildung zu befähigen, ist politische Bildung sehr bedeutsam. Daher soll es auch auf Europa-Ebene eine Zentrale für politische Bildung mit Schwerpunkt auf europäische Themen geben. Diese ersetzt nicht die entsprechenden Einrichtungen, die bereits in den Regionen bestehen.

Durch Bildungsaustausch Europa erleben

Im Sinne der Völkerverständigung und des gegenseitigen Austauschs von Wissen und Fähigkeiten wollen wir den Austausch von Lehrenden und Lernenden zwischen den Ländern mit einem Anrecht auf Stipendien stärker fördern. Diese sollen allen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln die Option geben, für einen begrenzten Zeitraum an einem Austausch teilzunehmen. Im gleichen Kontext begrüßen wir auch das Entstehen neuer bilingualer Schulen, in denen einige Fächer in einer anderen Sprache unterrichtet werden. Dies fördert die sprachlichen Fähigkeiten der Schüler und erleichtert durch direktes Anwenden der Fremdsprache das Lernen.

Die zu erreichenden Abschlüsse und Leistungen an Schulen, Berufsschulen, Volkshochschulen und Universitäten sowie die Bedingungen der beruflichen Ausbildung sollen europaweit einheitlichen Qualifikationsstandards entsprechen und in allen europäischen Regionen in gleichem Maße anerkannt werden. Trotz aller Bemühungen im Zuge der Bologna-Reformen ist dieses Ziel noch nicht Wirklichkeit geworden. Zeugnisse sollen weiterhin immer auch in einer englischen Version zur Verfügung gestellt werden. Damit wollen wir die Durchlässigkeit des Bildungssystems verbessern.

Wir wollen Perspektiven für Erwachsene verbessern, indem wir mehr lebenslange Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und die Arbeitssuche auf Europaebene organisieren und ermöglichen.

Kurz zusammengefasst

  • In der BRE wird es einen einheitlichen, hohen Bildungsstandard geben.
  • Das Bildungssystem soll Schüler zu selbstständigen und mündigen Bürgern heranwachsen lassen.
  • Sowohl Schule als auch Studium und Ausbildung sind kostenfrei.
  • Jedes Kind soll die gleichen guten Chancen haben.
  • Lehrer sollen besser ausgebildet und bezahlt werden.
  • Englisch wird die gemeinsame Zweitsprache.
  • Der überregionale Austausch von Lehrenden und Lernenden wird gestärkt.
  • Wir wollen mehr Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen schaffen.
  • Bildungsleistungen werden europaweit anerkannt.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Deine Kinder erhalten in jeder Region hervorragende Bildung.
  • Solltest du einmal umziehen, gelten für dich überall die gleichen Bildungsstandards.
  • Deine Abschlüsse werden in jeder Region gleichermaßen anerkannt.
  • Egal wie viel oder wenig Geld du hast, du musst dir keine Sorgen um deine Ausbildungsfinanzierung machen.
  • Durch geförderte Auslandsaufenthalte und Austauschprogramme kannst du Europa schon in der Schule, dem Studium oder der Ausbildung kennenlernen.
  • Vereinbarkeit von Beruf und Kindern ist kein Problem mehr, da sie kostenfrei ganztägig betreut werden können.
  • Durch die gemeinsame englische Sprache kannst du dich in jeder Region mit allen verständigen.
  • Durch Austauschprogramme von Lehrenden bekommst du frühzeitig die europäische Kultur nähergebracht.
  • Als Lehrer kannst du andere Länder und Kulturen erkunden und dabei noch dein Gehalt aufbessern

Quellen

Wissenschaft: Heute am Morgen forschen

Europa soll Forschungsstandort Nr. 1 werden.

Neue Technologien verbessern den Lebensstandard von Menschen weltweit. Wir wollen die Forschung in der Bundesrepublik Europa (BRE) weiter ausbauen und attraktiver gestalten, um den globalen Fortschritt zu sichern, neue Stellen zu schaffen und zu einem Anziehungspunkt für Spitzenforscher aus aller Welt zu werden. Dies soll durch eine deutliche Erhöhung des Forschungsetats erreicht werden. Die gesetzlichen Einschränkungen der Forschungsfreiheit sollen minimiert werden.

Spitzenbudget für Spitzenforschung

Wir sehen bereits in vielen Wissenschaftsbereichen eine gute Kooperation sowohl innerhalb Europas als auch international. Wir begrüßen dies und die weitestgehend autonome Organisation in der wissenschaftlichen Gemeinde. Diese autonome Organisation soll gefördert und ausgebaut werden, indem die Forschungsförderung in der BRE auf 4,5% des BIP erhöht wird und die Forschungsgelder eigenverantwortlich durch die Forschungsbereiche verteilt werden. Der weltweite Spitzenreiter der Forschungsausgaben in Prozent des BIP ist momentan Israel mit 4.3% (UNESCO, o.J.).

Wir möchten, dass die Bundesrepublik Europa diese Spitzenposition einnimmt. Insbesondere soll auch das bereits bestehende EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation weiter ausgebaut werden. Ausgenommen von der Eigenverantwortung sollten nur Schlüsseltechnologien sein, mit denen die BRE im internationalen Wettbewerb steht oder bei denen bei Erfolg ein überproportionaler Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger der EU entsteht. Diese Schlüsseltechnologien sollen von der BRE festgelegt und gezielt gefördert werden.

Kein Elfenbeinturm: Wissenschaftsvermittlung

Wir sehen es als wichtige Aufgabe der Wissenschaft, ihre Arbeit und Ergebnisse der Allgemeinheit verständlich zu machen. Der wissenschaftliche Diskurs und die gesammelten Erkenntnisse sollten jedem Bürger offen stehen und nicht nur einer kleinen Forschungsgemeinschaft. Daher fordern wir, dass ein fester Anteil aller Fördergelder in die Öffentlichkeitsarbeit fließt.

Auch die Publikationen der europäischen Forschung sollten allen Bundesbürgern offen stehen. Da öffentliche Forschungsgelder eine Finanzierung der Forschung durch die Bürger sind, müssen die Bürgerinnen und Bürger auch direkten und kostenlosen Zugang zu allen Ergebnissen haben, die durch ihre Gelder gewonnen wurden. Das heißt, Fachartikel und Messdaten müssen in angemessener Form spätestens mit der ersten auf ihnen basierenden Publikation in dokumentierter Form öffentlich zugänglich gemacht werden.

Ebenfalls öffentlich zugänglich sollen alle Publikationen sein, die im Rahmen eines öffentlichen Anstellungsverhältnisses entstanden sind. Darunter fallen beispielsweise alle Publikationen von an öffentlichen Universitäten angestellten Professoren und Professorinnen. Verzögerungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet. Darunter fallen beispielsweise sicherheitsrelevante Aspekte oder laufende Patentanmeldungsverfahren.

Von der Theorie in die Praxis

Um den Schritt von den Laboren zu den Bürgern zu schaffen, wollen wir auch die Ausgründungen, also die Gründung von Startups aus der Wissenschaft heraus, fördern. Hiermit können nicht nur Lebensstandards in der EU gesteigert, sondern auch Arbeitslosigkeit bekämpft und die Wirtschaft gestärkt werden (vgl. Kapitel Wirtschaftspolitik).

Kurz zusammengefasst

  • Europa soll Forschungsstandort Nummer eins werden.
  • Wir wollen 4.5% des BIP der BRE in die Forschung investieren.
  • Schlüsseltechnologien sollen gefördert werden.
  • Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Fördermitteln gewonnen werden, müssen frei verfügbar sein.
  • Durch stärkere Öffentlichkeitsarbeit sollen wissenschaftliche Erkenntnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
  • Wir wollen die Unternehmensgründung aus der Wissenschaft erleichtern.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Du kannst stets an den aktuellsten technologischen Entwicklungen teilhaben.
  • Wenn du krank bist, genießt du die modernste Behandlungsmethode.
  • Kein anderes Land der Welt kann dir so einen modernen und guten Lebensstandard bieten.
  • Jeder kann an den aktuellen Erkenntnissen teilhaben. Wissenschaft findet nicht mehr im Elfenbeinturm statt.
  • Statt dich durch komplizierte Veröffentlichungen arbeiten zu müssen, bekommst du die Inhalte einfach verständlich aufbereitet.
  • Wenn du in die Forschung gehst, arbeitest du mit dem weltweiten Spitzenpersonal zusammen.
  • Als Wissenschaftler musst du dir keine Sorgen mehr um die Finanzierung deiner Arbeit machen.

Quellen

6. Soziales, Wirtschaft, Infrastruktur

Sozialpolitik: Frei und selbstbestimmt leben

Alle Bürger der Bundesrepublik Europa sollen ein selbstbestimmtes und chancengerechtes Leben führen können.

Dafür bedarf es einer europäischen Sozialpolitik, die Freiheit von Not gewährleistet. Das Ziel unserer Politik ist ein Lösungskatalog, der Leistungsanreize nicht übermäßig beschneidet, sondern zu mehr Leistungsgerechtigkeit, und damit einer stärkeren Identifikation der Bevölkerung mit den marktwirtschaftlichen Grundprinzipien, verhilft. Zur Verbesserung des Allgemeinwohls ist eine gerechte Lastenverteilung der Staatsfinanzierung zu erreichen. Entzieht sich eine gesellschaftliche Schicht dieser Verantwortung, schadet das der gesamten Gesellschaft.

Ein Grundeinkommen schafft Freiheit

Einen wichtigen Schritt zur Erreichung dieses Ziels sehen wir in der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. “Ein existenzsicherndes Grundeinkommen schützt Menschen vor ausbeuterischer Arbeit und ermutigt, neue Wege zu gehen” (Partei der Humanisten, 2018). Gleichzeitig fordern wir die staatlichen Miniförderbausteine, wie die Riester-Renten, Teile der Wohnungsbaufinanzierung, Existenzgründerförderung, etc. ebenso zu streichen, wie die auf Antrag basierenden staatlichen Sozialtransfers zur Sicherung des Existenzminimums, wie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.

Dadurch kann der Verwaltungsapparat massiv verschlankt werden, was Kosten spart und Einfachheit und Transparenz für die Bürger sicherstellt. Aufgrund der Komplexität zahlreicher unbekannter Angebote und Möglichkeiten verzichtet ein großer Teil der Bedürftigen momentan auf Gelder, die ihnen eigentlich zustehen würden. Viele verzichten auch aus Scham auf einen Antrag, obwohl sie Hilfeleistungen dringend nötig hätten. Ein Grundeinkommen beendet diesen nicht tragbaren Zustand, verhindert demütigende Antragstellungen und bekämpft Armut effektiv.

In Europa sind die Lebenshaltungskosten je nach Region sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede müssen sich im bedingungslosen Grundeinkommen widerspiegeln. In einem Europa der Regionen muss dieses nach einer allgemeinverbindlichen Formel für jede Region individuell bemessen werden. Eine regionale Bemessungsgrundlage für die Höhe des Grundeinkommens ist fair und föderal.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist aktuell in verschiedenen Ländern Europas in der Erprobung. Die Ergebnisse dieser Projekte müssen evaluiert werden, um das Modell mit dem höchsten Wirkungsgrad herauszuarbeiten, in größerem Maßstab zu testen und einzuführen. Bis zur Einführung des bedingungslose Grundeinkommens kann ein ebenso regional bemessener Mindestlohn sowie eine Harmonisierung der vorhandenen Sozialsysteme als Übergangslösung dienen.

Europaweite Bürgerversicherungen

Eine gemeinsame, solidarische Sozial- und Krankenversicherung wirkt als Sicherungsnetz und schützt den Einzelnen vor schwerwiegenden Schicksalsschlägen. Der gleiche Zugang zu einer hervorragenden medizinischen Versorgung und bezahlbarem Wohnraum hebt den Lebensstandard aller. Um die gemeinsame europäische Identität zu fördern, braucht es faire und einheitliche Sozialstandards in den Mitgliedsregionen. Diese müssen auf den Grundsätzen von Solidarität, Gleichheit und Inklusion aller Benachteiligter aufbauen. Alle Bürger der Bundesrepublik Europa müssen einem Sozial- und Krankenversicherungssystem angehören.

Umdenken in der Drogenpolitik

Eine gemeinschaftliche Sozialpolitik muss ebenfalls ein Umdenken in der Drogenpolitik beinhalten. Wir brauchen einen Umgang mit psychoaktiven Substanzen, der den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Freiheit des Individuums gerecht wird. Hierzu muss ein Europäisches Drogenkompetenzzentrum eingerichtet werden. In diesem soll die Forschung an harmloseren Ersatzsubstanzen und erfolgreichen Therapien konzentriert werden. Eine weitere Hauptaufgabe ist die Aufklärung über Wirkungsweisen und Gefahren von psychoaktiven Substanzen.

Unser Ziel ist eine Drogenpolitik der Entkriminalisierung und Legalisierung. Psychoaktive Substanzen müssen nach ihrem jeweiligen Gefährdungs- und Suchtpotential eingestuft und frei verfügbar erworben oder durch medizinisch geschultes Personal abgegeben werden können. Dadurch wollen wir den Menschen die Entscheidung zum Konsum in die eigene Hand zurückgeben und die äußerst negativen Konsequenzen der Prohibitionspolitik verhindern. Am erfolgreichen Beispiel Portugals kann man erkennen, dass eine Abkehr von dem Verbotsmodell deutlich positive Auswirkungen hat (Domoslawski, 2011). Norwegen hat dies ebenfalls eingesehen und 2017 eine ähnliche Politik umgesetzt (kurier.at, 2018).

Wir wollen, dass alle Bürger Europas sich frei und sicher fühlen und ohne Angst vor sozialer Not ihr Leben in die Hand nehmen können. So stärken wir die europäische Identität und kommen dem Ziel einer Bundesrepublik Europa deutlich näher. Deshalb brauchen wir eine gemeinsame europäische Sozialpolitik.

Kurz zusammengefasst

  • Wir wollen eine solidarische Sozial- und Krankenversicherung für alle Bürger in einem europäisch einheitlichen Versicherungssystem schaffen.
  • Jeder soll den gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten.
  • Ein Grundeinkommen soll schrittweise und wissenschaftlich begleitet nach regionaler Bemessungsgrundlage eingeführt werden.
  • Die Drogenpolitik wird in allen Regionen einheitlich liberal gestaltet.
  • Ein Europäisches Drogenkompetenzzentrums forscht und klärt über Drogen auf.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Du kannst ohne Angst vor sozialer Not aus privaten oder beruflichen Gründen in eine andere europäische Region ziehen.
  • Wenn du in eine andere Region gehst, kannst du sicher sein, dass auch deine älteren Angehörigen in ihrer Heimatregion gut versorgt sind.
  • Wenn Du von Deutschland nach Italien oder vom Ruhrgebiet ins Veneto ziehst, brauchst Du nicht tagelang auf Ämtern und Behörden zu verbringen, da Deine universelle BRE-Krankenversicherung und Rentenversicherung auch hier uneingeschränkt weiter gültig ist.
  • Du kannst dein Leben frei in die Hand nehmen. Egal was du machst und welche Ziele du verwirklichen möchtest, du bist stets durch ein Grundeinkommen abgesichert.
  • Wenn du nach Feierabend einen Joint rauchst, wirst du dafür nicht mehr belangt, egal ob du in Deutschland, den Niederlanden oder Spanien bist.
  • Es gibt eine Bundesstelle, bei der du dich über die Gefahren des Konsums von Drogen informieren kannst und das dir bei einem Entzug die besten Therapieformen ermöglicht.

Quellen

Wirtschaftspolitik: Gemeinsam Wohlstand schaffen

Unsere Wirtschaft soll sich am Wohlergehen aller europäischen Bürger orientieren.

Die Bundesrepublik Europa (BRE) muss einen wirtschaftlichen Rahmen bieten, in dem eine funktionierende Wirtschaft in den Regionen global bestehen kann. Gleichzeitig soll ein faires, nachhaltiges und inklusives Wirtschaftsmodell in Europa für andere Teile der Welt als Beispiel dienen können.

Marktwirtschaft sozial gestalten

Die Soziale Marktwirtschaft ist die einzige Wirtschaftsordnung, die mit humanistischen Werten wie individueller Freiheit, fairem Interessenausgleich und Hilfe zur Selbsthilfe vereinbar ist. Wir wollen die Soziale Marktwirtschaft deshalb in allen Regionen der BRE etablieren und fördern. In dieser Ordnung ist jede Art staatlicher Willkür durch rechtsstaatliche Strukturen zu unterbinden. Die BRE muss darüber hinaus frei von monopolisierter Wirtschaftsmacht sein.

Wir wollen die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stets gleichermaßen berücksichtigt sehen. Soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit sind im Sinne der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen Maxime für das Wirtschaften in der BRE. Alle Gesellschaftsebenen sollen am Wachstum teilhaben können.

Europaweit einheitliche Arbeitsbedingungen

Neben einheitlichen Sozialstandards braucht es zum Entstehen einer gemeinsamen europäischen Identität einheitliche Arbeitsbedingungen und -schutzrichtlinien. So muss das Recht, Vereinigungen zu bilden, über die Grenzen der Regionen hinweg gestärkt werden, um eine faire Interessenvertretung zu ermöglichen. Um einheitliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen die ILO-Arbeitsnormen über die Kernarbeitsnormen hinaus für die Bundesrepublik Europa ratifiziert werden. Jeglicher Form der Diskriminierung wollen wir entschieden entgegengetreten. Die Rechte von Minderheiten müssen stets gewahrt und ihre Freiheit zur Selbstbestimmung und Organisation im Rahmen der zentralen Werte der Bundesrepublik Europa gewährt werden.

Herausforderungen der Globalisierung angehen

Ein offener Austausch von Waren und Technologie hat sich in Europa und vielen Teilen der Welt als Garant für Frieden und Wohlstand bewährt. Die fortschreitende Globalisierung stellt uns aber auch vor neue Herausforderungen. Unternehmen sind in ihrer Politik oft weiter als Nationalstaaten und agieren schon länger international. Das führt unter anderem dazu, dass sich für sie Möglichkeiten ergeben, Steuern zu vermeiden oder nationale Richtlinien – zum Beispiel im Arbeits- oder Umweltschutz – zu umgehen. Wir sehen ein geeintes Europa dabei nicht als Ursache für den strukturellen Wandel in unserer globalisierten Welt an, sondern vielmehr als Protektor europäischer Wertvorstellungen, welcher der Globalisierung viele Härten nimmt. Da uns die europäische Gemeinsamkeit stark macht, kann die Antwort auf die Globalisierung kein Zurück zum Nationalstaat sein, sondern nur ein Mehr an internationaler Kooperation. Wir setzen uns für internationale Verträge ein, die nicht nur freien Warenaustausch verlangen, sondern auch die oben genannten Punkte im Blick haben.

Einheitliche Politik für eine einheitliche Währung

Eine Ausweitung des Euroraums bzw. die Einführung des Euro in weiteren und neuen Regionen der BRE darf stets nur auf Basis fundierter wissenschaftlicher Daten erfolgen. Eine Aufnahme einer europäischen Region in den Euro soll nie (wieder) politisch entschieden werden. Die notwendigen Kriterien (siehe auch Rat der Europäischen Union, o.J. 1) für eine stabile Währung müssen in einem jeden Land der Währungsunion vor Beitritt erfüllt sein, andernfalls kann keine Aufnahme erfolgen. Im Rahmen eines Beitrittsprozesses kann es verschiedene Assoziationsstufen geben, in denen Länder mit Transfers und fachlicher Unterstützung an die Erfüllung der Beitrittskriterien herangeführt werden.

Auch müssen diese Kriterien nach Beitritt stets erfüllt bleiben. Dafür ist der bestehende, makroökonomische Governanceprozess im Rahmen des Europäischen Semesters (Rat der Europäischen Union, o.J. 2) auszubauen, um frühzeitig Missstände aufzuzeigen und Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Die Maastricht-Kriterien als bestehender finanzpolitischer Rahmen müssen eingehalten werden. Darüber hinaus braucht eine einheitliche Währung eine einheitliche Finanzpolitik.

Verschwörungstheoretische Vorwürfe, wie der, eine wirtschaftlichen Schwächung eines Beitrittslands durch den Euroeintritt sei beabsichtigt gewesen, werden durch diesen Beitrittskatalog vollständig entkräftet.

Nachhaltig für die Zukunft wirtschaften

Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit sind die Grundprinzipien in der Energieversorgung der BRE. Dieses System muss auf einer dezentralen, bedarfsorientierten, flexiblen und effizienten Energieerzeugung und -verwendung basieren. Der Fokus soll auf erneuerbaren Energiequellen liegen. Ein intelligentes Stromnetz mit zuverlässiger Speicherinfrastruktur wird benötigt. Um die Lastspitzen bei Verbrauch und Erzeugung auf alle Regionen gleichmäßig zu verteilen, braucht es europäische Stromtrassen, deren Ausbau wir fördern wollen.

Wir wollen Projekte und Forschungsinitiativen europäisch gemeinsam vorantreiben. Vielversprechende und zukunftsweisende Projekte sind durch ein geeignetes Rahmenprogramm (siehe auch Europäische Kommission, o.J.) flexibel und technologieoffen zu fördern (siehe auch Kapitel Wissenschaft). Dabei soll die europäische Wirtschaft in der Lage sein, technische Normen und Standards global durchzusetzen.

Das Ziel muss es sein, technologischen Fortschritt zu schaffen und durch innovative Unternehmensgründer marktfähig zu machen. Wir befürworten aus diesem Grunde einen Ausbau des Ausbildungswegs im Bereich des “Entrepreneurships” (Unternehmertum). Wir betrachten eigenverantwortlich handelnde, innovative Gründer als Wachstumsmotor der wirtschaftlichen Weiterentwicklung Europas. Der Handel mit Nicht-BRE-Staaten soll indes nur noch im Rahmen gemeinsamer Außenpolitik fortgeführt werden (siehe dazu auch Kapitel Außenpolitik).

Kurz zusammengefasst

  • Wir fordern europaweit einheitliche Arbeitsbedingungen und -schutzrichtlinien.
  • Es soll einen EU-weiten Mindestlohn mit regionaler Bemessungsgrundlage geben.
  • Die Einführung des Euro erfolgt nur noch auf Basis fundierter wissenschaftlicher Kriterien. Andernfalls kann kein Beitritt erfolgen.
  • Eine einheitliche Wirtschafts- und Finanzpolitik stärkt die Bundesrepublik.
  • Projekte und Forschungsinitiativen werden von uns durch ein einheitliches Rahmenprogramm flexibel und technologieoffen gefördert.
  • Technologischer Fortschritt wird angstfrei angestrebt.
  • Innovative Unternehmensgründer werden bis zur Marktreife unterstützt.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Wenn du einen Job in einer anderen Region annimmst, kannst du sicher sein, dass auch hier dieselben Arbeitsnormen gelten und der Umgang mit Arbeitszeit, Überstunden u. ä. vergleichbar ist.
  • Deine Arbeit ist durch einen regional bemessenen Mindestlohn in jeder Region gleich viel wert.
  • Deine Währung bleibt durch einfache und klare Regeln stabil und keine Region wird entgegen vorheriger Abmachungen abgestraft.
  • Energieerzeugung und -verwendung wird nachhaltig, dezentral, bedarfsorientiert, flexibel und effizient organisiert. Intelligenz, Verteil- und Speicherinfrastruktur im Stromnetz wird europäisch ausgebaut und gesichert.
  • Du erhältst bereits in der Schule wirtschaftliches Grundwissen.

Quellen

Verkehr und Infrastruktur: Leben und bewegen

Die Infrastruktur der BRE soll verbessert werden und allen Bürgern gleichberechtigt überall in Europa zur Verfügung stehen

Eine europaweite Verkehrs- und Infrastrukturpolitik ist unerlässlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Bundesrepublik Europa. Darüber hinaus steigert sie durch die erhöhte Mobilität den kulturellen Austausch innerhalb Europas. Wir fordern das Fortschreiten der technischen und juristischen Standardisierung sowie eine Erhöhung der Qualität, der Zuverlässigkeit, der Verfügbarkeit und der Umweltfreundlichkeit der Infrastruktur in Europa.

Verbesserte Möglichkeiten der innereuropäischen Mobilität fördern zugleich auch die Entwicklung einer gemeinsamen Identität. Entscheidend ist hierbei zudem, dass diese von allen EU-Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann.

Europäische Schienen- und mautfreie Autobahnnetze

Bei Berücksichtigung der aktuell verfügbaren Technologien liegt ein Hauptaugenmerk auf der schienengebundenen Verkehrsinfrastruktur, da diese momentan am stärksten zur Erreichung der genannten Ziele beitragen kann (Müller-Görnert, 2018). Wir fordern daher die intensivierte Planung von Hochgeschwindigkeitsstrecken, die sämtliche EU-Mitgliedstaaten miteinander verbinden. Ferner müssen auch die regionalen Eisenbahnnetze und öffentlichen Verkehrssysteme stärker gefördert werden.

Im Sinne der Freizügigkeit der europäischen Bürger und des Abbaus unnötiger Bürokratie lehnen wir die Einführung weiterer Mautgebühren ab und streben mittel- bis langfristig die Abschaffung der bereits vorhandenen Straßengebühren an.

Selbstverständlich muss eine EU-weite Verkehrspolitik stets wachsam und flexibel in Bezug auf neue technologische Fortschritte sein. Insbesondere umweltschonende Konzepte gilt es zu fördern, gemeinsam zu planen und einzuführen.

Für das Gelingen dieser Ziele fordern wir ein starkes und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes europäisches Verkehrsministerium.

Privatisierung der Infrastruktur beenden

Weitere wichtige Bereiche der Infrastruktur sind die europäischen Straßen-, Strom, Wasser-, und Gasnetze. Diese haben eine fundamentale Bedeutung innerhalb der europäischen Wirtschaft und der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit elementaren Bedarfsgütern. Wir setzen uns dafür ein, dass der Erhalt, Aus- und Umbau solcher zentralen Infrastrukturen in der Verantwortung der öffentlichen Hand verbleiben. Bereits privatisierte Netze sollen nicht aktiv rekommunalisiert werden. Bei entsprechender Gelegenheit sollten sie jedoch wieder in den Besitz der Gesellschaft zurückgeführt werden. Ferner soll es möglich bleiben, privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen im mehrheitlichen Besitz der öffentlichen Hand mit dem Betrieb dieser Infrastruktur zu betrauen. Öffentlich private Partnerschaften (ÖPP) lehnen wir für diesen Zweck jedoch ab. Diese konnten die mit ihnen verbundenen Erwartungen, insbesondere in Bezug auf Kostenersparnisse, nicht erfüllen (Böcking, 2017).

Kurz zusammengefasst

  • Die europäische Infrastruktur ist das Fundament der Wirtschaftskraft.
  • Eine kostengünstige, barrierefreie und flächendeckende Verkehrsinfrastruktur fördert das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl.
  • Wir fordern langfristig die Abschaffung regionaler Mautgebühren.
  • Einen besonderen Fokus legen wir zudem auf die Nachhaltigkeit und die Umweltfreundlichkeit der aktuellen und zukünftigen Verkehrsmittel.
  • Wir fordern die Förderung des Ausbaus schienengebundener Verkehrswege.
  • Wir treten für die Förderung neuer Technologien und den Abbau bürokratischer Widerstände ein.
  • Ein gestärktes europäisches Verkehrsministerium kann die genannten Punkte zielstrebiger und wirksamer durchsetzen.
  • Elementare Infrastrukturbereiche wie die Straßen-, Strom, Wasser-, und Gasnetze wollen wir nicht weiter privatisieren.
  • Privatwirtschaftliche Firmen können mit dem reinen Betrieb dieser Infrastruktur betraut werden.
  • ÖPP (Öffentlich private Partnerschaften) lehnen wir ab.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Du kannst dich frei zwischen den europäischen Regionen bewegen und dabei auf eine moderne, zuverlässige und günstige Verkehrsinfrastruktur zurückgreifen.
  • Du musst dich nicht mehr in jeder Region über Straßengebühren informieren und teure Vignetten erwerben.
  • Als Unternehmer profitierst du von verbesserten Möglichkeiten des europäischen Warentransports und einer besseren Anbindung deiner Arbeitnehmer.
  • Als Bürger kannst du dich darauf verlassen, dass die Infrastruktur weiter ausgebaut und insbesondere zuverlässig gewartet wird.
  • Du wirst nicht für weitere gescheiterte ÖPP Versuche bezahlen müssen.

Quellen

7. Umwelt-, Klima-, Tierschutz

Verantwortung übernehmen

Die europäische Energie- und Umweltpolitik ist entscheidend
für den Kampf gegen den Klimawandel.

Globale ökologische Probleme

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Klimawandel. Die Studienlage belegt eindeutig, dass vor allem wir Menschen diesen durch den Ausstoß von Treibhausgasen verursacht haben (NOAA, 2018; Knutson et al., 2017; Cook et al., 2016). Die Auswirkungen davon sind bereits jetzt weltweit zu sehen (Burkett, Suarez et al., 2014).

Darüber hinaus ist die Problematik der Zunahme der globalen Müllproduktion bislang ungelöst (Becker, 2013). Es bestehen hierbei jedoch regional große Unterschiede in Bezug auf die durchschnittliche jährliche Produktionsmenge pro Kopf und der Recyclingquote des Abfalls.

Die Verschmutzung der Atmosphäre und der Umwelt sind globale Aspekte. Für beide Problemstellungen müssen daher internationale Lösungen erarbeitet werden. Die enge politische Verzahnung der europäischen Regionen innerhalb der Bundesrepublik Europa eignet sich in besonderem Maße, um effektive und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Europa und der Klimawandel

Die europäischen Länder gehören zu den größten Produzenten von Treibhausgasen (Boden et al., 2017, EPA, 2006, Umweltbundesamt, 2015). Dies liegt maßgeblich am massiven Einsatz fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Kohlekraftwerke stoßen darüber hinaus große Mengen an giftigen Stoffen wie das krebserregende Quecksilber und PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) aus und sorgen für hohe Feinstaubbelastungen (HEAL, 2013).

Nicht zu vernachlässigen ist weiterhin der indirekte Energie- und Ressourcenverbrauch Europas durch den Import von Waren, die im europäischen Ausland unter Verwendung besonders klimaschädlicher Energiegewinnung oder Produktionsprozessen hergestellt wurden. Selbst Dienstleistungen können dabei in relevanten Größenordnungen ins Gewicht fallen. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür liefert der enorme Rechenaufwand, der aufgrund der komplexen, von Servern ausgeführten mathematischen Operationen für das “Schürfen” neuer Bitcoins, der mittlerweile 0,12 % des weltweiten Stromverbrauchs umfasst und damit dem Stromverbrauch der Haushalte in Dänemark entspricht (Frankfurter Allgemeine, 2017). Aufgrund der dort vergleichsweise günstigen Stromkosten wird ein Großteil dieser Rechenleistung mit Strom aus chinesischen Kohlekraftwerken erbracht.

Wir tragen die Verantwortung dafür, sowohl den aktuellen Emissionsumfang zu reduzieren, als auch die Folgeschäden für uns, unsere Nachkommen und unsere Umwelt einzudämmen.

Alternative Technologien

Der Schlüssel zu klimafreundlicher Energieerzeugung liegt in einem ganzheitlichen Konzept, das in allen Teilschritten CO2 einspart. Wir streben daher den Umstieg auf Energiequellen mit kleinem CO2-Fußabdruck und die effiziente und sparsame Nutzung und Vernetzung von Energieressourcen an.

Power-To-Gas/Power-to-Liquid, Energiespeicher, Kraft-Wärme-Kopplung, künstliche CO2-Bindung und Geo-Engineering können vielversprechende Ansätze für die Zukunft sein. Einige davon werden bereits erfolgreich umgesetzt, andere sind noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase. Wir wollen die Erforschung dieser Technologien aktiv vorantreiben. Gleichzeitig müssen auch die Hürden für dezentrale Energieversorgung gesenkt werden.

Die Kosten des Klimawandels

Bei der Abwägung der Kosten für die Energiewende müssen wir stets auch im Auge behalten, was uns der Klimawandel und die durch ihn verursachten Schäden kosten. Die durch die Entlastung entstehenden Kosten sind voraussichtlich weit niedriger als die Finanzlast, die durch die Beschädigung der Umwelt und die Folgen des Klimawandels entstehen (Stern, 2006).

Europäische Müllproduktion

Die durchschnittliche Pro-Kopf-Produktion von Müll, insbesondere von nicht organischen Plastikrückständen, ist in Europa außergewöhnlich hoch (Institut der deutschen Wirtschaft, 2017). Um der drohenden Vermüllung großer Landstriche und vor allem der Meere unseres Planeten entgegenzuwirken, gilt es, sowohl die Produktionsmenge zu reduzieren als auch bereits in der Umwelt befindlichen Müll wieder zurückzuführen. Europa als jahrzehntelanger Weltmeister der Plastikproduktion trägt hierbei eine besondere Mitverantwortung. Wir fordern daher ein finanziell gut ausgestattetes EU-Projekt zur globalen Beseitigung von Plastikmüll in den Ozeanen.

Überdies setzen wir uns für die intensivierte europäische Förderung der Forschung in umweltverträglichere Verpackungsalternativen, wie zum Beispiel Biokunststoffe (Umweltbundesamt, 2009), ein. Hierbei muss jedoch stets die gesamtökologische Bilanz im Blick behalten werden, und nicht das Kriterium der biologischen Abbaubarkeit isoliert in den Vordergrund gestellt werden. Wir streben eine Angleichung und Erhöhung der europäischen Recyclingquoten auf ein Niveau von mindestens 80% an.

Europäischer Müll auf den globalen Deponien

Einerseits kann festgehalten werden, dass Europa vergleichsweise hohe Recyclingquoten aufweist. Diese Kennzahlen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass beträchtliche Abfallmengen ins Ausland exportiert werden und das Problem dadurch nur in Länder verlagert wird, die zumeist über weniger weit entwickelte Wiederverwertungsanlagen verfügen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Plastikmüll (Crolly und Dierig, 2018), der nach China verkauft wird, und Elektroschrott, der seinen Weg nach Afrika findet (Sørbye et al, 2017; Radomsky, 2015).

Auch wenn sich die chinesische Regierung gegen den weiteren Import von europäischen Plastikabfällen entschieden hat (Crolly und Dierig, 2018), besteht weiterhin Bedarf an der Entwicklung einer dauerhaften Lösung dieses Problems. Aus unserer Sicht wäre es inakzeptabel, lediglich einen alternativen Handelspartner zu finden. Ebenso haben sich die bisherigen Gesetze zur Verringerung der exportieren Menge Elektroschrotts als unzureichend erwiesen.

Wir fordern einen verantwortungsvollen Umgang mit dem von den europäischen Regionen verursachten Plastik- und Sondermüll. Dies bedeutet, dass stets die Region, in der das Konsumgut verbraucht wird, für das Recycling zuständig ist. Dementsprechend soll der Müll in Europa wiederverwertet, deponiert oder verbrannt werden. Erst die Erzeugnisse des Recyclingprozesses sollen wieder für den Export freigegeben sein.

Tierschutz und ethische Verantwortung

Wir haben ausreichende Kenntnisse über die Bedürfnisse und Empfindungsfähigkeiten der in unserer Verantwortung lebenden Tiere (Proctor, Carder und Cornish, 2013; Whitaker, Gilpin und Edwards, 2014). Es ist unsere ethische Pflicht als Humanisten, für das Wohlergehen der Tiere in Europa zu sorgen und ihr Leid zu verringern. Dieses Ziel muss höher gewichtet werden als Traditionen, Unterhaltung, religiöse Riten oder wirtschaftliche Interessen in den europäischen Regionen. Tierversuche sollten nur dann durchgeführt werden, wenn keine Alternativen möglich sind und der Nutzen deutlich den Schaden aufwiegt. Es ist stets darauf zu achten, den Versuchstieren so wenig Leid zuzufügen wie möglich.

Reform der Massentierhaltung und Forschung an Alternativen

Wir wollen die Gesetzgebung in Europa so gestalten, dass Missstände in der europäischen Massentierhaltung behoben werden. Auch bei importierten Produkten aus Nicht-EU Ländern müssen die Haltungsbedingungen vergleichbar hohe Standards einhalten.

Wir fordern einen Fokus auf den Ausbau europäischer Forschung zur Entwicklung reiner Ernährung frei von Tierhaltung als Ergänzung zur konventionellen Produktion. Wesentliche Fortschritte konnten beispielsweise im Bereich Laborfleisch verzeichnet werden (wissenschaft.de, 2009; Böhme und Onkelbach, 2018). Aussichtsreiche Ansätze dieser Art verdienen aufgrund ihrer potentiell weitreichenden positiven Folgen für das Tierwohl, die Umwelt und das Klima besondere Förderung.

Kurz zusammengefasst

  • Die BRE wird eine aktive Rolle im Kampf gegen den Klimawandel einnehmen.
  • Alternative Technologien lösen die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen ab
  • Die Kosten für die Eindämmung des Klimawandels und die Forschung werden bei Weitem geringer sein als die dadurch vermiedenen Kosten
  • Die Bürger werden über ein verbessertes Verständnis wissenschaftlicher Zusammenhänge verfügen
  • Die Mitglieder der BRE werden ihre Recyclingquoten angleichen und erhöhen
  • Europa wird sich bemühen, von Müll belastete Regionen wieder zu säubern, insbesondere die Ozeane
  • Die Forschung an alternativen Verpackungsmaterialien wird in der BRE gefördert
  • Die Verlagerung der Recyclingproblematik durch Exporte in großem Umfang wird begrenzt
  • Das Wohlergehen der Tiere erfährt eine höhere Gewichtung
  • Die Standards der Massentierhaltung werden europaweit angehoben
  • Die Forschung an tierhaltungsfreien Nahrungsmittelalternativen wird gefördert

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Du kannst dich auch langfristig an einer weitgehend intakten Umwelt erfreuen, auch im Urlaub
  • Die Förderung von Erneuerbaren Energien wird die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen
  • Die Anzahl und das Ausmaß potentieller Klimakatastrophen wird reduziert, und dadurch alle damit verbundenen negativen Folgen (Hungersnöte, globale Migrationsbewegungen, Klimaflüchtlinge, etc.)
  • Am stärksten profitieren die noch sehr jungen Europäer und ihre Nachkommen, da ihnen überhaupt eine lebenswerte Zukunft ermöglicht wird
  • Die BRE-Tiere profitieren von verringertem Tierleid
  • Neue Technologien im Bereich der Lebensmittelforschung werden gesünder sein
  • Die Reduzierung der Antibiotika in der Tierzucht wird die Verbreitung resistenter Keime einschränken

Quellen

8. Haushalt, Justiz und Inneres

Haushalt, Finanzen und Steuern: Nachhaltig verwalten

Eine Reduzierung der Fixkosten erlaubt Spielraum für die Gestaltung unserer Gesellschaft

Unsere Bundesrepublik Europa ist ein föderal aufgebauter Staat und verfügt deshalb über einen gemeinsamen Bundeshaushalt. Jedes Jahr werden im Bundeshaushaltsplan alle prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr aufgelistet. Der Bundeshaushaltsplan wird dabei von dem Parlament eingebracht und abgestimmt. Der Rat der Regionen hat das Recht, dazu Stellung zu beziehen.

Alle Regionen beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung der BRE und unterstützen sich gegenseitig solidarisch. So ist bei Gründung der BRE von allen Mitgliedsregionen festzulegen, wie genau der Mechanismus zur Finanzierung der BRE ausgestaltet sein soll und in welchem Ausmaß die Umverteilung finanzieller Mittel zwischen den Regionen stattzufinden hat. Idealerweise wären die Regionen von Anfang an bereits so gewählt, dass es keine großen finanziellen Gefälle zwischen ihnen gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich alle Regionen gegenseitig unterstützen, um gemeinsam auf ein Niveau zu kommen, in dem sich jede Region selbst tragen kann.

Schulden runter, Kontrolle rauf

Eine Verschuldung der BRE ist soweit möglich zu vermeiden. Kurzfristige Entscheidungen von auf Zeit gewählten Amtsinhabern halten wir für unverantwortlich, wenn sie getroffen werden, ohne die langfristige Verschuldung der Gesellschaft im Auge zu haben. Die (Zins-)Lasten tragen wir alle über höhere Steuern (siehe Abbildung 1). Die Ausgaben für Zinszahlungen des Bundes in Deutschland beliefen sich 2016 auf 17,5 Mrd. EUR.

Dieser seit 1990 nicht mehr erreichte Niedrigstand ist der Rückführung an Verbindlichkeiten der vergangenen Jahre sowie der aktuell noch sehr niedrigen Zinssätze des Bundes gedankt. Im Vergleich zeigt der Höchststand von 2008 mit 40,2 Mrd. EUR einen steuerlich aufgebrachten Wert, der für andere Zwecke nicht zur Verfügung stand (Statista, 2018). Gleichzeitig bringt sich eine Republik in Abhängigkeiten, wenn sie die finanzielle Kontrolle verliert, wie beispielsweise in der Schuldenkrise Griechenlands. Deshalb sollte Verschuldung immer der letzte Weg sein. Eine Anpassung der gemeinschaftlichen Steuerbeiträge wäre angesichts gestiegener gesellschaftlicher Aufgaben der ehrliche Weg zur Wahrung der öffentlichen Verantwortung.

Der öffentliche Haushalt der BRE muss stringent und effizient verwaltet werden. Durch engere Zusammenarbeit, gemeinsame Investitionen und Standardisierung werden Synergieeffekte erzielt, welche Kosten senken. Die BRE sollte idealerweise keinerlei Unternehmensbeteiligungen halten, die eventuelle Beteiligung an Unternehmen soll in der Zuständigkeit der Regionen liegen. Solche Beteiligungen der Regionen können zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge oder aufgrund der Notwendigkeit einer öffentlichen Intervention erforderlich sein. Auch Zweckgesellschaften, bspw. für den Bau gemeinsamer Infrastrukturen über den regionalen Kontext hinaus, können im gemeinsamen Besitz mehrerer Regionen sein und müssen sich nicht aus einem von der BRE gehaltenen europäischen Topf speisen.ABBILDUNG 7 – Zinsausgaben für Staatsschulden in Deutschland

Die BRE sollte wie die heutige EU möglichst keine Schulden machen, sondern mit den auf Jahresbasis vereinbarten und zur Verfügung stehenden Budgets im Rahmen ihrer Kompetenzen verantwortlich handeln. Zwecks langfristiger Haushaltsplanung soll auch der mehrjährige Finanzrahmen Bestand haben. Verschuldung im Rahmen zweckgebundener Investitionsanlässe bleiben im Zuständigkeitsbereich der Regionen. Antizyklische Konjunkturförderung, Katastrophenschutz, militärische Intervention und Verteidigung, welche nicht aus dem geplanten Etat bewältigt werden können, sollen über europäische Sonderfonds gesichert und für den Einsatz von den Regionen bereitgestellt werden.

Auch die Regionen sollen daran gehalten sein, ihre Schuldenstände gering, mindestens aber im Rahmen der bestehenden Maastricht-Kriterien (Amtsblatt der Europäischen Union, 2016, S.102-106; S.110-112) zu halten. Ihre Beiträge sollen sich anhand ihrer Größe und Kraft orientieren, zu messen an Kriterien wie Einwohnerzahl und Pro-Kopf-Einkommen. Dies enthält im schwerwiegenden (Verteidigungs-)Fall eine unbegrenzte Nachschusspflicht seitens der Regionen für entsprechend prioritäre Töpfe. Die Verwendung dieser Fonds muss parlamentarisch auf BRE-Ebene abgesegnet werden.

Diese Maßnahmen führen zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Schulden auf allen Ebenen und schaffen Raum für Steuersenkungen und zukunftsorientierte Investitionen. Es ist wichtig, dass dieser Spielraum nicht durch die zu tragende Zinslast ausgehöhlt wird.

Gegenüber dem heutigen Budget der EU muss der Haushalt der BRE deutlich steigen. Dies liegt vor allem in der geplanten Verlagerung zusätzlicher Verantwortung und Kompetenzen auf die europäische Ebene begründet.

Nachvollziehbare und faire Steuersystematik

Wir setzen uns für eine drastische Vereinfachung des Steuersystems, mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit ein. Wir fordern gemeinsame europäische Bemessungsgrundlagen für alle Steuerarten für natürliche Personen. Personenbezogene Einkommensarten möchten wir europaweit gemeinsam und einheitlich zum persönlichen Steuersatz besteuern. Darunter fallen die Kapitalertragsteuern, die Einkommensteuer und alle weitere Steuern, welche von den Regionen erhoben werden sollen.

Die Sätze bei der Besteuerung von Unternehmen (Körperschaftsteuer) sollen in die Verantwortung der BRE fallen und könnten dieser als Eigenmittel dienen. Die einheitliche Behandlung kann dem steuerlichen Unterbietungswettbewerb (“race to the bottom”) vorbeugen, bei dem die Regionen versuchen, sich mit ihren Steuerpolitiken gegenseitig auszustechen und so Unternehmen anzulocken. Wir erkennen aber auch an, dass der Aufholprozess ärmerer und an den Rändern der BRE gelegener Regionen durch einen einzigen einheitlichen Unternehmenssteuersatz verhindert wird.

Hier ist denkbar, dass die BRE auf Basis einer funktionierenden Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (vgl. Europäische Kommission, o.J.), einen Korridor für den pro Sitzregion festzulegenden Körperschaftsteuersatz mit Unter- und Obergrenze festlegt. Der Steuersatz könnte sich dann in Pro-Kopf-Einkommensgruppen objektiv an der bestehenden Wirtschaftskraft der Region orientieren. So würden Regionen mit einer schwächeren Wirtschaftsstruktur einen kleinen, aber fairen Steuervorteil gegenüber den starken Wirtschaftszentren erhalten und somit einen zusätzlichen Anreiz zur Ansiedlung neuer Unternehmen bieten, der sich jedoch dynamisch mit der Wirtschaftsentwicklung der Region verändert.

Steuerschlupflöcher für Unternehmen und Privatpersonen müssen legislativ geschlossen werden. Illegale Steuervermeidung ist mit entsprechenden Personalressourcen zu verhindern und zu sanktionieren. Die Steuerbehörden befinden sich im Zuständigkeitsbereich der Regionen, die von der Bundesebene kontrolliert werden. So stellen wir sicher, dass über mangelnde Steuerprüfungen keine indirekten Wirtschaftssubventionen angeboten werden und sich damit die gemeinsame Steuerpolitik der BRE zersetzt. Der Kapitalflucht wollen wir attraktive und gesellschaftlich wünschenswerte Investmentmöglichkeiten im BRE-Inland gegenüberstellen.

Subventionen auf ein notwendiges Minimum reduzieren

Wir wollen insbesondere Subventionen prüfen und kontinuierlich abbauen. Subventionen sollen überwiegend zur gezielten, zeitlich begrenzten Förderung eingesetzt werden, um nicht dauerhafte Abhängigkeiten, Preisverzerrungen und Verschwendung zu verursachen. Subventionen sollen kurzzeitig Entwicklungen anschieben oder ggf. temporäre Härten im Wirtschaftszyklus abfedern, jedoch nicht dauerhaft etabliert werden.

Subventionen an global agierende Konzerne sind generell auszusetzen, d.h., sobald diese in irgendeiner Form außerhalb des Staatsgebietes der BRE agieren. Es ergibt wenig Sinn, ein starkes Wirtschaftsunternehmen, welches über die Grenzen des europäischen Binnenmarkts hinaus als globaler Akteur auftritt, noch mit Steuergeldern zu stärken. Dies sorgt lediglich für Marktverzerrungen. Einzig der Einkauf von Produktionsgütern (Import) wird mit Blick auf kleine Handelsunternehmen hiervon ausgenommen.

Kleine und mittlere Unternehmen sollten nur themen- und technologiespezifische Förderungen erhalten können.

Als Ausnahme von der Aussetzung von Subventionen und mit dem Ziel der Angleichung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verhältnisse zwischen den europäischen Regionen soll das Erfolgsmodell europäischen Struktur- und Kohäsionspolitik fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Im Sinne eines Länderfinanzausgleichs zwischen den Regionen Europas ist die Kohäsionspolitik als Subvention zu verstetigen.

Kurz zusammengefasst

  • Die Kompetenzen von BRE und den Regionen sind klar getrennt und speisen sich nun auch aus verschiedenen Töpfen.
  • Wir wollen keine Staatsschulden, denn Ausgaben haben ihren Preis. Diese Ausgaben sind insgesamt entweder gewünscht oder vermeidbar.
  • Alle Einkommensarten werden nachvollziehbar und leistungsgerecht besteuert.
  • Die BRE und die Regionen ziehen sich aus der Wirtschaft zurück, bleiben aber in Besitz der grundlegenden Infrastruktur.
  • Subventionen werden geprüft und weitestgehend abgeschafft. Nur temporäre Härten sollen abgefedert und Kohäsionspolitik beibehalten werden.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Hat der Staat keine Schulden, zahlst Du nicht seine Zinsen.
  • Deine Steuererklärung wird einfacher und verständlicher.
  • Die Regionen konkurrieren weniger und kooperieren mehr.
  • Unternehmen zahlen ihre Steuern.

Quellen

Justiz und Inneres: Jeden Bürger schützen

Wir fordern europäische Ministerien für Justiz und Inneres.

International agierende kriminelle Banden, terroristische Netzwerke und verfassungsfeindliche Bestrebungen bestimmter Gruppierungen stellen eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit einer freiheitlichen, liberalen und rechtsstaatlichen europäischen Bundesrepublik als Ganzes sowie der Sicherheit der Bürger im Einzelnen dar.

Ebenso sind Katastrophen und Großschadenslagen jeglicher Art eine entsprechende Gefahr. Das können die Auswirkungen des Klimawandels wie Waldbrände, Überschwemmungen und Sturmschäden sein, aber auch Erdbeben, wie zuletzt mehrmals in Italien.

Die Bundesrepublik Europa (BRE) muss auf solche Gefahren vorbereitet und dafür entsprechend finanziell, organisatorisch und fachlich gerüstet sein. Eine enge Zusammenarbeit mit den bereits vorhandenen Sicherheitsbehörden sowie den Katastrophen- und Zivilschutz-Behörden der heutigen Nationalstaaten und späteren Regionen ist daher unumgänglich.

Um dies alles gewährleisten zu können, müssen auf europäischer Ebene entsprechende Ministerien und Behörden geschaffen werden.

Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und des föderalen Aufbaus der BRE bleiben die regionalen Befugnisse und Kompetenzen grundsätzlich erhalten. Nur in bestimmten Fällen müssen europäische Ministerien, Behörden und Kompetenzzentren geschaffen und mit entsprechenden Mitteln ausgestattet oder abgesichert werden (vgl. Kapitel Haushalt, Finanzen und Steuern). Diese werden nachfolgend benannt und die notwendigen Zuständigkeiten grob skizziert.

Die Bundesrepublik Europa braucht ein europäisches Justiz- sowie ein Innenministerium mit jeweils klar umrissenen Aufgaben und Kompetenzen.

Justizministerium

  • Für ein rechtssicheres staatliches Handeln der künftigen BRE sind europaweit einheitliche rechtliche Grundlagen notwendig. Diese müssen von einem europäischen Justizministerium für die BRE geschaffen und in der Folge weiterentwickelt werden. Ausgehend von einer Verfassung sind vor allem folgende Gesetze für die BRE zu entwickeln:
  • ein europäisches Bürgerliches Gesetzbuch als zentrale systematische Zusammenfassung von Rechtssätzen in einem einheitlichen Gesetzeswerk. Es ist Teil des allgemeinen Privatrechts und regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.
  • ein europäisches Strafgesetzbuch, das die Strafbarkeit und Strafandrohungen strafbewehrter Verhaltensweisen regelt.
  • eine europäische Strafprozessordnung, die die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens enthält, mit den jeweiligen Eingriffsbefugnissen für Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Vereinheitlichung der Geheimdienst- und Polizeigesetze
  • Ein europäisches Datenschutzgesetz

Zur Durchführung von Strafverfahren ist eine europäische Staatsanwaltschaft zu gründen. Bei besonderen Delikten und Kriminalitätsformen muss sie Eingriffsbefugnisse in die Regionen erhalten. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips sind die Eingriffsbefugnisse auf besonders schwere und die regionenübergreifende Straftaten zu beschränken. Zuständigkeit der europäischen Staatsanwaltschaft wäre bei Staatsschutzdelikten, Terrorismus, internationalen und grenzüberschreitenden Straftaten sowie Straftaten gegen das Völkerrecht denkbar. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann je nach Faktenlagen von der Politik jederzeit verändert werden.

Es sind europaweite einheitliche Datenschutzrichtlinien für die Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll und Geheimdienste zu schaffen.

Die bereits existierende Agentur Eurojust (Eurojust, 2018) kann als Abteilung des Justizministeriums in veränderter Form weiter existieren.

Polizei

Damit die Polizei rechtssicher auftreten und regionsübergreifend agieren kann, müssen Eingriffsbefugnisse und damit die Polizeigesetze in der BRE vereinheitlicht werden. Ebenso sollen einheitliche Mindeststandards bei der Ausbildung des polizeilichen Personals gelten. Dies dient auch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger in jeder europäischen Region genau wissen, was sie von der Polizei zu erwarten haben und unter welchen Umständen sie mit Maßnahmen der Polizei zu rechnen haben.

Es müssen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen gegen Polizeigewalt und zur Deeskalation beim polizeilichen Einschreiten geschaffen werden. Dazu gehören organisatorische und technische Maßnahmen nach dem jeweiligen aktuellen Kenntnisstand, wie z. B. die Kennzeichnungspflicht der Polizisten und moderne technische Einrichtungen wie Bodycams. Dieses Thema muss auch in der Ausbildung behandelt werden.

Für eine erfolgreiche polizeiliche Arbeit sind modernste technische Hilfsmittel notwendig. Dazu gehören einheitliche EDV-, Auskunfts-, Vorgangsbearbeitungs- und Fallbearbeitungssysteme. Diese dienen dem Informations- und Datenaustausch sowie der Erkenntnisgewinnung bei Ermittlungen der Polizeibehörden in den Regionen.

In diesem Zusammenhang sind einheitliche Datenschutzrichtlinien zu erlassen, die wiederum zu einheitlichen Löschungen von personenbezogenen Daten in der polizeilichen EDV führen müssen.

Weiterhin steht jedem Bürger ein Auskunftsrecht zu, in welchen polizeilichen EDV-Systemen er gespeichert ist. Ausnahmen davon bestehen dann, wenn der Ermittlungserfolg laufender Verfahren oder die öffentliche Sicherheit durch die Freigabe dieser Informationen gefährdet würde (Land Baden-Württemberg, 2018)

Europäisches Bundeskriminalamt (operativ und strategisch)

Es ist eine strategische und operative europäische Kriminalpolizei zur Bekämpfung international organisierter Kriminalität aufzubauen. Die Zuständigkeit soll bei schwersten Straftaten liegen (z.B. Terrorismus, Menschenhandel, Schleusung, Internet- und Computerkriminalität, Korruption, Waffenhandel, Drogenhandel oder Geldfälschung), die internationalen und überregionalen Charakter haben, d. h., von denen mehrere BRE-Regionen und/ oder andere Staaten betroffen sind.

Dabei darf die Kompetenz nicht nur auf der Analyse von Daten oder strategischen Empfehlungen an die Regionen liegen, so wie das derzeit bei Europol (EUROPOL, 2018a) der Fall ist, sondern das BKA der BRE muss Ermittlungen an sich ziehen dürfen, wenn es aus polizeitaktischen und strategischen Gründen geboten ist. In diesen Fällen muss das europäische BKA eine Weisungsbefugnis gegenüber den national und regional beteiligten Polizeibehörden bekommen, um eine enge Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Das europäische BKA muss auch mit zahlreichen Partnerländern außerhalb der BRE und mit internationalen Organisationen, z. B. Interpol, zusammenarbeiten. In diesem Punkt muss es die Kompetenz des jetzigen Europol übernehmen und weiterführen.

Grenzschutz und Zoll

Zum Schutz der Außengrenzen der BRE sind ein europäischer polizeilicher Grenzschutz und eine europäische Zollbehörde notwendig. Sie dienen der Bekämpfung von Menschenhandel, illegaler Migration und dem Schmuggel illegaler oder zollpflichtiger Waren in die BRE. Die finanzielle und personelle Ausstattung muss von allen Regionen solidarisch getragen werden und darf nicht den Grenzregionen allein überlassen werden.

Militär im Inneren

Militär im Innern soll nur in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Denkbar wäre dies bei Naturkatastrophen oder bei terroristischen Großlagen, wenn die zuständigen Einsatzkräfte überfordert sind und mit Personal oder technischem Gerät unterstützt werden müssen. Möglich könnte hier die Unterstützung der polizeilichen Spezialeinheiten durch vergleichbar qualifizierte Kräfte des Militärs (z.B. CRC oder Zugriffskräfte der Feldjägertruppe) sein oder die Übernahme von Kontroll- und Sicherungsaufgaben, Objekt- und Personenschutz, wenn polizeiliche Kräfte für die Bewältigung der Lage nicht ausreichen.

Diese Kräfte werden im Einsatzfall der jeweiligen polizeilichen Einsatzleitung unterstellt. Hierzu müssen klare Regelungen im europäischen Polizeigesetz und der europäischen Verfassung verankert werden (Battis, 2016). Es gilt der Grundsatz, dass die Polizei stets für polizeiliche Aufgaben zuständig ist. Das Militär hat andere Fähigkeiten und sollte in benannten Ausnahmefällen nur unterstützend tätig werden.

Nachrichtendienste

Europäischer Inlandsnachrichtendienst

In einer föderalen BRE muss auch der Inlandsgeheimdienst föderal aufgebaut werden. Das bedeutet, dass jede Region im Rahmen genau definierter Zuständigkeiten ihren eigenen regional organisierten Inlandsgeheimdienst haben muss, um vor Ort verfassungsfeindliche Aktivitäten (z.B. von militanten Linken, Neonazis oder Reichsbürgern) zu erkennen.

Ein europäischer Inlandsgeheimdienst muss als strategische und operative Einheit der BRE auf höchster Ebene entstehen. Wenn die Verfassung oder die Grundwerte der BRE gefährdet und mehrere Staaten oder Regionen von der Bedrohung betroffen sind, muss der europäische Inlandsgeheimdienst die Ermittlungen an sich ziehen dürfen. In diesen Fällen ist er den zuständigen Behörden in den betroffenen Mitgliedsregionen weisungsbefugt. Der Inlandsgeheimdienst bedarf der parlamentarischen Kontrolle der jeweiligen Ebene. Dafür müssen Kontrollgremien geschaffen werden, deren Mitglieder der Geheimhaltung verpflichtet sind, wenn es sich um Informationen handelt, die der Geheimhaltung bedürfen.

Europäischer Auslandsnachrichtendienst

Autokratisch und diktatorisch geführte Staaten teilen die liberalen, demokratischen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen europäischen Grundwerte nicht oder nur teilweise. Diese sehen die offenen Gesellschaften der Bundesrepublik Europa als Konkurrenz zu ihrer eigenen Staatsführung. Mit verschiedenen Aktionen versuchen solche Staaten, die BRE zu destabilisieren und die Bürger zu verunsichern. Die BRE muss sich gegen solche Bestrebungen schützen. Dafür benötigt sie einen Auslandsgeheimdienst, der frühzeitig solche Bestrebungen erkennt.

Der Auslandsgeheimdienst bedarf der parlamentarischen Kontrolle durch das europäische Parlament. Dafür muss ein Kontrollgremium geschaffen werden, dessen Mitglieder zur Geheimhaltung verpflichtet sind, wenn es sich um Informationen handelt, die der Geheimhaltung bedürfen.

Trennung von Polizei und Nachrichtendienst

Eine organisatorische und fachliche Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendienst soll grundsätzlich gewährleistet sein. Die Zusammenarbeit und Weitergabe von Daten darf nur in bestimmten zu definierenden Fällen erlaubt sein, so z.B. bei bestimmten schweren Kriminalitätsphänomenen. Denkbar ist dies beispielsweise für ein gemeinsames Terrorabwehrzentrum oder bei staatsgefährdenden Aktivitäten bestimmter Gruppen.

Schutz und Hilfe

Europäisches Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Internet und die Informationstechniken werden für Wirtschaft, Regierungen, Behörden und vor allem für die Bürger auch künftig von essentieller Bedeutung sein. Da diese bekanntlich auch für kriminelle Zwecke genutzt werden, ist für höchste Sicherheitsstandards zu sorgen. Um dies zu gewährleisten, muss eine entsprechend hochkompetente Institution auf europäischer Ebene eingerichtet werden. Diese Institution muss mit IT-Spezialisten besetzt sein, um auf die sich ständig wandelnden Bedrohungen in der EDV reagieren und agieren zu können. Sie berät und gibt die Standards für die Wirtschaft, Regierungen und deren Behörden vor, damit die Arbeit dort unter Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards erfolgt.

Für sensible und besonders schützenswerte Bereiche, z.B. Energie- und Wasserversorgung, Krankenhäuser, Polizei, Finanzbehörden etc. müssen besonders hohe Schutzstandards entwickelt werden.

Die Behörde wäre eine Weiterentwicklung des jetzigen “Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität – EC3” (EUROPOL 2018b).

Katastrophenschutz / Technisches Hilfswerk

Es wird immer wieder Katastrophen verschiedener Art geben (Großbrände, Erdbeben, Überschwemmungen, Technologie-Katastrophen u. ä.). Zur Bekämpfung der Folgen gibt es regional verschiedene Institutionen des Zivilschutzes. Jede Region hält hier unterschiedliche Spezialeinheiten bereit. Diese bestehen teilweise aus hauptamtlichen, aber zu einem hohen Anteil auch aus Freiwilligen und Ehrenamtlichen (freiwillige Feuerwehr, THW).

Eine Koordinierungsstelle für Spezialeinheiten und freiwillige Hilfskräfte auf Ebene der BRE kann einer Region bei der Bekämpfung einer Katastrophe schnell und effektiv entsprechendes Personal und Einsatzmittel zur Verfügung stellen.

Dafür müssen entsprechende Strukturen geschaffen sowie die Ausrüstung und Ausbildung mit Geld der BRE finanziert werden. Gemeinsame, die regionenübergreifende Übungen sollen eine bessere Abstimmung im Einsatzfall gewährleisten. Dies soll eine konsequente Weiterentwicklung des bereits jetzt vorhandenen “Emergency Response Coordination Centre (ERCC)” (Europäische Kommission, 2018) darstellen.

Diese Zusammenarbeit – speziell von Ehrenamtlichen und Freiwilligen auf internationaler Ebene – wird zudem das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürger in der BRE stärken.

Kurz zusammengefasst

  • Ein einheitliches europäisches Rechtssystem wird geschaffen.
  • Eine europäische Staatsanwaltschaft verfolgt schwere Verbrechen regionenübergreifend.
  • Ein europäisches Bundeskriminalamts ist für schwere Straftaten mit internationalem Bezug zuständig.
  • Ein europäischer Inlands- und ein Auslandsnachrichtendienst schützen die BRE.
  • Ein europäischer Zoll und Grenzschutz sichert die Außengrenzen.
  • Es werden einheitliche EDV-Systeme für die Sicherheitsbehörden angeschafft, um einen unkomplizierten Datenaustausch zu gewährleisten.
  • Die Datenschutzrichtlinien für die Sicherheitsbehörden werden vereinheitlicht.
  • Kompetenzzentrums für Informationstechnik wird geschaffen.
  • Einrichtung einer Koordinationsstelle für Spezialeinheiten des Katastrophenschutzes zur Unterstützung der lokalen Zivil- und Katastrophenschutzbehörden.

Was Du als BRE-Bürger davon hast

  • Überall in Europa erwarten dich die gleichen strafrechtlichen Bedingungen.
  • Egal, wo du dich in Europa befindest, du weißt, was die Polizei darf und was nicht. Das schützt dich auch vor willkürlichen Übergriffen und Korruption.
  • Eine effektivere Bekämpfung der überregional und international organisierten Kriminalität und des Terrors erhöht die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers.
  • Der Schutz deiner persönlichen Daten ist in jeder europäischen Region gleichermaßen gewährleistet.
  • Du hast überall in Europa das gleiche Sicherheitsniveau in der Informationstechnologie, und das beruflich wie privat.
  • Deine Region kann sich der Solidarität der anderen Regionen bei Technologie- und Naturkatastrophen sicher sein.

Quellen

9. Außenpolitik, Asyl, Migration, Verteidigung

Außen- und Handelspolitik: Die Welt besser machen

Die Regionen sprechen durch die BRE
mit einer gemeinsamen Stimme nach außen.

Wir wollen eine gemeinsame, einheitliche und verbindliche europäische Außenpolitik für alle Mitglieder der Bundesrepublik Europa (BRE). Die Gestaltung dieser alleinigen Vertretung dieser Außenpolitik obliegt der BRE. Die Demokratie ist für uns das beste Modell der individuellen Selbst- und Mitbestimmung, das es weltweit zu bewahren und zu fördern gilt. Weitere Maximen außenpolitischen Handelns sind Fairness, Sozial- und Umweltverträglichkeit.

In diesem Sinne muss die BRE für die Wahrung der Menschenrechte und die Friedenssicherung als Mittelpunkt der Diplomatie und Wirtschaftsbeziehungen mit Drittstaaten eintreten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht Teil der BRE sind oder sich im Beitrittsprozess zu dieser befinden.

Die Lage vor Ort als Bedingung für Handel

Für eine glaubhafte Umsetzung dieser Grundprinzipien ist die Lebenssituation und gesellschaftliche Lage der Partnerländer vor Ort zu kennen. Wir setzen bei der Zusammenarbeit auf Unabhängigkeit der Staaten, Selbstbestimmung der Bürger und auf eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft. Dabei begegnen wir anderen Staaten auf Augenhöhe.

Waren dürfen nur importiert werden, wenn sie unter Bedingungen produziert wurden, die mit europäischem Recht und internationalen Menschenrechten, festgelegt u.a. in der UN- und EU-Charta für Menschenrechte, vereinbar sind (Vereinte Nationen, 1948; Europäische Gemeinschaften, 2000).
Die Bedingungen und Konsequenzen aus dem Abbau von Gold, Diamanten, Kobalt, Coltan und andere Erzen – Kinderarbeit und menschenunwürdige oder lebensbedrohliche Arbeitsbedingungen (Handelsblatt, 2017) – sowie der “Export von Wasser” (BR, 2014; Vereinigung Deutscher Gewässerschutz, o.J.)) sind nur einige Beispiele für den durch Import hervorgerufenen Schaden.

Auch dürfen Waren nur exportiert werden, wenn sie im europäischen Raum zugelassen sind und gleichzeitig nicht vor Ort grundlegende, gegebene Strukturen der Versorgung schädigen.
Beispiele hierfür sind Exporte von Schweine- und Hühnerteilen, welche potenziell die Kleinbauernwirtschaft in Afrika zerstören (Die Zeit, 2015), auch wenn es hierzu unterschiedliche SIchtweisen gibt (Ladurner, 2017; ZDG, 2017), ebenso wie beim Export von Altkleidern, der lokale Weberinnen und Näherinnen etc. erwerbslos machen kann (Ischinger, 2013; Handelsblatt, 2016),oder der Export von alten Computern etc., die nicht unseren Standards entsprechend “recycled” werden (Spiegel Online, 2009; Reichart, 2015).

Zudem ist jede Art von Menschenhandel zu bekämpfen. Daneben muss ein generelles Exportverbot von Waffen und spaltfähigem Nuklearmaterial bei fragwürdiger Sicherheits- und Menschenrechtslage vor Ort gelten. Die Bedingung für Beziehungen zu undemokratischen Regimen ist, dass dadurch die Lage der Menschen vor Ort verbessert wird. Nach Analyse und Bewertung der Situation bedarf es einer Entscheidung über die Aufnahme und Fortführung wirtschaftlicher Beziehungen zu einem entsprechenden Drittstaat, die das Europäische Parlament treffen muss.

Diplomatischer Dienst als Basis für die gemeinsame Außenvertretung

Nur durch ein einheitliches Auftreten gegenüber Drittstaaten gelingt die Anerkennung der BRE als Einheit. Die heutige Position des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik (Europäische Union, o.J.) wird entsprechend zu einem europäischen Außenminister aufgewertet. Der heutige bestehende Europäische Auswärtige Dienst (EAD) soll zum vollwertigen Diplomatischen Dienst der Bundesrepublik Europa ausgebaut werden. Die einzelnen nationalen diplomatischen Dienste der heutigen Mitgliedstaaten der EU sollen durch diesen ersetzt werden.

Der EAD vertritt die Interessen der Bundesrepublik Europa. Gleichzeitig soll die BRE auch durch einen Ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat vertreten werden. Mehrere Sitze durch heutigen Mitgliedstaaten der EU sind nicht notwendig, sofern der BRE das Veto-Recht eingeräumt wird. Drittländern wird es durch den EAD erschwert, ein Mitglied (Region) der BRE diplomatisch oder wirtschaftlich gegen ein anderes auszuspielen und so die europäische Einigung und Einheit zu gefährden. Umfassende Rechenschaftspflichten und Transparenz des EAD nach innen sind Grundbedingung für ein Vertrauen in diese supranationale Behörde.

Handelsabkommen als gemeinsame Spielregeln für die Partner

Handelsabkommen mit Drittstaaten müssen auf einem gesamteuropäischen Interesse fußen. Nationalstaaten haben in der Außenwirtschaftspolitik unterschiedliche Interessen. Eine solche Verteidigung nationaler Eigeninteressen innerhalb der BRE muss zum Wohle aller ihrer Bürger überwunden werden. Internationale Handelsabkommen zwischen der BRE und Handelspartnern sind dabei zwingend notwendig, um der Export- und Importwirtschaft Rechtssicherheit zu geben. Daneben kann die BRE mit Handelsvereinbarungen globale Standards hinsichtlich Menschenrechten, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsbedingungen setzen oder verbessern. Dabei muss es eine überparteiliche, völkerrechtlich abgesicherte Instanz geben, welche im Streitfall die Kompetenz hat, im Interesse des Handels- und Investitionsschutzes Recht zu sprechen. Für deren Schaffung und internationale Durchsetzung soll sich die BRE mit ihrem politischen und wirtschaftlichen Gewicht einsetzen.

Langfristig stabile und koordinierte Entwicklungszusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit ist nach humanistischen Prinzipien als nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen, die durch einen transparenten Austausch von Wissen und Ressourcen ermöglicht wird.

Es muss eine gemeinsame Entwicklungszusammenarbeit der BRE auf Augenhöhe mit den Drittstaaten angestrebt werden, die die Situation der Menschen vor Ort verbessert.

Die BRE sollte sich allerdings auch stets das Mittel der Kürzung von Fördermitteln bei der Entwicklungszusammenarbeit vorbehalten, falls sie bei der Implementierung vereinbarte Rechtsstandards und Menschenrechte grob verletzt sieht. Die Regionen sollten allerdings weiterhin die Möglichkeit haben, auf regionaler Ebene eigene Projekte anzustoßen.

Die Forderung gemeinsamen Handelns ergibt sich aus der Notwendigkeit einer einheitlichen Bewertung der Lage vor Ort und den daraus abgeleiteten einheitlichen Entwicklungskonzepten. Gemeinsamkeit in der Entwicklungshilfe sorgt für Effizienz und verhindert, dass sich Projekte gegenseitig behindern oder negativ beeinflussen. Zudem sind die gebündelten Mittel wie weitere Ressourcen für diesen Zweck konzentrierter und gezielter einzusetzen.

Dafür erforderliche finanzielle Förderung soll für diejenigen Projekte vergeben werden, die nach wissenschaftlichen Analysen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis oder den größten Gesamtnutzen unter Berücksichtigung von Langzeitwirkungen erwarten lassen. Die Zusammenarbeit darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, die die Selbstbestimmung des Staates über die eigene Wirtschaftspolitik einschränkt. Dafür muss auch die Korruption konsequent bekämpft werden, sodass die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit auch zielgerichtet genutzt werden.

Auf Wunsch können die jeweiligen Partnerländer mit Know-How-Transfer, Demokratieentwicklung und -beratung und mit Bildungsvisa für ihre Bürger unterstützt werden. Eine humanistische Außenpolitik sollte sich nicht in erster Linie als Verkaufsförderer heimischer Produkte verstehen. Dies gilt vor allem, wenn sich ein Drittstaat diese Produkte ausschließlich über gleichzeitig gegebene Kredite leisten kann.

Kurz zusammengefasst

  • Die BRE spricht mit einer Stimme für alle Regionen nach außen
  • Die Kosten für die Außenvertretung sinken durch die gemeinsame Organisation
  • Der Außenhandel der BRE setzt humanitäre Maßstäbe an.
  • Die Entwicklungszusammenarbeit wird gemeinsam koordiniert und zielfokussiert.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Europas Bürger sprechen mit einer gewichtigen Stimme mit der Welt..
  • Deine Kosten und Ausgaben für die politische Diplomatie sinken.

Quellen

Flucht und Asyl: Hilfe mit System

Wir wollen in der Flüchtlingspolitik sowohl unserer humanitären Verantwortung als auch den Interessen der Regionen gerecht werden.

Die ausnahmsweise Einreisegestattung für einige Tausend Flüchtlinge vom Budapester Hauptbahnhof nach Deutschland im Herbst des Jahres 2015 markierte für Deutschland den Beginn einer sich immer weiter verschärfenden Debatte über die Flüchtlings- und Migrationspolitik. Im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingssituation wurden durch die schiere Menge der ankommenden Menschen in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum die Schwachstellen der europäischen Flüchtlingspolitik schonungslos offengelegt. Bis heute bestimmen die Erkenntnisse aus den zurückliegenden zweieinhalb Jahren die Debatte um eine zukunftsfeste Regelung zur Aufnahme, Verteilung und Integration von Flüchtlingen auf europäischer Ebene.

Es fehlt ein verlässliches Fundament gemeinsamer Grundvorstellungen

Zwischen den Mitgliedsstaaten der heutigen Europäischen Union herrscht kein Konsens in Fragen wie Subsidiarität, humanitärer Verpflichtung, weltanschaulicher Diversität, Schutzverpflichtungen gegenüber Geflüchteten, der Ausgestaltung des Rechtsstaates oder der Verhältnismäßigkeit bei Grenzschutzmaßnahmen. Die Regierungen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Wählerinteressen, Rechtsgrundsätzen und moralischen Erwägungen. An den Differenzen zwischen den Regierungen der betroffenen Länder zu diesen und verwandten Themen ist eine solidarische Lösung der Verteilungs- und Integrationsfrage wiederholt gescheitert. Staaten wie Ungarn, Polen und Tschechien, aber auch Frankreich und Spanien haben sich wiederholt und mit unterschiedlicher Begründung gegen Vorschläge zur Verteilung von Flüchtlingen ausgesprochen.

Zeitgleich sind Griechenland und Italien als hauptsächliche Ankunftsländer nicht erst seit 2015 dringend auf Unterstützung angewiesen. und greifen in ihrer Not zu verzweifelten Maßnahmen wie der Erteilung befristeter sogenannter “Berlusconi-Visa” (Quelle Kurzzitat) an Flüchtlinge oder der Einrichtung gewaltiger Aufnahmelager mit katastrophalen Zuständen (Quelle FAZ).

Die Debatte in den vergleichsweise wohlhabenden Ländern Westeuropas wurde zunächst durch wirtschaftliche Überlegungen dominiert. Schnell kamen aber auch fremdenfeindliche Töne und erstarkende rechtspopulistische Stimmen dazu. Dagegen zeigte sich im Verlauf der Debatte bereits früh eine in den osteuropäischen Ländern weit verbreitete, für das vergleichsweise liberale Zentraleuropa überraschend deutlich artikulierte Ablehnung muslimischer Zuwanderung. Zwischen den sogenannten Visegrád-Ländern und einigen ihrer Nachbarstaaten formierte sich unter der Wortführung des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Órban die bis heute größte Front rechtspopulistischer Parteien in der Europapolitik. Im Verlauf dieser Debatte wurde die Bruchlinie zwischen dem “alten” Europa und den neu aufgenommenen Staaten immer deutlicher.

Das Dublin-System funktioniert nicht

Die aktuelle Regelung der Dublin-Verordnung sieht die grundsätzliche Durchführung von Asylverfahren in dem europäischen Mitgliedsland vor, das die betreffende Person als erstes erreicht. Für den Fall der Weiterreise nach Zentraleuropa ist die Rücküberstellung in das jeweils zuständige Land vorgesehen.

Aufgrund der geografischen Gegebenheiten sind für den überwältigenden Teil der Asylanträge folglich Italien oder Griechenland zuständig, während sich die Länder entlang der sogenannten “Balkan-Route” – darunter Ungarn, Slowenien und Mazedonien – um die Durchsetzung dieser Zuständigkeitsregelung bemühen müssen.

Bereits bei Einführung des Dublin-Systems kritisierten die Grenzregionen diese Politik als unfair. Seit dem sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen sind sowohl Italien als auch Griechenland mit der Unterbringung und Registrierung der ankommenden Flüchtlinge massiv überfordert. Weder fand eine faire Lastenverteilung statt noch wurden die beiden Länder im Geiste der vielfach beschworenen “Solidarität” hinreichend unterstützt.
Als Griechenland die große Menge ankommender Flüchtlinge nicht mehr im Land halten konnte, entschlossen sich die Länder entlang der Balkan-Route angesichts des drohenden Kontrollverlustes Anfang 2016 zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen und Errichtung von Grenzzäunen. Dies führte zwar in Zentraleuropa zu einer deutlichen Reduzierung der Zahlen ankommender Flüchtlinge, hatte laut UNHCR aber auch die vermehrte Nutzung der Mittelmeer-Route mit über 8.000 Toten oder Vermissten seit 2016 zur Folge (UNHCR, o.J.).

Gegenseitige Blockade verhindert das bestmögliche Ergebnis

Die zunehmende Polarisierung der Gesellschaften der Mitgliedstaaten übertrug sich über ihre nationalen Regierungsvertreter auch auf die europäische Ebene: Zwischen den Vertretern von Willkommenskultur, humanitärer Selbstverpflichtung und weitgehender Aufnahmebereitschaft einerseits und Fremdenfeindlichkeit sowie wachsender Sorge um die Folgen einer so rasanten und ungesteuerten Zuwanderung andererseits wurde die Debatte zunehmend aufgeladen. Überall in Europa erstarkten rechtspopulistische Parteien und Gruppierungen, in Osteuropa fanden teils drakonische Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubter Einreise breite Zustimmung in der Bevölkerung.

Da in der Migrations- und Flüchtlingspolitik wirtschaftliche Interessen nur lose organisiert sind und Flüchtlinge und Migranten als politisch nicht oder nur wenig repräsentierte Minderheiten ihre Präferenzen nicht direkt artikulieren können, spielt der Druck der Bevölkerung auf ihre Regierungen die größte Rolle in der Politikentscheidung (Zaun, 2018). Weil weite Teile der europäischen Bevölkerung ablehnende Haltungen gegenüber Migranten haben, wirtschaftliche Interessen eine untergeordnete Rolle spielen und der Grad der Wahrung immaterieller Normen wie der Schutz von Menschenrechten stark zwischen den Ländern variiert (Thielemann, 2003, S. 267-8), werden die Regierungen tendenziell meist versucht sein, die Zahl der Geflüchteten und Migranten so niedrig wie möglich zu halten. Das führt dazu, dass auf der europäischen Ebene gegensätzliche Strategien verfolgt werden: Regierungen, die Geflüchtete aufgenommen haben, werden versuchen, diese durch europäische Kooperation auf die anderen Länder zu verteilen. Staaten, die keine oder wenige Geflüchtete aufgenommen haben, werden die Verteilung und jegliche Kooperation auf europäischer Ebene entschieden ablehnen, solange sie eine Alternative haben, die ihren Präferenzen besser entspricht (Zaun, 2018).

Der Spagat in der Flüchtlingspolitik muss geschafft werden

Eine europaweit akzeptierte Strategie und Rechtslage zum Umgang mit Flüchtlingen muss daher zum einen die teils sehr unterschiedlichen Einstellungen in den Mitgliedsländern berücksichtigen und darf keine Regelungen enthalten, die gegen den Willen einzelner Staaten durchgesetzt werden müssten. Zum anderen muss sie die Verteilung aller zumindest zeitweilig aufgenommenen Flüchtlinge derart ausgestalten, dass keines der europäischen Länder mit der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen überfordert wird.

Unsere Vision für die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Europa umfasst daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Binnenflüchtlingen, die Einrichtung eines europäischen Amtes für Flucht und Migration sowie ein dreistufiges, handelbares Quotensystem zur Verteilung von Geflüchteten.

Unterstützung bei Binnenflucht

Als Humanisten mit rationalem Politikansatz sehen wir die Notwendigkeit, insbesondere der größtmöglichen Zahl von Hilfsbedürftigen sowie auch den ganz besonders Hilfsbedürftigen möglichst effektiv zu helfen. Daher legen wir unseren Fokus auf umfangreiche, effiziente und wirksame Hilfsmaßnahmen zugunsten von Binnenflüchtlingen, die lediglich innerhalb ihres Heimatlandes oder bis in nahegelegene Nachbarländer fliehen können.

Das Budget des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) muss dazu erheblich aufgestockt und seine Arbeitsfähigkeit erhöht werden. Wir erwägen dazu auch die Zusammenlegung des UNHCR mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).

Weiterhin müssen auch Nichtregierungsorganisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, auf Grundlage wissenschaftlicher Kriterien unterstützt werden.

Wir plädieren außerdem für die Einrichtung von militärisch gesicherten Schutzzonen in erreichbarer Nähe zu aktuellen Krisenherden durch die Vereinten Nationen. Um ein größtmögliches Maß an militärischer Sicherheit zu gewährleisten, sollten dazu keine mobilen, sondern möglichst langfristig betriebene und optimal gesicherte Zufluchtsorte eingerichtet und durch einen internationalen Militäreinsatz mit UN-Mandat geschützt werden. Diese Schutzzonen müssen von der internationalen Gemeinschaft vollständig finanziert und gut ausgestattet werden. Die Positionenen dieser Einrichtungen sind derart zu wählen, dass die Schutzsuchenden weit genug von den Konfliktgebieten entfernt sind, um vor Kampfhandlungen geschützt zu sein, aber nah genug an den jeweiligen Konfliktherden sind, um die für die Schutzsuchenden zu überbrückende Distanz nicht zu groß werden zu lassen.

Diese Schutzzonen hätten nach dem Humanitären Völkerrecht einen besonderen Schutzstatus. Ein Angriff auf diese wäre somit nach dem Völkerstrafrecht eine besonders schwere Straftat und von dem Internationalen Gerichtshof zu verfolgen. Bei der Besatzung der Sicherheitszonen mit militärischem Personal muss je nach Gefährdungslage eine mindestens ausreichende Mannstärke gegeben sein, die durch ihre Bewaffnung und Ausbildung in der Lage ist, die Schutzzone effektiv zu verteidigen. Situationen wie die Überwältigung der niederländischen Soldaten des Lagers in Srebrenica in Bosnien-Herzegowina am 11. Juli 1995 und dem daran anschließenden Völkermord, dürfen sich nicht wiederholen.

Erst durch die gravierende Unterfinanzierung der Programme von Flüchtlingshilfswerken und die erheblichen Misstände in Lagern vor Ort kam es zu den großen Fluchtbewegungen nach Europa. Die Schutzzonen müssen deshalb auch langfristige Perspektiven für die dort aufgenommenen Menschen bieten. Über die bloße Existenzsicherung durch Unterkunft und Versorgung sind deshalb gerade auch Bildungs-, Arbeits- und Vermittlungsprogramme in Kooperation mit den umliegenden Ländern notwendig. Ziel ist es, den Schutzsuchenden lokale Zukunftschancen zu ermöglichen.

Evidenzbasierte Bekämpfung von Fluchtursachen

Zu den Ursachen globaler Migration zählen sowohl Faktoren, die die Bevölkerung eines Landes motivieren, ihre Heimat zu verlassen (sog. “push-Faktoren”) als auch Anreize zur Umsiedlung, die ein Zielland an die Bevölkerung anderer Staaten richtet (sog. “pull-Faktoren”).

Unsere Vorschläge zur Bekämpfung von Fluchtursachen zielen maßgeblich auf push-Faktoren in den Herkunftsländern der Geflüchteten ab. Anreize zur Migration in die Bundesrepublik Europa werden in Kapitel „Außenpolitik, Asyl, Migration, Verteidigung“ behandelt.

Die Fluchtursachenbehebung betrachten wir als politisch angeschobene Ableitung aus der Entwicklungshilfe. Die allermeisten und einflussreichsten push-Faktoren, die zur Flucht aus der Heimat führen, sind sozio-politischer, ökologischer oder wirtschaftlicher Natur und erfordern vor allem politische Gegenmaßnahmen.

Wissenschaftlich gesicherte Empfehlungen zur Flüchtlingshilfe

Bei der Ausformulierungen evidenzgestützter Empfehlungen zur Behebung von Fluchtursachen beziehen wir uns zum einen maßgeblich auf die Arbeitsweise und -ergebnisse der Stiftung „Effektiver Altruismus“. Zum anderen betonen wir die Bedeutung der empirischen Migrationsforschung für die Ausgestaltung internationaler Migrationspolitik.

In ihrem Positionspapier “Evidenzbasierte Entwicklungszusammenarbeit: Mehr Wirkung dank wissenschaftlicher Forschung” formulieren die Autoren (Vollmer, J., Pulver, T. und Zimmer, P., 2017), basierend auf den bereits verfügbaren Forschungsergebnissen, folgende fünf Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, die sich ebenfalls auf die Bekämpfung von Fluchtursachen übertragen lassen:

  1. Stärkere Priorisierung von Projekten mit herausragender Kosteneffektivität:
    Kostengünstige Programme mit hoher Wirksamkeit sind systematisch zu fördern, insbesondere im Gesundheitsbereich. Die Priorisierung von Programmen aufgrund ihrer Kosteneffektivität sollte als strategisches Ziel festgeschrieben werden. Deutschland und die Schweiz engagieren sich bereits in zahlreichen hochwirksamen Projekten, beispielsweise in der Malariaprävention – diese Engagements sind weiter auszubauen. Unterfinanzierte Bereiche mit großem Wirkungspotenzial sind verstärkt zu fördern, etwa Programme zur Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten, Mikronährstoff-Initiativen und direkte Geldtransfers.“
  2. Frühzeitiger Abschluss nachweislich unwirksamer Programme:
    Sowohl Deutschland als auch die Schweiz unterhalten Mikrokreditprogramme, deren Wirksamkeit direkten Geldtransfers, zielgerichteten Gesundheitsprogrammen oder anderen Mikrofinanzprodukten deutlich unterlegen ist. Diese und andere nachweislich unwirksame Programme sollten möglichst schnell beendet werden. In Wirkungsstudien können direkte Geldtransfers als Vergleichsmaßstab eingesetzt werden. Wenn eine Evaluierung ein schlechtes Ergebnis aufzeigt, ist dies als wichtiger Lernerfolg zu werten, dank dem finanzielle Mittel in anderen Projekten wirkungsvoller eingesetzt werden können.“
  3. Vermehrter Einsatz von Evaluierungen und Definition höherer Qualitätsstandards:
    Die aktuell verwendeten Evaluierungen erfüllen wissenschaftliche Qualitätsstandards teilweise nur ungenügend: Oft werden die Ergebnisse eines Programms nicht mit einer Kontrollgruppe verglichen, was dazu führt, dass seine tatsächliche Wirkung nicht ermittelt werden kann. Es sind hohe Qualitätsstandards festzuschreiben, die mit akademischen Forschungsstandards vergleichbar sind. Es sollten mehr hochwertige Wirkungsstudien durchgeführt werden; die Qualität von Evaluierungen ist höher zu gewichten als deren Quantität. Die notwendigen Fachkompetenzen können auch extern bei spezialisierten Organisationen eingeholt werden. Eine Modernisierung der Umfragetechnologie würde neben Kosteneinsparungen auch präzisere Ergebnisse mit sich bringen. Sämtliche Ergebnisse sind öffentlich zu publizieren; so können sie unabhängig geprüft und global genutzt werden.“
  4. Umfangreichere Nutzung wissenschaftlicher Forschungserkenntnisse:
    Eine Auseinandersetzung mit Wirkungsstudien findet in der deutschen wie schweizerischen EZ bereits statt, ist jedoch nicht zentraler Bestandteil des Projektplanungsprozesses. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse sind in allen Prozessen, Plänen und Evaluierungen zu berücksichtigen. Evidenzbasierte Methoden sollten in allen Projektphasen zum Tragen kommen. Weiterbildungen können das methodische Know-How verbessern und für größere Projekte kann ein wissenschaftlicher Beirat gebildet werden. Projekte sind hinsichtlich ihrer Wirkung zu evaluieren, bevor sie zusätzliche Ressourcen erhalten oder langfristig fortgeführt werden.“
  5. Zusätzliche finanzielle Mittel für Forschung und Evaluation:
    Da bereits kleine Investitionen in qualitativ hochwertige Evaluierungen massive Wirkungssteigerungen ermöglichen, sollen größere Prozentsätze der Projekt- und Gesamtbudgets den Evaluierungen und der wissenschaftlichen Forschung zugute kommen. Bestehende Forschungs- und Innovationsprogramme können ausgebaut werden. Zusätzlich sollten sich Deutschland und die Schweiz internationalen Forschungsprojekten anschließen […].“

Bekämpfung des Klimawandels

Der Klimawandel stellt die internationale Staatengemeinschaft vor gewaltige Herausforderungen. Ein Aspekt dabei ist die gerechtfertigte Befürchtung, dass klimatische Veränderungen insbesondere in Afrika und Asien zu Naturkatastrophen, Dürre und Hunger und damit zu weiteren Wanderungswellen führen werden.

Der Umgang mit Flüchtlingen, die sich vor den Folgen des Klimawandels zu retten versuchen, ist in der politischen Debatte bisher sträflich vernachlässigt worden. Da klimatische Veränderungen von enormer Dauer sind, stellen Klimaflüchtlinge nicht einfach nur eine weitere Gruppe von vor wirtschaftlichem Elend fliehenden Menschen dar. Die längerfristigen Folgen des Klimawandels werden ganze Landstriche unbewohnbar machen, wenn nicht wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Die Abmilderung des Klimawandels stellt daher auch einen besonders relevanten Bereich der Bekämpfung von Fluchtursachen dar. Unsere zentralen Forderungen dazu haben wir im Kapitel “Umwelt-, Klima-, Tierschutz” aufgeführt. Die Begegnung der längerfristigen Auswirkungen des Klimawandels stellt ihrerseits eine besondere Herausforderung für die internationale Entwicklungshilfe dar.

Minimierung von Wanderungsbewegungen

Wir halten es für politisch wie ethisch dringend geboten, so viele Geflüchtete wie möglich davon abzuhalten, die lange und gefährliche Weiterreise aus den Binnenfluchtländern in Richtung Europa anzutreten. Ihnen drohen auf der oft monate- oder jahrelangen Wanderung unter anderem körperliche Schädigungen bis hin zur Lebensgefahr, die Trennung von der Familie, der Kontakt mit kriminellen Netzwerken, Ausbeutung, Polizeigewalt oder psychische Traumatisierungen.

Wir wollen daher auf eine Situation hinarbeiten, in der Binnenflüchtlinge dazu motiviert werden, in ihren ersten sicheren Unterkünften zu verweilen bzw. in der die Weiterreise nach Europa nicht mehr reizvoll genug erscheint, um die damit verbundenen Risiken auf sich zu nehmen.

Um das zu erreichen, soll die Übermittlung von Schutzersuchen schon aus dem sicheren Ausland (z.B. via Internet-Formular) ermöglicht werden. Dies könnte aus einer BRE-Botschaft im Herkunftsland, aus militärisch gesicherten Schutzzonen heraus oder auch aus sicheren Aufnahmeländern erfolgen und hätte folgende Vorteile:

  1. Ein möglichst großer Anteil der Flüchtlinge, die zwar Reiseabsichten nach Europa, aber nur geringe Aussichten auf einen positiven Bescheid zu ihrem Schutzersuchen haben, kann von der gefährlichen Reise abgehalten werden.
  2. Diejenigen, deren Schutzersuchen bewilligt wird, müssen keine lebensgefährlichen Fluchtrouten auf sich nehmen, sondern können sicher und legal einreisen; bei individueller Verfolgung ggf. auch mit Unterstützung der diplomatischen Dienste vor Ort.
  3. Auf Grundlage dieser freiwilligen Vorab-Anmeldung samt Zusendung von Identitätsbelegen kann eine konsequentere Registrierung und Sicherheitsüberprüfung anreisender Flüchtlinge gewährleistet werden.
  4. Auf diese Weise können ganze Familien zur Aufnahme in der BRE angemeldet werden. Familien werden so nicht mehr auseinandergerissen, was Leid verringert und Integration verbessert.
  5. Das gesamte internationale Flüchtlingssystem wird übersichtlicher und damit leichter zu steuern. Unvorhersehbare Flucht- und Wanderungsbewegungen werden wesentlich unwahrscheinlicher.

Ergänzend zu dieser Möglichkeit soll das von uns vorgeschlagene Europäische Amt für Migrationspolitik (EAMP; siehe unten) direkte Ansprechpartner in die Sicherheitszonen und sicheren Binnenfluchtländer entsenden, bei denen Schutzersuchen persönlich vorgebracht und zur Erstprüfung gebracht werden können.

Asylanträge, welche an den BRE-Außengrenzen gestellt werden, sind nach europäischem und internationalem Recht stets zu prüfen und sollen zeitnahe entschieden werden. Auszugehen ist aber von einer geringen Belastung der Grenzregionen, da zu erwarten ist, dass der Großteil der Anträge aus den sicheren Schutzzonen nahe der Fluchtregionen gestellt werden. Unbegründete Anträge, bei denen keine individuelle Verfolgung vorliegt und die deshalb nicht für einen Schutzstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention in Frage kommen, sind abzuweisen. Subsidiärer Schutz sowie Hilfe bei wirtschaftlicher Not erfolgt durch die in diesem Kapitel vorgeschlagenen Schutzzonen und Aufbauprogramme, welche im Rahmen der internationalen Gemeinschaft umgesetzt werden müssen. Ebenso abzulehnen sind Folgeanträge oder erneute Anträge bei bereits erfolgter Entscheidung aus einer Schutzzone heraus. Abgelehnte Asylbewerber haben allerdings die Möglichkeit, regulär und sicher zu migrieren, sofern die Regionen die Kapazitäten und den Bedarf dafür haben (siehe Kapitel  „Migrationspolitik: Gesteuerte Zuwanderung“). Bearbeitet werden können dabei nur Anträge mit vollständigen Ausweisdokumenten. Sofern diese nicht beschafft werden können, steht dem Antragsteller zwar der Aufenthalt in einer Schutzzone zu, nicht aber die Möglichkeit zur Einreise in die BRE.

Ergänzend zu den ausgeführten Maßnahmen soll die Arbeit aller in die Flüchtlingsverteilung und -versorgung eingebundenen Behörden mithilfe technischer Neuerungen und automatisierter Vorgänge weitgehend erleichtert werden. Insbesondere soll eine beim EAMP angesiedelte computergestützte erste Auswertung eingehender Asylanträge eine Vielzahl von wiederkehrenden Fallkonstellationen herausfiltern und für die anschließende Bearbeitung durch Mitarbeiter vorsortieren.

Europäisches Amt für Migrationspolitik (EAMP)

Um die Erfassung, Verteilung und Weiterleitung von Flüchtlingen innerhalb Europas effizient und praktikabel abzuwickeln, ist ein Europäisches Amt für Migrationspolitik einzurichten.

Diese europäische Behörde soll als Zentralstelle der bisherigen nationalen Migrationsbehörden dienen. Sie soll insbesondere:

  • die zentrale Datenbank registrierter Flüchtlinge führen,
  • die Erstsichtung eingereichter und die Weiterleitung zu bearbeitender Schutzersuchen vornehmen,
  • den Zuteilungsmechanismus des Zertifikatshandelssystem (siehe nachfolgende Abschnitte) umsetzen,
  • die Einhaltung europäischer Standards bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten überwachen sowie
  • das Lagebild beständig analysieren und für Bedarfsträger aufbereiten.

Über diese Zentralstelle werden Reibungsverluste und Übermittlungsfehler zwischen den lokalen Behörden minimiert. Dabei sollen die rechtliche Ausgestaltung der Zuständigkeiten und Befugnisse des EAMP dem Leitgedanken größtmöglicher Subsidiarität folgen: Es soll nur diejenigen Aufgaben ausführen, die erhebliche Synergieeffekte erwarten lassen, und die dazu notwendigen Mittel erhalten. Alle anderen notwendigen Maßnahmen sollen durch die Regionalbehörden vorgenommen werden.

Verteilung außerhalb der BRE: Mit internationalen Abkommen zu größtmöglichem Schutz

Derzeit haben laut UNHCR über 65 Millionen Menschen weltweit ihre Heimat verlassen müssen. Sowohl aus praktischen wie auch aus philosophischen Gründen kann nur ein Bruchteil dieser Menschen Zuflucht in der BRE finden. Der Großteil der Geflüchteten muss entweder in unmittelbarer Nähe zu seiner Heimat oder in anderen nahe gelegenen Ländern mit Aufnahmekapazitäten Schutz finden, bis sein Fluchtgrund weggefallen ist.

Bei Fluchtgründen, die keine Aufnahme in der BRE erforderlich machen (bspw. Flucht vor den Konsequenzen des Klimawandels oder aus wirtschaftlicher Not), soll daher je nach Fallkonstellation entweder der Verbleib in einer Schutzzone oder die Weiterleitung an ein Partnerland erfolgen, das den erforderlichen Schutz gewährleisten kann. Eine militärisch gesicherte Schutzzone bietet beispielsweise hinreichend Sicherheit vor einem Bürgerkrieg im Heimatland und kann unter Umständen auch dringende wirtschaftliche Not beheben. Einige Auswirkungen des Klimawandels hingegen sind gegebenenfalls erst in einem anderen Teil des Kontinents nicht mehr spürbar.

Dazu sind internationale Abkommen zur Aufnahme von Binnenflüchtlingen mit hinreichend stabilen und aufnahmebereiten Partnerländern erforderlich. Die BRE muss im Gegenzug finanzielle Ausgleichszahlungen für einen Teil der Lasten aus der Aufnahme dieser Menschen leisten.

Verteilung in der BRE:

Dreistufiges Zertifikatshandelssystem

Unser Anspruch ist es, die Interessen der Bevölkerung der Regionen mit den unveräußerlichen Werten unserer Bundesrepublik Europa in Einklang zu bringen. Wir wollen die Fehler der EU nicht noch einmal machen und wollen deshalb zerreißende Fliehkräfte, welche die Gemeinschaft auf eine schwere Probe stellen, vermeiden.

Deshalb schlagen wir das von Jesús Fernández-Huertas Moraga und Hillel Rapoport entwickelte dreistufige Zertifikatshandelssystem (Fernández-Huertas Moraga & Rapoport, 2015) für die Verteilung aufgenommener Flüchtlinge innerhalb der BRE vor.

1. Stufe: Errechnung der Aufnahmequote

Zunächst wird eine Aufnahmequote für jede Region berechnet und jährlich angepasst. Die Vorlage dazu existiert bereits und wurde erstmals in der einmaligen Verteilung von 120.000 Geflüchteten angewendet. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und sowohl vom Rat als auch vom EU-Parlament angenommene Verteilungsquote basiert auf vier Faktoren:

  • Bevölkerungsgröße einer Region (mit einem Gewicht von 40 Prozent),
  • seinem BIP (40 Prozent),
  • der Arbeitslosenquote (10 Prozent) und
  • der Zahl der neu angenommenen Asylanträge und bereits umgesiedelten Flüchtlinge pro Million Einwohner in den letzten 5 Jahren (10 Prozent)

(Europäische Kommission, 2015).

Die so errechnete Aufnahmequote stellt einen fairen Aufnahmesockel bei der Flüchtlingsunterbringung dar. Sie ist eine bindende Verpflichtung für die jeweilige Region.

2. Stufe: Zertifikatshandelssystem

In der zweiten Stufe ist es möglich, Anteile an dieser Quote – im Folgenden als “Zertifikate” bezeichnet – mit anderen Regionen nach Vorbild des Emissionshandels gegen finanzielle Ausgleichszahlungen zu handeln. Regionen, die gar keine oder nur bestimmte Gruppen von Geflüchteten aufnehmen möchten, können Geld dafür zahlen, dass Regionen mit größerer Aufnahmebereitschaft diese Menschen unterbringen.

Diese Zertifikate und Zertifikatvarianten repräsentieren nach bestimmten Merkmalen geordnete Gruppen der zu verteilenden Individuen. Die Anzahl der verschiedenen Zertifikattypen ist aufgrund der vielfältigen Kombination möglicher Merkmale groß und reicht von einfachen Zertifikaten mit ein oder zwei festgehaltenen Merkmalen bis hin zu sehr komplexen Zertifikaten mit einer Vielzahl an berücksichtigenden Merkmalen.

Statt des Rechtes auf Familiennachzug sollen in unserem System direkt ganze Familien Aufnahme beantragen können. Bereits bei der Antragstellung wird festgehalten, wie viele Personen zur Familie gehören. Die gesamte Familie wird anschließend geschlossen durch das Verteilungssystem gebracht. Dadurch wird auf der einen Seite die Planbarkeit wesentlich erhöht, auf der anderen Seite werden Familien nicht auseinandergerissen, was ebenfalls die Integrationsperspektiven erhöht und Menschlichkeit im Prozess sicherstellt.

3. Stufe: Berücksichtigung von Präferenzen

Hervorgehoben werden muss, dass es in dem Prozess zur Verteilung von Geflüchteten um Individuen mit eigenen Wünschen, Vorstellungen, Eigenschaften und Bedürfnissen geht, die in diesem Prozess deshalb auch zu Wort kommen müssen.

Alle Geflüchteten dürfen deshalb eine Rangfolge ihrer Wunschregionen angeben. Anschließend wird nach dem Zufallsprinzip ein Geflüchteter gezogen, der seinen Erstwunsch erfüllt bekommt, darauf folgt der nächste. Wenn ein Erstwunsch nicht mehr erfüllbar ist, kommt der jeweilige Zweit-, Dritt- oder Viertwunsch zur Geltung. Dies trägt dazu bei, die langfristigen Integrationsperspektiven von Flüchtlingen zu verbessern, was in einem Nebeneffekt auch die Kosten für deren Aufnahme senkt.

Um auch den unterschiedlichen Präferenzen der europäischen Regionen Rechnung zu tragen, sieht das Konzept vor, dass auch diese ihrerseits Wünsche angeben können, bspw. die bevorzugte Aufnahme von Familien oder Flüchtlingen mit Kindern, bestimmte Qualifikationen oder anderer Merkmale. Die Äußerung dieser Präferenzen geschieht durch das Bieten auf bestimmte Zertifikattypen.

Das Ergebnis dieses Prozesses – und damit der Preis für ein Zertifikat eines jeweiligen Zertifikattyps – ergibt sich aus der relativen Verteilung der Präferenzen der Regionen zueinander. Angenommen alle Regionen hätte die gleichen Präferenzen, so wäre der Preisunterschied zwischen den Zertifikattypen null. Wenn die Regionen aber nun abweichende Präferenzen haben, so beinhaltet dieses System durch die effiziente Preisverteilung inherent einen Anreiz, wenig präferierte Gruppen von Geflüchteten aufzunehmen und reduziert gleichzeitig die Gesamtkosten.

Der endgültige Mechanismus, der beide Seiten zusammenbringt und die genaue Verteilung jeder einzelnen Person errechnet, basiert dabei auf einem mathematischen System, das der Nobelpreisträger Alvin Roth u.a. für die Verteilung von Studienplätzen oder Organspenden entwickelt hat. Dieser “Matchingmechanismus” stellt sicher, dass stets die am besten zueinander passenden Individuen und Regionen gefunden und zusamengeführt werden.

Warum dieses System?

Der Vorteil eines handelbaren Quotensystems besteht darin, dass es den Regionen durch die Marktsituation zwischen der Versorgung angekommener Flüchtlinge einerseits und den entsprechenden Kosten andererseits ermöglicht wird, ihre jeweiligen Vorteile im Vergleich zu den anderen Regionen in Bezug auf Unterbringung oder Finanzierung zu nutzen. So gibt es zwei Wege, auf denen Regionen zum internationalen Flüchtlingsschutz beitragen können, von denen beide gleichermaßen wichtig und diesem zuträglich sind.

Gleichzeitig stellt der Markt für den Zertifikatehandel sicher, dass die Kosten gleichermaßen fair auf die Aufnahmeregionen verteilt werden. Die Lösung ist effizient, weil sie die Gesamtkosten minimiert. So wird auf einem Markt mit vielen Teilnehmern immer die optimale Angebot-Nachfrage-Paarung gefunden. Dieser Mechanismus hat sich als umweltpolitisches Instrument beim Handeln von Emissionszertifikaten als sehr zuverlässig und erfolgreich bewährt.

In der Praxis wurden handelbare Quoten bisher nur als umweltpolitisches Instrument eingesetzt. Ein Markt für Flüchtlingsaufnahmequoten wäre jedoch aus zwei Gründen komplexer als ein Markt für Emissionsquoten:

  1. Flüchtlinge sind in Bezug auf Bildung, Alter, Familienstand und andere Faktoren heterogen, was deren Aufnahme aus der Sicht der Aufnahmeländer individuell mehr oder weniger wünschenswert machen kann.
  2. Wie sich seit 2015 deutlich gezeigt hat, haben Flüchtlinge Präferenzen über ihre Unterbringungsorte. Dies schafft Raum für weitere Effizienz- und Zufriedenheitsgewinne, indem die Präferenzen von Flüchtlingen und Mitgliedstaaten, wie oben dargestellt, gleichermaßen berücksichtigt werden.

Ein weiterer enormer Vorteil des Systems ist es, dass eine schlechte Behandlung von Geflüchteten in der Bestimmungsregion finanziell sanktioniert und Anreize für gute Behandlung und Integration direkt gegeben werden, statt nur indirekt zu wirken. Zusätzlich soll das Europäische Amt für Migrationspolitik (EAMP) regelmäßige Prüfungen in den Unterbringungsregionen durchführen, um einer ungesetzlichen und schlechten Behandlung vorzubeugen. Damit wird einer wesentlichen Forderung von NGOs, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzen, Rechnung getragen.

Beispiel: Eine Mitgliedsregion entscheidet sich dazu, die ihnen zugeteilte Quote Geflüchteter aufzunehmen, diese dann aber absichtlich so schlecht zu behandeln, dass zukünftig weniger Geflüchtete in diese Region kommen möchten, um damit ihre Gesamtlast zu reduzieren. In der nächsten Verteilungsrunde müsste diese Region dann den nicht erfüllten Teil ihrer Quote durch das Verkaufen der Zertifikate zum Marktpreis ausgleichen. Das verursacht aber in jedem Fall höhere Kosten für diese Region, als bei der Aufnahme und Integration entstehen. Dadurch besteht – zusätzlich zu immateriellen Interessen – ein harter materieller Anreiz für die Regionen, zu einem möglichst attraktiven Gastgeber zu werden, weil sie dadurch Kosten reduzieren. Sollten sie dennoch dagegen verstoßen und die materiellen Verluste bei schlechten Aufnahme- und Unterbringungsbedingungen billigend in Kauf nehmen, bspw. durch ideologische Interessen, würden sie durch das EAMP sanktioniert werden. Der einfachere Weg für diese Regionen wäre dann allerdings in jedem Fall, erst gar keine Geflüchteten aufzunehmen, sondern die bindenden Zertifikate zu handeln.

Ein dreistufiges Zertifikatshandelssystem ist der bestmögliche Kompromiss

Dadurch wird die größtmögliche Zahl an Geflüchteten in der Region ihrer Wahl ankommen, was für Zufriedenheit und bessere freiwillige Integration sorgt. Auch die Regionen gewinnen, denn sie können die Zahl derer, die sie aufnehmen möchten, präzise steuern und dementsprechend die Integration vorplanen und bereitwilliger durchführen. Durch die optimale Lastenverteilung zwischen Flüchtlingsunterbringung und Finanzierung tragen alle Regionen ihren Teil zur Erfüllung der humanitären Verantwortung bei.
Darüber hinaus werden durch dieses System der Widerstand der Bevölkerung minimiert. Diese faire Verteilung von Interessen ist wesentlich, um die politische Akzeptanz des Modells zu vergrößern.

Von Vorwürfen des “Menschenhandels” oder “Freikaufen vom Asylrecht” möchten wir uns von vornherein distanzieren: Entscheidend ist nicht, durch welches System ein geflüchteter Mensch zugeteilt wird, sondern, dass seine Interessen gewahrt bleiben, sein Wohlergehen gesichert und sein Recht auf Asyl geschützt wird. Kein anderes bisheriges System ist besser in der Lage, dies zu gewährleisten als das von uns vorgeschlagene Modell. Als Humanisten ist es unser höchstes Anliegen und unsere oberste Pflicht, für das Wohlergehen jedes Menschen zu sorgen, ganz egal, welcher Nation oder Region er oder sie entstammt. Wir sind weder Opportunisten noch blinde Idealisten. Wir betrachten Situationen sachlich und suchen rational nach den besten Lösungen für ein Problem unter den gegebenen Umständen.

Unser Ansatz ist zugleich pragmatisch und idealistisch. Er berücksichtigt die Interessen der Regionen und damit die Interessen ihrer jeweiligen Bevölkerung, indem er ihnen Präferenzbildung und Wahlmöglichkeit lässt.
Er berücksichtigt aber auch die Interessen der Geflüchteten, da er ihnen ebenfalls die Möglichkeit einräumt, ihre Präferenzen zu äußern und ihnen grundsätzlichen Schutz gewährt.
Er berücksichtigt internationales Recht und immaterielle politische Güter wie die Schutzverantwortung, Menschenrechte und Humanität.
Er bietet ein bereits erprobtes, tragfähiges und effizientes Mittel zur Lastenverteilung der Regionen untereinander, indem er das wissenschaftliche Modell des Zertifikatehandels integriert.

Kurz: Ein handelbares Quotensystem ist der beste Ansatz zur Auflösung des großen Spannungsfeldes, in welchem sich die Flüchtlingspolitik befindet.

Kurz zusammengefasst

  • Wir wollen international gewaltige Anstrengungen zur systematischen und effizienten Unterstützung von Binnenflüchtlingen unternehmen. Dazu wollen wir Schutzzonen einrichten, Wanderungsbewegungen minimieren und das UNHCR sowie andere NGOs erheblich aufstocken.
  • Die Prüfung von Schutzersuchen soll computergestützt schon aus der ersten sicheren Zuflucht heraus möglich sein. Dazu sowie zur Bereitstellung der gesamten logistischen und organisatorischen Struktur der Flüchtlingsversorgung wollen wir ein Europäisches Amt für Migrationspolitik einrichten.
  • Je nach Einschätzung des Schutzbedarfes erfolgt die Verteilung von Flüchtlingen entweder auf Schutzzonen, in andere sichere Länder oder in die BRE.
  • Innerhalb der BRE werden die bestmögliche Unterbringung der Flüchtlinge und die größtmögliche Akzeptanz der europäischen Bevölkerung durch ein handelbares Zertifikate-System gewährleistet.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Die umfangreichen, aber notwendigerweise begrenzten Mittel der BRE und ihrer internationalen Partner werden bestmöglich in die Flüchtlingshilfe investiert.
  • Die Lasten der Versorgung von Flüchtlingen innerhalb der BRE werden optimal verteilt und die Zufriedenheit der Bevölkerung und der Flüchtlinge gewahrt.
  • Politische Verwerfungen und Widerstände werden minimiert.

Quellen

Migrationspolitik: Gesteuerte Zuwanderung

Wir wollen Zuwanderung in die Bundesrepublik gezielt steuern.

Wir wollen die BRE zu einem weltweiten Vorreiter in Sachen Wissenschaft, Innovation, Forschung und Bildung machen. Dazu zählt die Vernetzung und Zusammenarbeit der klügsten Köpfe der Welt in der BRE sowie die Schaffung der dafür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen.

Auch ein zeitgemäßes, auf die Herausforderungen der Zukunft optimal abgestimmtes und ideal eingerichtetes Bildungssystem ist unverzichtbar, um auf lange Sicht zu gewährleisten, dass die nächsten Generationen optimal darauf vorbereitet werden, die Chancen der Globalisierung, Digitalisierung und Automatisierung zu nutzen, die nächsten wissenschaftlichen Durchbrüche zu erzielen und die Erde für alle darauf lebenden Wesen zu einem besseren Ort zu machen.

Um das zu erreichen, darf sich die BRE auch in bildungs- und wissenschaftspolitischer Hinsicht nicht vom Rest der Welt abschotten. Es sind aus unserer Sicht stattdessen große Anstrengungen zu unternehmen, um auch für Menschen mit einem Bildungsabschluss aus Nicht-EU-Ländern eine Ausbildung, ein Studium, eine Weiterbildung oder sonstige berufliche Qualifikationen in der BRE zu einem rundum erstrebenswerten Unterfangen zu machen.

Gesteuerte Migration nach marktwirtschaftlichen Prinzipien

Die gezielte und legale Migration in die BRE sollte sich am volkswirtschaftlichen Bedarf der einzelnen Regionen einerseits und den Präferenzen der potentiellen Migranten andererseits ausrichten. Daher wollen wir auch zur Steuerung der Migration das Präferenz- und Zuteilungssystem nutzen, das bei der Flüchtlingspolitik zur Sprache kam, allerdings ohne Zertifikatshandelssystem: Die Regionen melden ihren Bedarf an Migration und ihre bevorzugten Migrationsgruppen an das EAMP. Die Antragsteller für ein Visum geben im Rahmen ihrer Bewerbung gegenüber dem EAMP ihrerseits Wünsche an, in welche Region sie migrieren wollen. Auf diese Weise werden Angebot und Nachfrage zusammengebracht, sodass die Steuerung der Einwanderung über marktwirtschaftliche Mechanismen gewährleistet werden kann.

Bildungsmigration zum Wohle aller

Dabei ist aber auch darauf Wert zu legen, dass die Herkunftsländer von Bildungsmigranten keine einschneidenden negativen Konsequenzen aus der längerfristigen Ausreise ihres Bildungsbürgertums erleiden (sog. “brain drain”). Die Forschung dazu deutet allerdings auf die Möglichkeit eines sog. “brain gain”, also beiderseitigen Vorteilen durch Wirtschafts- und Bildungsmigration unter den richtigen politischen Voraussetzungen sowohl für die BRE als auch für die entsendenden Länder hin (Greame, 2013). Allerdings halten wir es für dringend geboten, die Forschung an dieser Materie weiter zu intensivieren, um sicher zu stellen, dass die Bildungsmigration in die BRE nicht zu einer weiteren Vergrößerung der Unterschiede im Bildungsniveau zwischen Industrie- und Entwicklungsländern führt.

Bildungsaufenthalte mit Rückkehrpflicht

Ein bereits bewährtes Instrument, das wir ausdrücklich befürworten, ist die Erteilung von befristeten Aufenthaltstiteln für die Dauer einer Berufsausbildung, eines Studiums oder eines Teilabschnittes einer solchen Qualifikationsmaßnahme. Dazu wollen wir auch die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und die Vereinheitlichung der dazu führenden Ausbildungen fördern. Näheres zu unseren Forderungen einer europäischen und internationalen Bildungspolitik skizzieren wir in Kapitel „Bildung und Wissenschaft“.

Um einen brain drain zu verhindern, sollen bilaterale Visa-Erleichterungen oder konkrete Austauschprogramme daran geknüpft werden, dass die BRE dadurch nicht einseitig profitiert.

Cultural Fit-Tests für die legale Einreise

Eine der größten Bedrohungen der aktuellen Zeit geht vom internationalen, religiös motivierten Terrorismus aus. Sowohl in Afrika als auch im Nahen Osten und Asien agieren diverse Terrororganisationen, die nicht davor zurückschrecken, jede erdenkliche Einreisemöglichkeit nach Europa zu nutzen, um dort Anschläge zu verüben. Die politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Gräueltaten können katastrophal sein. Daher ist es aus unserer Sicht geboten, alle aus humanistischer Sicht vertretbaren Möglichkeiten der Gegenwart zur Verhinderung solcher Terrorakte sowie zur Aufdeckung und Zerschlagung von Terrornetzwerken zu nutzen.

Ein computergestütztes Instrument, das wir für erfolgversprechend halten, wird bereits erfolgreich bei der Personalgewinnung in Wirtschaftsunternehmen eingesetzt: Sogenannte “cultural fit”-Tests prüfen die Vereinbarkeit von Bewerbern mit den firmenkulturellen und beruflichen Anforderungen des angestrebten Berufes.

Die dahinter stehende Technologie ermöglicht den wissenschaftlich abgesicherten und überdurchschnittlich erfolgreichen Abgleich von persönlichen Einstellungen mit einer definierbaren Gruppe an kulturellen Eigenheiten eines Kollektivs. Diese Technik wollen wir nutzbar machen, um Bewerber für einen längeren Aufenthalt in der BRE in Hinblick auf ihre Einstellungen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu überprüfen.

Eine solche weitgehende Prüfung halten wir bei Schutzsuchenden für nicht gerechtfertigt, greifen dem aber mit der oben skizzierten Möglichkeit zur Stellung von Schutzersuchen aus dem Ausland vor. Bei freiwilliger und zum Teil eigennütziger Migration zu Bildungs- oder Tourismuszwecken sowie längerfristigem Aufenthalt sehen wir es dagegen als gerechtfertigt an, das Gefahrenpotenzial von Antragstellern möglichst genau einzuschätzen.

Das Bestehen dieses cultural fit-Tests wollen wir daher als zwingende Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln ab einer Dauer von drei Monaten festschreiben.

Europäische Staatsbürgerschaft

Wir halten die aktuellen Regelungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für ausgewogen und verhältnismäßig. Demnach kann ein Ausländer die – dann europäische – Staatsbürgerschaft unter folgenden Bedingungen zugesprochen bekommen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann,
  • bestandener Einbürgerungstest,
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt,
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige),
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • keine Verurteilung wegen einer erheblichen Straftat,
  • Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik Europa sowie
  • grundsätzlich die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.

Vor dem Hintergrund der sich wandelnden hauptsächlichen Fluchtursachen wollen wir den Weg in die Staatsbürgerschaft auch für Geflüchtete ermöglichen. Insbesondere für Menschen, die vor den Folgen des Klimawandels sowie vor langfristig nicht behebbaren kriegerischen Auseinandersetzungen fliehen, soll unter strengen Voraussetzungen die Möglichkeit der legalen Migration in die BRE und daran anknüpfend der Schritt zur europäischen Staatsbürgerschaft möglich sein.

Kurz zusammengefasst

  • Wir plädieren für eine geregelte und gesteuerte Migration, die sich an wirtschaftlichen Interessen der BRE ausrichtet und über das im vorherigen Kapitel erläuterte Präferenz- und Verteilungssystem Regionen und Einwanderer zusammenbringt.
  • Insbesondere die Bildungsmigration soll intensiviert werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Auswanderung ihrer überdurchschnittlich gebildeten Einwohner den Herkunftsländern nicht langfristig schadet.
  • Ein wissenschaftlich gestützter Test soll sicherstellen, dass Migranten ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei Monaten hinreichend mit unserer Werteordnung übereinstimmen, um keine Gefahr darzustellen.
  • Migranten können die europäische Staatsbürgerschaft erwerben, sofern sie die gestellten Bedingungen erfüllen.

Was du als BRE-Bürger davon hast

  • Migration unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kapazitäten der Regionen.
  • Bildungsmigration mit grundsätzlicher Rückkehr-Pflicht insbesondere zum Nutzen sowohl der BRE als auch der Herkunftsländer.
  • Größtmögliche Gewährleistung der Unbedenklichkeit von Migranten.

Quellen

Verteidigungspolitik: Europa effizient sichern

Wir fordern eine gemeinsame Verteidigungspolitik mit EU-Armee.

Bereits 1952 war das erste große Projekt zum Vorantreiben der westeuropäischen Einigung nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die europäische Verteidigungsgemeinschaft. Die Initiative dazu ging von Frankreich aus, scheiterte 1954 jedoch an dem fehlenden Mehrheitsvotum des französischen Parlaments. Seither gab es noch einige weitere, kleinere Vorstöße in Richtung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Diese scheiterten jedoch insbesondere auch am Widerstand Großbritanniens, einem engen Verbündeten der USA (Marchetti, 2009).

Sicherheit durch Gemeinsamkeit

Die militärischen Streitkräfte und die Verteidigungspolitik der europäischen Mitgliedsstaaten sind bislang lediglich zu einem äußerst geringen Grad integriert. Für eine Bundesrepublik Europa (BRE) ist der Aufbau einer gemeinsam koordinierten Parlamentsarmee aus vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung.

Der elementarste Grund liegt naturgemäß in einer verbesserten Sicherheitslage. Eine gemeinsame europäische Streitkraft kann schneller und präziser auf Bedrohungen reagieren und damit der Kernaufgabe eines Militärs gerechter werden. Angesichts einer agilen und schlagkräftigen Einsatztruppe der europäischen föderativen Mitglieder würden aufgrund des Abschreckungspotenzials bestimmte Konflikte von vornherein nicht zu einer gewissen Größe heranreifen.

Abrüstung durch Gemeinsamkeit

Mitnichten könnte davon gesprochen werden, dass dies zwangsläufig zu einer zunehmenden Militarisierung Europas führen würde. Der gegenteilige Effekt würde eintreten: An die Stelle nationaler, unnötig umfangreich dimensionierter Armeen könnte eine europäische Gesamtstreitmacht treten, die aus weniger Soldaten und militärischer Ausrüstung besteht als die Summe der Einzelarmeen der Mitglieder.

Im Gegensatz zum aktuell erklärten Ziel der NATO, das eine Erhöhung des militärischen Budgets auf 2% des Bruttoinlandproduktes der Mitgliedsländer vorsieht, streben wir keine derartige Aufrüstung an. Das aktuelle Niveau entspricht 1,3 – 1,5 % des europäischen BIP (Heyman, 2011). Gemessen am europäischen Wohlstand ist dies eine sehr großzügige Ausstattung und entspricht grob 160 bis 180 Milliarden Euro pro Jahr. Damit verfügt die EU bereits jetzt über die mit Abstand zweitteuerste Armee der Welt. In Anbetracht der langjährigen Bündnissituation mit den USA, die ihren Streitkräften ein noch deutlich umfangreiches Budget zugewiesen haben, kann definitiv festgestellt werden, dass dieser europäische Militärhaushalt für die Bewältigung der Aufgaben mehr als ausreichen sollte.

Effizienz durch Gemeinsamkeit

Entscheidend für die tatsächliche Einsatzfähigkeit sind überdies die Güte der Organisation und Koordination, das Niveau der Ausbildung der Soldaten und Mitarbeiter sowie die Qualität und die Fortschrittlichkeit der Ausrüstung. Alle diese Merkmale lassen sich deutlich effizienter im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Armee realisieren und verbessern. Eine italienische Studie über die Effizienz Europas als Militärmacht kommt zu dem Schluss, dass es 310.000 Euro mehr kostet, einen EU-Soldaten in eine Auslandsmission zu schicken als einen amerikanischen Soldaten. Dies liegt auch in einer fehlenden Standardisierung begründet: Von jedem Kampfgerätetyp wurden in Europa jeweils mehr Varianten entwickelt als in den vergleichbaren Militärblöcken USA und Russland. So existieren 17 verschiedene europäische Kampfpanzer, während die USA nur einen Typ benötigt (Bittner und Dausend, 2017). Ähnliches gilt für Kampfflugzeuge und Schiffstypen der Marine. Die Effizienz der EU-Armeen liegt trotz größeren Gesamtumfangs gemessen an der Anzahl der Mitarbeiter bei nur 15% des amerikanischen Pendants (Gallhöfer, 2014).

Frieden durch Gemeinsamkeit

Ein letzter, wesentlicher Aspekt einer Ausweitung europäisch-militärischer Zusammenarbeit besteht darin, dass ein gemeinsames Militär die mentale und gesellschaftliche Integration der Bürger der Bundesrepublik Europa fördern wird. Das Bewusstsein über die gemeinsame Verteidigung der EU stärkt den Zusammenhalt und steht in der Tradition der zwischenstaatlichen Vernetzung zum Ziele der Kriegsprävention der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

Die aktuell ins Visier genommenen weiteren Schritte in Richtung einer europäischen Armee sind zu halbherzig und behäbig. Zudem ist die Vision noch nicht klar genug umrissen. Die Krisen dieser Welt beschleunigen sich rasant und es bedarf einer Beschleunigung der Etablierung einer integrierten europäischen Verteidigungspolitik. Bislang ist ein europäischer Verteidigungsfonds für den Zeitraum 2021–2027 geplant, mit einem vergleichsweise kleinen Budget von 3,5 Milliarden Euro.

Die Europäische Armee

Wir fordern bereits für die kommenden Jahre die Etablierung einer europäisch-föderativen Armee, die mindestens über einen Umfang von 50.000 Soldaten verfügt. Bislang existiert das sogenannte Eurokorps mit potentiell 60.000 Soldaten (Eurocorps, 2017). Dies ist jedoch kein ständig präsenter Großverband; nur im Bedarfsfall werden ihm Truppenteile unterstellt. Dem 1. Deutsch-Niederländischen Korps sind einige Tausend permanente Soldaten zugewiesen, in der Deutsch-Französische Brigade versehen ungefähr 5.000 Soldaten ihren Dienst (GNC, 2015; BMVG, 2017). Dies, ebenso wie Beispiele aus anderen Mitgliedsländern, entspricht aber nur einer Lösung zwischen einigen wenigen Mitgliedsländern und ist nicht umfangreich genug. Auch das Pesco Abkommen (Permanent Structured Cooperation), das im November 2017 unterzeichnet wurde, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht weitreichend genug. Zudem liegt der Fokus dieser Vereinbarung eher auf der Ermöglichung von Auslandseinsätzen und überdies auf der regelmäßigen Erhöhung der Militärbudgets. Der Begriff Verteidigungsunion wird mit Rücksicht auf die NATO vermieden (Ladurner, 2017). Doch genau dies streben wir an. Eine effizientere, integrative Armee, die tatsächlich vorrangig zu Verteidigungs- und Abschreckungszwecken ins Leben gerufen wird und unter dem Strich keine zusätzlichen Budgetmittel benötigt.

Unser Ziel ist eine Zusammenlegung von 50% aller einzeleuropäischen Streitkräfte bis zum Jahr 2035. Dies entspricht ungefähr 800.000 Soldaten, die bei entsprechend ausgereifter Koordination, Spezialisierung und Ausstattung für die Verteidigung der Bundesrepublik Europa und die potentiellen, bestenfalls seltenen Einsätze außerhalb Europas ausreichen sollten. Durch diese massive Abrüstung sparen wir immense Kosten ein, ohne dafür an Sicherheit für Europa zu verlieren.

Kurz zusammengefasst

  • Die europäische Sicherheitspolitik ist bislang hochgradig ineffizient organisiert. Die Fokussierung auf nationale Streitkräfte führt zu Inkompatibilitäten aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Kampfgerätetypen, langwierigen Entscheidungswegen, Kommunikationsproblemen und teilweise auch zur Nichteinsatzfähigkeit der einzelnen Armeen.
  • Bisherige historische Versuche der Einführung einer Verteidigungsgemeinschaft waren nicht erfolgreich. Aufgrund des Aufkommens zahlreicher geopolitischer Krisen wird diese nun dringend benötigt.
  • Wir fordern die Etablierung einer permanenten europäischen Armee im Umfang von mindestens 50% der europäischen Streitkräfte.
  • Wir lehnen die Erhöhung der Militärbudgets auf 2% der jeweiligen Bruttoinlandsprodukte ab: dies wird aufgrund der Effizienzgewinne nicht nötig sein.

Was Du als BRE-Bürger davon hast

  • Du wirst effizienter und ohne Abhängigkeiten, z.B. von den USA, geschützt.
  • Ein selbstbewussteres Europa kann deine Interessen besser vertreten.
  • In der BRE wird das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt.
  • Die BRE verfügt über eine der modernsten Armeen, die in den Händen eines demokratischen Parlaments liegt und sich der Wahrung der Menschenrechte verpflichtet fühlt.
  • Als Soldat dienst du mit Kameraden aus vielen anderen Regionen gemeinsam.
  • Du wirst nicht durch Erhöhungen der Militärbudgets belastet.

Quellen





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